Kirlean
05.10.2010, 14:45
Hallo,
ich habe da einmal eine Frage.
Es geht darum.
Ich habe grade eine AGH 1€ angefangen, und muss in dieser auch Sammstag und Sonntag arbeiten. ( Montags ist frei)
Folgendes ich habe gehört das es eigendlich Gesetzlich Vorgeschrieben ist,
das für Arbeitstage am Wochenende endweder 1 Stunde wie 2 berechnet werden müssen.
Sprich ich darf nach 1 Wochenendtag einen Tag frei machen, oder bekomme anstatt der 1,10€ für nen Wochenendtag 2,20€.
Hier sieht es so aus , ich bekomme für eine Stunde Wochenendarbeit 0,40€ mehr also dann 1,50€
Ist das rechtens?
Gibt es Vordrucke wo die gesetzliche Reglung aufgeführt ist?
Kann mir wer Helfen?
ich habe da einmal eine Frage.
Es geht darum.
Ich habe grade eine AGH 1€ angefangen, und muss in dieser auch Sammstag und Sonntag arbeiten. ( Montags ist frei)
Folgendes ich habe gehört das es eigendlich Gesetzlich Vorgeschrieben ist,
das für Arbeitstage am Wochenende endweder 1 Stunde wie 2 berechnet werden müssen.
Sprich ich darf nach 1 Wochenendtag einen Tag frei machen, oder bekomme anstatt der 1,10€ für nen Wochenendtag 2,20€.
Hier sieht es so aus , ich bekomme für eine Stunde Wochenendarbeit 0,40€ mehr also dann 1,50€
Ist das rechtens?
Gibt es Vordrucke wo die gesetzliche Reglung aufgeführt ist?
Kann mir wer Helfen?