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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ist die Bundesagentur für Arbeit als ganzes zu reformieren?


itebob
30.10.2006, 08:24
Hallo,

Im Laufe meiner Bemühungen, in der Geschäftstelle(GS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) Unterstützung bei meinen Arbeitsuche-Aktivitäten zu bekommen, bin ich mit einigen Tatsachen konfrontiert worden, die nicht dem Bild entsprechen, das in meinem Kopf anhand von der Bundesagentur für Arbeit(BA) veröffentlichten Pressemeldungen uber die Reformierung der Arbeit der BA ( s. z.B. Die Reform der BA wird für die Kunden vor Ort wahrnehmbar (http://www.arbeitsagentur.de/nn_124484/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A011-Presse/Presse/2005/Die-Reform-der-BA-wird-fuer-die-Kunden-v.html) und meinen Erwartungen als ALV-Beitragszahler entsprechen. Diese Erfahrungen
brachten mich dazu, über die Notwendigkeit, das jetzige System der ALV(Arbeitslosenversicherung) zu reformieren, nachzudenken. Da ich keiner politischen Partei angehöre und sonst mit dem Thema nichts zu tun habe, sind meine Vorstellungen, was ToDo ist, bestimmt von der Unproffessionalität geprägt. Das muss ja nicht immer ein Nachteil sein ;-) .

Also hier mein Projekt/Aktionsplan 'Reformierung der Sozialversicherung der BRD' als nächste Stufe nach Hartz IV und Gesundheitsreform in Grobzügen:
es werden zusätzlich zu BA andere gesetzliche Träger der AL- Versicherung (für die z.B. jetzige PSA's[Personal Service Agentur] in Frage kämen) zugelassen, ähnlich, wie es momentan mehrere Krankenkassen gibt. Bzw. die BA wird in selbständig operierende und im direkten Wettbewerb zueinanander befindende Agenturen zerschlagen
ein Arbeitnehmer schließt seine AL-Versicherung bei so einem Versicherer und Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehen die Leistungen, die momentan über die BA laufen, über einen der zugelassenen ALV-Träger.
um u.a. effiziente gemeinsame Nutzung der existierenden technischen Infrastruktur, wie z.B. die Jobbörse http://jobboerse.arbeitsagentur.de, die Allgemeingut ist, zu gewährleisten analog zu RegTK (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) eine RegAM (Regulierungsbehörde für den Arbeitsmarkt) einrichten.Vorteile für einen Arbeitnehmer:
er wird als Kunde und nicht als Bittsteller behandelt
er bekommt einen 1A-Service, da die Agenturen sich im direkten Wettbewerb befinden
er bekommt eine kompetente wirksame Hilfe aus der ersten Hand
er bezahlt nur den Verwaltungsapparat _einer_ ALV und nicht der BA und der privaten PSA. Dorthin werden nämlich mit einem 2000,- € Gutschein von der BA die Arbeitsuchende geschickt, für die BA keine Stelle gefunden hat. Derartiger Vermittlungsservice wird momentan scheinbar weiter ausgebaut - s. dazu auch Öffentliche Ausschreibung Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=15163) Vorteile für die jetzige PSA's, die dann als gesetzliche ALV agieren
sie bekommen die Beiträge direkt vom Versicherten bezahlt, haben so langfristig eine gesicherte Einkomensquelle und Planungssicherheit.
sie sind bei der Kundensuche nicht auf das Wohlwollen der örtlichen amtlichen Arbeitsagenturen angewiesen und müssen nicht die Beiträge mit der BA teilen. Vorteile für die Allgemeinheit und Arbeitgeber
ein effizient funktionierendes System der AL-Versicherung/Arbeitsförderung wird installiert
im direkten Wettbewerb miteinander stehende Agenturen im Unterschied zu den Niederlassungen der BA können flexibel auf örtliche Gegebenheiten reagieren und sind nicht auf die starre BA- Verwaltung angewiesen.So, jetzt ist es raus! Ihre Meinung zu diesem Projekt 'Reform der Arbeitslosenversicherung' würde mich interessieren. Welche unerwünschte Nebenwirkungen könnte so ein System mit sich bringen? Welche Akteure auf dem Arbeitsmarkt, außer BA selbst, sind nicht daran interessiert, das jetzige System der AL-Versicherung zu ändern und warum? Was mir gleich einfällt, sind die Bildungseinrichtungen, die vor Ort ein de-facto-Monopol als Träger von zahlreichen von der BA finanzierten Maßnahmen haben (s. dazu auch http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=41182&postcount=13) und die nicht immer motiviert bzw. selbst ausreichend qualifiziert sind, Maßnahmen anzubieten, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht sind.

StephanK
30.10.2006, 09:31
Interessante Überlegungen, die teilweise an die Erwartungen erinnern, die in dem sog. Hartz-Konzept formuliert worden waren... :wink:

Ich möchte zunächst daran erinnern, dass die BA schon jetzt in Konkurrenz mit privaten Arbeitsmermittlern arbeitet, mit ihnen aber auch begrenz kooperiert. Die Zeiten des Vermittlungsmonopols sind also schon eine Weile vorbei.

