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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie anmelden beim Arbeitsamt


Tweety1982
04.10.2010, 12:21
Hallo zusammen,

wir waren bis jetzt Selbständig.
Mein Mann hat einen 400 € Job
und ich jetzt auch. Durch unseres Erspartes waren wir noch Privat Krankenverichert.
Jetzt ist das so das wir uns die Private nicht mehr leisten können, ich wollte mich dann beim Arbeitsamt melden und mich nur Gesetzlich Krankenversichern, geht das???
Oder muss ich mich komplett Arbeitslos melden und Bewerbungen schreiben. Wie gesagt habe ich einen 400 € Job, habe aber die Aussicht auf Teilzeit (800 €) dann wäre ich ja über den Arbeitgeber versichert. Das könnte sich aber noch 2 - 3 Monate hinziehen?

Ist da möglich sich nur gesetzlich krankenversichern zulassen übers Arbeitsamt???
Mein Mann ist auch nicht versichert, wie gesagt das Geld ist nicht mehr da!

MfG

Tweety

aln-kenner
04.10.2010, 12:25
Hallo Tweety1982,

selbst durch den Bezug von ALG II würde eine Versicherungspflicht in der GKV nicht eintretten.

Frage: Wart ihr während der Selbstständigkeit vielleicht freiweillig gg. Arbeitslosigkeit versichert?
Dies wäre über den Bezug von ALG I die einzuige Möglichkeit der Versicherungspflicht der GKV.

Ansonsten bleibt es bei der PKV!

Tweety1982
04.10.2010, 12:51
Nein leider waren wir nicht dagegen versichert!
Also bringt das nix mit dem GKV beim Arbeitsamt! Toll dann muss ich von meinen 400 € im Monat 260 € der PKV abgeben, da hab ich ja viel von!!!

Eigentlich sollten die sich doch freuen wenn einer nur Versichert werden will, und sonst kein Geld bekommen möchte!?! Komisches Land!

Dann bleibt mir nur das ich die nächsten 2-3 Monate eben nicht versichert bin. Ich hoffe dann passiert nix.!

Trotzdem vielen lieben Dank für die Antwort

Gruß

Tweety

nontes
04.10.2010, 14:41
Bitte beantragt sofort ALG II.

Wird ALG II bewilligt, wird es so sein, dass die Arge zunächst nur Beitrage an die PKV zahlt, die der Höhe der gesetzlichen Beiträge entsprechen.

Es gibt jedoch eine Rechtsprechung, die Argen immer wieder dazu verdonnert, die vollen Beitragssätze der PKV zu zahlen, evtl. müsst auch ihr dann klagen.

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, es hilfts nichts, das Problem zu ignorieren, denn ihr sammelt bei Nichtzahlung der KV-Beiträge Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Dann kommt irgendwann nach ca. 6 Monaten das gerichtliche Mahnverfahren, Pfändungsbeschlüsse und Vollstreckungsbeamte des Hauptzollamtes.

Ausserdem solltet ihr euch intensiv beraten lassen, wie ihr wieder in die GKV kommt.


Suche:
Zum Beispiel:

Sozialgericht Stuttgart
S 9 AS 5003/09 ER
13.08.2009