Fliegenpilz
28.09.2010, 14:43
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe bislang eine Halbwaisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus bezogen, da ich als erwerbsunfähig galt.
Ich würde nun gerne meinen Schulabschluss nachholen und bevorzuge hierbei die Möglichkeit einer Abendschule oder einer Fernschule.
Fraglich ist für mich jedoch ob eine derartige Schulausbildung durch die Rentenkasse als Grund für die Weitergewährung der Rente gilt, da Abend-und Fernschulen ja neben dem Beruf besucht werden und somit nicht die Hauptbeschäftigung des Schülers sind.
Leider lässt sich im Internet kein Hinweis finden, wieviele Stunden pro Woche für eine Schulausbildung aufgebracht werden müssen, damit diese von der Rentenkasse auch als solche gewertet wird.
Als Orientierung führe ich die wöchentliche Stundenzahl der verschiedenen Schularten auf:
Fernschule: 15 Stunden
Abendschule: 22 Stunden
Tagesschule: 40 Stunden
Ich freue mich auf Eure Antwort.
Viele Grüße
ich habe bislang eine Halbwaisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus bezogen, da ich als erwerbsunfähig galt.
Ich würde nun gerne meinen Schulabschluss nachholen und bevorzuge hierbei die Möglichkeit einer Abendschule oder einer Fernschule.
Fraglich ist für mich jedoch ob eine derartige Schulausbildung durch die Rentenkasse als Grund für die Weitergewährung der Rente gilt, da Abend-und Fernschulen ja neben dem Beruf besucht werden und somit nicht die Hauptbeschäftigung des Schülers sind.
Leider lässt sich im Internet kein Hinweis finden, wieviele Stunden pro Woche für eine Schulausbildung aufgebracht werden müssen, damit diese von der Rentenkasse auch als solche gewertet wird.
Als Orientierung führe ich die wöchentliche Stundenzahl der verschiedenen Schularten auf:
Fernschule: 15 Stunden
Abendschule: 22 Stunden
Tagesschule: 40 Stunden
Ich freue mich auf Eure Antwort.
Viele Grüße