Meiner Meinung nach sollte unterschieden werden zwischen den beiden Grundfunktionen Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung.

Eine Aufspaltung der Arbeitslosenversicherung in mehrere "konkurrierende" Träger erscheint mir nicht sinnvoll. Die Gründe dafür liefert ein Blick auf die Entwicklung der Krankenversicherung. Ich führe das nicht näher aus, um diesen Beitrag nicht übermäßig lang werden zu lassen und verweise auf die parallele Diskussion zur Gesundheitsreform, wo die Tendenz genau gegenläufig ist, nämlich in Richtung einer Zentralisierung oder jedenfalls Fusion kleinerer Krankenversicherungen geht, um Verwaltungskosten zu sparen und stabilere, d.h. weniger schwankungsanfällige Finanzen zu erreichen.

Zum Thema Arbeitsvermittlung haben wir diese Diskussion schon lange bei den sog. Langzeitarbeitslosen, also der Alg II-Kundschaft: Die Kommunen (bzw. ihre organisierten Vertreter) behaupten seit Jahren, sie könnten das besser, weil sie stärker vor Ort verankert seien. Das Gegenargument ist, dass bei der BA nun mal die Sachkunde in puncto Arbeitsmarkt versammelt sei.
Mein eigenes Argument dazu ist, dass die Zeiten rein lokaler oder regionaler Arbeitsmärkte vorbei sind. Auch von Menschen mit relativ "einfachen" Berufen wird Mobilität verlangt (nicht zuletzt durch das Gesetz). Deswegen halte ich eine flächendeckende, überregional arbeitende Organisation wie die BA für besser geeignet, Arbeitsvermittlung unter diesen Bedingungen zu betreiben als kleinräumige Organisationen.

Schließlich möchte ich daran erinnern, dass das Hauptproblem des Arbeitsmarktes darin besteht, dass zu wenig Arbeit nachgefragt und zu viel Arbeit angeboten wird. Daran kann keine optimierte Vermittlung etwas ändern - auch sie würde nur den Mangel verwalten.

itebob
30.10.2006, 10:24
Die Zeiten des Vermittlungsmonopols sind also schon eine Weile vorbei.auf dem Papier?

Meiner Meinung nach sollte unterschieden werden zwischen den beiden Grundfunktionen Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung.Arbeitsvermittlung kann doch nur aus Arbeitslosenversicherungbeiträgen finanziert werden, also müssen diese zwei (Gegen)leistungen vereint sein?!
Eine Aufspaltung der Arbeitslosenversicherung in mehrere "konkurrierende" Träger erscheint mir nicht sinnvoll. Die Gründe dafür liefert ein Blick auf die Entwicklung der Krankenversicherung. Ein Blick auf die Entwicklung des globalisierten Telekommunikationsmarktes nach der Liquidierung der Telekom-Monopol würde vielleicht auch nicht schaden. Und diese Märkte (Telekomunikation und Arbeit) sind nicht unbedingt so unterschiedlich, wie es auf den ersten Blick sein mag - schließlich ist die zwischenmenschliche Komminikation in beiden Fällen sehr wichtig. ;-) Und rein verbal sind globalisierte Arbeitsmärkte auch mit entfernten(Tele) Märkten vergleichbar.
Das Gegenargument ist, dass bei der BA nun mal die Sachkunde in puncto Arbeitsmarkt versammelt sei.Wenn ich dieses Argument nicht immer abstreiten würde, es fehlt der BA zu häufig an Motivation und das ist entscheidend.
Deswegen halte ich eine flächendeckende, überregional arbeitende Organisation wie die BA für besser geeignet, Arbeitsvermittlung unter diesen Bedingungen zu betreiben als kleinräumige Organisationen.Diese Funktion könnte auch ein Dachverband von ALV-Träger übernehmen.Schließlich möchte ich daran erinnern, dass das Hauptproblem des Arbeitsmarktes darin besteht, dass zu wenig Arbeit nachgefragt und zu viel Arbeit angeboten wird. Daran kann keine optimierte Vermittlung etwas ändern - auch sie würde nur den Mangel verwalten.
Nein, kein Schreibfehler - aber vielleicht eine etwas missverständliche Ausdrucksweise. Mir scheint, dass Du Arbeit und Arbeitsplatz gleichsetzt.
dies tun wahrscheinlich die meisten Forumbesucher hier :)
Ich hingegen meine Arbeit im Sinne von Arbeitsleistung - und diesbezüglich haben wir ein Missverhältnis von Angebot und Nachfrage in Gestalt eines Angebotsüberhangs. Interessante Überlegungen, solltest du vielleicht bei Gelegenheit etwas detaillierter erklären?!

