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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung eines befrist. Arbeitsvertrage


Furby012
14.09.2005, 18:47
Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand bei meinem Fall weiterhelfen!
Und zwar..
zum 28.07.2005 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen bei einer Art Zeitarbeitsfirma.
Ich fing bei Firma A also somit am 27.08.2005 an zu arbeiten.
Im Arbeitsvertrag stand, dass der Vertrag sofort als gekündigt gilt, sobald bei Firma A die Urlaubsvertretung meinerseits nicht mehr benötigt wird.
So ca. um den 8. - 9. August erhielt ich von meinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) den Bescheid, dass ich bei Firma A nur noch bis zum 14.08.2005 (ja das war mit samstags-und sonntags-arbeit) arbeiten solle.
Danach hätte er aber sofort eine neue Stelle für mich.
Somit ging ich davon aus, dass ich mich nicht auf dem Arbeitsamt melden müsse.
Noch am 14.08.2005 erhielt ich den Anruf ich solle am 15.08.2005 einen Tag frei machen und dann am 16.08.2005 bei Firma B anfangen!
Am 15.08.2005 rief mich ein anderer Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma an und erklärte mir den Weg zu der Firma usw.... Er meinte ich solle um 3 Uhr Morgens dort sein.
So legte ich mich am 15.08.2005 nachmittags aufs Ohr.
Abends gegen 19 Uhr wurde ich wach, und sah, dass die Zeitarbeitsfirma mich auf dem Handy versucht hatte anzurufen. Ich hörte meine Mailbox ab auf der der Chef mir sagte ich solle am 16.08.2005 auch noch frei machen.
Am 16.08.2005 rief er mich dann erneut an und meinte ich solle erstmal die ganze Woche frei machen.
Am 19.08.2005 rief er mich erneut an und meinte, dass würde schon klappen mit dieser Stelle und er würde sich am Montag (22.08) erneut melden.
Als er sich dann am 23.08. meldete, meint er dass er mich leider kündigen muss, da diese Stelle doch nicht zu besetzen wäre im Moment.
Am selben Tag bin ich noch zum arbeitsamt. Dort sagte man mir, dass ich nur schauen muss, dass die Kündigung auf den 23.08. unterschrieben wurde, aber rückwirkend zum 15.08.2005 datiert wird.
Der Chef der Zeitarbeitsfirma weigert sich aber dies zu machen und besteht auf die Klausel im Arbeitsvertrag, dass die Kündigung geltend wird, sobald bei Firma A keine Urlaubsvertretung mehr gebraucht wird.
Ich denke aber, dass ich im Recht bin, da er mir telefonisch mitteilte mich ohne Kündigung sofort weiter zu beschäftigen und sogar ein Mitarbeiter von Ihm mich anrief....
Was meint ihr dazu?

Für eure Hilfe schonmal tausend Dank und sorry für den langen Text

StephanK
14.09.2005, 23:11
:welcome: Furby012
Allgemein kann ich nur mal vorab feststellen, dass Du da leider an ein äußerst unseriös arbeitendes Unternehmen geraten bist, das sich um die geltenden Gesetze nicht zu scheren scheint. Im einzelnen kann ich das in diesem Rahmen hier gar nicht alles aufdröseln.
Der momentan wichtigste Punkt ist der, dass Dein Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag nicht regulär kündigen kann. "als gekündigt gilt" ist eine wischi-waschi-Formulierung, die daran auch nichts ändern kann.
Ansonsten ist die Angelegenheit schwer einzuschätzen, weil ich nicht so recht weiss, was Du mit "einer Art Zeitarbeitsfirma" meinst. Konkret geht es darum, ob das Unternehmen gewerblich Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) betreibt oder nicht, denn davon hängt ab, ob bestimmte Regeln (das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) gelten.
Wenn das so ist, dann hast Du in jedem Fall einen Lohnanspruch, egal ob Du tatsächlich irgendwo arbeitest oder ob sie keinen Job für Dich haben. Diesen Lohnanspruch solltest Du auch geltend machen.
Viel mehr darf ich dazu leider nicht schreiben und kann Dir nur empfehlen, rechtskundigen Rat einzuholen, entweder bei einem Rechtsanwalt (bevorzugt einem Fachanwalt für Arbeitsrecht) oder - falls Du Mitglied einer Gewerkschaft bist - bei Deiner Gewerkschaft.

Furby012
15.09.2005, 07:54
Also diese Firma betreibt Arbeitnehmerüberlassung!
Und schonmal vielen Dank natürlich für Deine Antwort.
Ein Rechtsanwalt ist gut, aber ich kann mir im Moment keinen leisten.

StephanK
15.09.2005, 09:04
Also diese Firma betreibt Arbeitnehmerüberlassung!Dann sollte es eine ziemlich klare Sache sein, dass Du einen Lohnanspruch hast, nicht wirksam gekündigt wurdest und folglich derzeit zwar ohne Arbeit, aber nicht im rechtlichen Sinne arbeitslos bist. Es kommt jetzt nur darauf an, Deine Ansprüche auch durchzusetzen und dabei keine Fehler zu machen.

Ein Rechtsanwalt ist gut, aber ich kann mir im Moment keinen leisten.Du hast sehr wahrscheinlich Anspruch auf Beratungs- und nötigenfalls Prozesskostenhilfe, die diese Kosten abdeckt. Schau Dir dazu mal diese Broschüre (http://www.bmj.de/media/archive/958.pdf) an, geh zum Amtsgericht Aachen (http://www.ag-aachen.nrw.de/v/default.htm#), hol Dir dort einen Beratungshilfeschein und such Dir eine/n geeignete/n Anwalt/Anwältin (http://www.rak-koeln.de/index.php?index=34), also mit Tätigkeitsschwerpunkt oder auch Fachanwaltsbezeichnung "Arbeitsrecht". Selbst wirst Du bei dieser Firma nicht weiterkommen, also nutze die Möglichkeiten, mit staatlicher (Finanzierung) und fachlicher (Anwalt) Hilfe Deine Ansprüche durchzusetzen.
Das ist nicht so angenehm, aber momentan alternativlos, weil die Arbeitsagentur Dir praktisch das gleiche sagen würde wie ich: Du bist nicht arbeitslos, sondern in einem verkorksten Arbeitsverhältnis und musst Dich jetzt vorrangig mit diesem Arbeitgeber auseinandersetzen.
Gutes Gelingen!

Furby012
15.09.2005, 10:01
Vielen Vielen Dank.

also ich hab gerde nochmal meinen ehem. Arbeitgeber angeschrieben und ihm 7 Tage gewährt mir die Arbeitsbescheinigung und die richtige Kündigung (am 23.08. unterschrieben rückwirkend aber zum 15.08. geltend) einzureichen, bevor ich meinen Anwalt einschalte.
Ich hoffe natürlich wir können das erstmal so klären.
Sollte ich die Kündigung so erhalten wie gewünscht wird ja auch das Arbeitsamt keine Sperre verhängen...
Das reicht mir ja schon. Das wären eh nur ein paar Euro mehr die ich als Lohn bekäme im Vergleich zum ALG 1 !
Also von daher wart ich erstmal ab bis nächster Woche....