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ALN - Robot
30.10.2006, 05:04
Hartz-IV-Bescheide immer genau prüfen

PDS-Bürgerstammtisch mit Rechtsanwältin Gabriele Senff gibt jede Menge Informationen
Von Ilona Roth Zeulenroda-Triebes. Ihren Hartz-IV-Bescheiden sollten die Empfänger stets mit gesundem Misstrauen begegnen.
Nicht den Mitarbeitern der Arge, wie Rechtsanwältin Gabriele Senff betonte,
denn die machten auch nur ihren Job, der schwer genug sei - immerhin liege mittlerweile die vierte Gesetzesänderung vor -,
aber sehr wohl den Entscheidungen.

Die Pößnecker Rechtsanwältin, die sich u. a. auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert hat,
gab am Freitagabend zum 2. Bürgerstammtisch der PDS eine Fülle von Informationen,
worauf bei Anträgen auf das so genannte ALG II ganz besonders zu achten ist.
Leider folgten ihren Ausführungen gerade ´mal ein Dutzend Anwesende.
Die Anwältin machte gleich zu Beginn deutlich, dass sie die geltenden Regelsätze - bei Paaren 311 Euro pro Empfänger,
für Alleinstehende 345 Euro - für verfassungswidrig hält, weil sie in die Rechte der Bürger eingreifen.
Diese Regelsätze basierten auf errechneten Lebenshaltungskosten von 1998. Inzwischen sei die Lebenshaltung durch Euroumstellung,
höhere Gas- oder Strompreise usw. enorm gestiegen.
Doch bis das Bundesverfassungsgericht darüber ein Urteil fällt, ob diese Regelsätze verfassungskonform sind oder nicht,
dürfte noch viel Zeit ins Land gehen, so Gabriele Senff, da der Weg durch die Sozialgerichtsbarkeit langwierig ist.
Allein für die erste Instanz liege der Bearbeitungszeitraum inzwischen bei ein bis zwei Jahren.
Dennoch rät die Anwältin, bei fehlerhaften Bescheiden sich zu wehren und diese vor allem genau zu kontrollieren.
Und die Rechte, die die Hartz-IV-Gesetze einräumen, auch zu nutzen. Oftmals "gegen den Widerstand der Arge".
Solche Streitfälle seien immer wieder die Frage des Alleinerziehungszuschlags für Kinder, die Frage der eheähnlichen Gemeinschaft,
aber auch bei der Frage des Mehrbedarfs wegen krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung.
Auch dafür müsse laut Sozialgesetzbuch gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

So genannte Einmalsonderleistungen könne der Hartz-IV-Empfänger zudem für Baby-Erstausstattung, Umstandsbekleidung
oder die Erstausstattung der Wohnung stellen. Junge Familien haben zudem das Recht, Unterstützung zu erhalten
für mehrtägige Klassenfahrten ihrer Kinder, wenn diese als Schulpflichtveranstaltung gelten.

Ihr Tipp: Anträge immer rechtzeitig stellen.

Eine "klassische Benachteiligung" sieht die Anwältin oftmals für Hauseigentümer.
Während Mieter mit einer Kostenübernahme rechnen können, sehe dies bei Eigentümern anders aus.
Bei Krediten übernehme die Arge nur die Tilgungszinsen in angemessener Höhe.
Problematisch werde es vor allem dann, wenn am Haus Reparaturleistungen erforderlich sind, zeige sich in der Praxis.
"So wie es jetzt läuft, geht´s nicht weiter", lautete das Fazit von Frank Lux vom PDS-Ortsvorstand.
"Wir müssen wohl auch wieder auf die Straße und protestieren", schlussfolgerte er.

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