Seebarsch
30.10.2006, 18:26
Das Monopol der BA zur Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung wurde schon 1998 abgeschafft.

Die Prüfung, ob die Versicherungsleistung - Arbeitslosengeld - privatisiert werden kann, ist schon längst gelaufen. Da hat u.A. die Allianz dankend abgelehnt!
Zudem darf man ja auch nicht vergessen, welche Leistungen aus den Beiträgen der Beitragszahler geleistet werden.
Es handelt sich da ja nicht nur um das Alg 1, sondern auch die gesamten Arbeitsmarktleistungen wie z.B. Bewerbungskosten, FbW-Maßnahmen, Reha-Maßnahmen, BAB, ABG, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld etc.

Zudem wird ja auch solidarisch finanziert.

Bei der Zuordnung zu Einzelagenturen würde ja gerade da wo wenig Arbeitslosigkeit besteht, das grösste Beitragsaufkommen und die niedrigsten Ausgaben entstehen.
Das wäre so, als wenn man einen Trabbi gegen einen Ferrari antreten lässt.

Hinsichtlich der Vermittlungsprämie für die private Vermittlung ist die Rechnung sehr einfach.
Die 2000 € werden gezahlt, wenn der Arbeitsvertrag mindestens 6 Monate dauert.
Die durchschnittlichen Kosten für einen Alg 1 Empfänger incl. Sozialversicherung liegen monatlich schon bald bei 1800 €.

Betriebswirtschaftlich gesehen, kann es der Agentur eigentlich egal sein, wer vermittelt. Hauptsache die Alo sind aus dem Bezug heraus.

Eine Privatisierung, egal in welchem Bereich, wird nur dann klappen, wenn dicke Gewinne winken! Die sind aber nicht zu sehen.
:razz:

itebob
31.10.2006, 20:01
Das Monopol der BA zur Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung wurde schon 1998 abgeschafft.

Die Prüfung, ob die Versicherungsleistung - Arbeitslosengeld - privatisiert werden kann, ist schon längst gelaufen. Da hat u.A. die Allianz dankend abgelehnt! Kannst du vielleicht dazu einen Link schicken bzw. veröffentlichen. Ich habe nämlich über die Suche so ein Zitat Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, hat für Empörung innerhalb der SPD gesorgt. In einem Interview hatte er angeregt, die Behörde zu zerschlagen und zu privatisieren. aufgestöbert, aber der Link auf der n24.de geht nicht.
Zudem darf man ja auch nicht vergessen, welche Leistungen aus den Beiträgen der Beitragszahler geleistet werden.
Es handelt sich da ja nicht nur um das Alg 1, sondern auch die gesamten Arbeitsmarktleistungen wie z.B. Bewerbungskosten, FbW-Maßnahmen, Reha-Maßnahmen, BAB, ABG, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld etc.

Zudem wird ja auch solidarisch finanziert.Dies ist bei einer Krankenversicherung ja auch nicht viel anders - es ist vom Gesetzgeber ein Katalog von Leistungen aufgelistet, auf die ein(e) Versicherte(r) Recht hat. Bei der Zuordnung zu Einzelagenturen würde ja gerade da wo wenig Arbeitslosigkeit besteht, das grösste Beitragsaufkommen und die niedrigsten Ausgaben entstehen. Um Nachteile wegen solchen regionalen unterschieden auszugleichen, gibt's doch den Finanzausgleich auch zwischen den Krankenkassen.

Habe g'rade festgestellt, dass ich mit der Idee, die BA abzuschaffen, nicht so originell bin -> Forderung nach Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesagentur_f%C3%BCr_Arbeit#Forderung_nach_Absch affung_der_Bundesagentur_f.C3.BCr_Arbeit) Was nicht selbstverständlich ist, dies verlangt nicht nur die FDP, aber auch die Sozialverbände :)

Seebarsch
01.11.2006, 20:39
Zum Entwurf der FDP zur Abschaffung der BA, es ist wenn ich mich nicht irre, der 7 oder 8 Versuch, siehe
hier:http://dip.bundestag.de/btd/16/026/1602684.pdf

Wer sich den ganzen Entwurf ansieht, wird feststellen, dass sich im Ganzen nicht viel ändert, ausser Kleinigkeiten (Wahltarife).
Die grösste Änderung besteht in der Verlagerung der Arbeitvermittlung und Beratung auf die Kommunen.

Was in dem Entwurf nicht steht, sind die von FDP als notwendig erachteten Begleitmaßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht.
Das geht über den kompletten Wegfall des Kündigungsschutzes hin bis Forderung die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzuschaffen.
Es möge sich jeder ein eigenes Bild machen.

Zur Person und Darstellung des Herrn Niebel kann man sich hier ein Bild machen:
http://www.bundestag.de/mdb/bio/N/niebedi0.html

Man beachte besonders den Werdegang und die von ihm selbst hervorgehobenen Qualitäten.