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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verspätet arbeitslos gemeldet


dannye
06.10.2010, 03:27
Guten Morgen,

Ich habe überhaupt keine ahnung von ämtern!

Ich habe in nach meiner ausbildung 3 jahre in sämtlichen firmen gearbeitet und in meiner letzten der all so tollen "DB" schien alles super und ich habe mir mitte dieses Jahres eine Wohnung zugelegt...

ich habe zuviele fehler aufeinmal gemacht, das arbeiten in diesem konzern schien mir unmöglich trotz vieler umsetzungen und ich habe gekündigt am 29.08... da ich nichtmehr in der probezeit wahr hatte ich meine 4 wochen frist vor mir die mit resturlaub am 30.09 geendet hatte...

fragt nicht wieso aber ich habe vergessen mich al zu melden, dieses tuhe ich erst heute...

ich kriege noch einmal das gehalt für september und davon wird jetzt die miete gezahlt...

ich habe angst meine wohnung zu verlieren und habe auch niemanden der mir unter die arme greifen könnte, was kann ich machen damit ich meine wohnung nicht verliere?

um die 3 monatssperre komme ich sowieso nicht rum, was kann ich nur machen, ich war nie länger als 1 woche arbeitslos und jetzt mit eigener wohnung bin ich total fraglos!

ich habe mal gelesen das in der alg1 die letzten 3 jahre berügsichtig werden demnach würde ich auf locker 24 monate sozialpflichtige beiträge kommen, kann ich das beantragen?

dannye
06.10.2010, 03:58
hab im forum aufgefasst das man ein darlehen vom vermieter oder amt beantragen kann, wäre dieses ratsam?

aln-kenner
06.10.2010, 06:43
Hallo dannye,

du hast zwar Anspruch auf 12 Monate ALG, aber wie du richtig schreibst gibt es 3 Monate Sperre.

Hier solltest du dringend sofort einen Antrag auf ALG II stellen.

spaceman
06.10.2010, 17:46
Und für die verspätete Meldung könnte es auch noch mal eine Woche Sperre geben.

In der Regel macht einen ja der alte Arbeitgeber darauf aufmerksam, das man sich sofort bei der Agentur melden muss. Das hättest du sofort nach Abgabe der Kündigung tun müssen.

Wenn man noch nie arbeitslos war, könnte man auch sagen das man das nicht wußte. Aber das ist immer so ne Sache. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".
Kann sein, das auf die Woche verzichtet wird, aber das entscheiden andere.

Für die Zeit der Sperre kannst du ALG 2 beantragen erhälst allerdings nur 75 (?) % der Bezüge.

Kleiner Tipp noch vorweg. Du wirst ein Heftchen erhalten "Rechte und Pflichten" oder so ähnlich. Das würde ich mir sehr gut durchlesen, besonders "Ortsabewesenheit" und das Thema der "Briefkastenleerung".

Ist gerade wenn man noch nie arbeitslos war sehr verwirrend und nicht allles selbstverständlich und logishc.

Badmax
06.10.2010, 19:47
Wie Spaceman schon schrieb kannst du ja sagen du hättest das nicht besser gewusst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ist zwar richtig, aber ich habe irgendwo schon mal gelesen wenn jemand erstmalig arbeitslos wird gab es auch schon Ausnahmen. Ich schau mal ob ich das noch wiederfinde und gebe dir dann ggf. Bescheid. Alles Gute.

spaceman
06.10.2010, 20:06
Probieren kann er es auf jeden Fall. Aber das wird leider auch nichts gegen die 3 Monate helfen, die wahrscheinlich verhängt werden:(