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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bedarfgemeinschaft ja oder nein


NRW_Prinzessin
30.10.2006, 11:21
Hallo!
Ich bin neu hier und habe sofort ein kleines/großes Problem. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Ich bin Studentin und beziehe Hartz 4.
Unterhalt für mich ist beantragt. So wie es aussieht, können meine Eltern nicht dafür aufkommen. Tritt da dann die Unterhaltsvorschusskasse ein? Bis wann wird Unterhalt gezahlt?
Wird der dem Hartz 4 angerechnet?
Zurzeit habe ich eine Wohnung die (nicht ganz) vom Amt bezahlt wird.
Einen Minijob habe ich auch noch dazu.

Jetzt möchten mein Freund und ich uns eine gemeinsame Wohnung nehmen. Mein Freund geht Vollzeit arbeiten und bekommt monatlich ca. 1600,- Euro ausgezahlt. Es ist doch richtig, das es sich bei dem zusammenziehen dann um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt, oder? Ich würde dann nichts mehr vom Amt bekommen, oder? Wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Muss er die dann übernehmen? Wenn mir kein Geld mehr zusteht, muss ich dem Amt noch irgendwann irgendwas vorlegen?

Ich bin am überlegen ob ich mir nicht lieber eine kleine Wohnung bei ihm in der nähe suchen sollte. Damit alles so bleibt wie es ist und damit er nicht für mich aufkommen muss. Mir gefällt der Gedanke nicht das er für mich aufkommen muss. Was wäre, wenn ich einen weiteren Minijob annehmen und ein Gewerbe eröffnen würde? Allerdings wäre ich dann eingeschränkt was mein Studium angeht und könnte die Uni nicht mehr so oft besuchen und das Studium würde viel länger dauern als geplant. Die Studiengebühren müssen ja auch noch gezahlt werden und das will ich ihm auch nicht zumuten.

Hat es irgendwelche Auswirkungen für mich wenn ich im Mietvertrag meines Freundes stehe und trotzdem eine eigene Wohnung habe?

Was würdet Ihr machen? Ich möchte nicht abhängig sein vom Geld meines Freundes! Ich weiß im Moment nicht weiter! Hoffe Ihr könnt mir helfen.

StephanK
30.10.2006, 12:17
:welcome: Hoheit,
ich verstehe die Situation nicht, denn als Studentin bist Du überhaupt nicht berechtigt, Alg II zu beziehen, siehe hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_ausbildung_und_alg_ii) . Es sieht also so aus, als ob da etwas ziemlich schief gelaufen wäre und am besten möglichst schnell geklärt werden sollte.
Als Studentin kannst Du BAföG beziehen, aber kein Alg II.
Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum zwölften Geburtstag.
Ob und ggf. in welchem Umfang Deine Eltern zu Deinem Unterhalt beitragen müssen, wird erst mal im BAföG-Antragsverfahren geklärt.
Mach Dich also bitte auf der BAföG-website (www.das-neue-bafoeg.de) kundig; dort kannst Du auch berechnen, ob nach dem Einkommen Deiner Eltern mit einem BAföG-Anspruch zu rechnen ist oder nicht.