Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Trotz 401 Festanstellung?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage betreffend ALG II.
Ich lebe noch bei meiner Mutter und bin unter 25. Da sie krank ist und nicht arbeiten kann, bekommt Sie von der Sozialabteilung (Sozialamt) Hilfeleistungen zum Unterhalt.
Ich bekomme vom Jobcenter monatlich 272 € meinen Anteil der Miete.
Mein Antrag läuft zum 31.10.2006 aus. Ich habe am 01.10.06 einen neuen Antrag zum 01.11.2006 gestellt. Die Unterlagen dass meine Mutter vom Sozialamt leistungen erhält habe Ich beigefügt.
Vor ein paar Tagen kam dann ein Schreiben mit dem Inhalt Ich müsste den Antrag nochmal ausfüllen, wegen dem Einkommensnachweis meiner Mutter obwohl ich diese "Nachweise", also dass sie keins hat, längst abgegeben habe.
Desweiteren habe Ich eine Festanstellung mit 401 Brutto zu 01.11.06 gefunden. Die Sache ist jetzt aber, dass ich für den Monat November meinen anteil der Miete nicht zahlen kann da mein erstes Gehalt zum 01.12.06 ausgezahlt wird.
Frage 1: Was soll Ich tun betreffend der Mietzahlung für den Monat November?
Frage 2: Bin Ich wegen der Festanstellung endlich weg von Hartz IV oder bin ich weiter bei Hartz IV weil die noch etwas zuzahlen.
Frage 3: Wie groß wäre dann die Zuzahlung?
Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Ihre Mühe und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Trojan
Hallo Trojan,
Vor ein paar Tagen kam dann ein Schreiben mit dem Inhalt Ich müsste den Antrag nochmal ausfüllen, wegen dem Einkommensnachweis meiner Mutter obwohl ich diese "Nachweise", also dass sie keins hat, längst abgegeben habe.
- da wird es ambesten sein, so zu handeln wie die Arge es wünscht, am besten Antrag und Nachweise persönlich abgeben, und in Kopie Erhalt bestätigen lassen. - denn bekanntlich kommt beim Amt ja öfter mal was weg.
- und darauf hinweisen das es daß zweite mal ist das diese Unterlagen eingereicht wurden, und auf eine schnelle Bearbeitung aufgrund deiner finanziellen Lage hinweisen.
- wegen einer Festanstellung die unter dem AlG2 Leistungssatz liegt, wirst DU von Amts wegen immer noch damit rechnen müssen dazu aufgefordert zu werden deinen Leistungsanspruch mit einer Tätigkeitsaufnahme ganz zu verwirken.
- Hinzuverdienstgrenze beträgt meines Wissens nach 160 Euro beim Alg2. - der Rest wird eingezogen.
Gruß border
Hallo Border, herzlichen Dank für deine Antwort.
ich hab noch ein paar Fragen, da ich aus deiner Antwort nicht ganz schlau werde... Der Regelsatz für ALG II liegt in Berlin bei 345 Euro.
Ich werde Netto ca 369 Euro erhalten.
Meine Arbeitszeit wird 6 Std, 5 Tage die Woche betragen.
Meinst du mit Leistungszeit verwirken, dass ich noch einen zweiten Job annehmen muss und weiter bei Hartz IV gemeldet bin?
es kann sein das ich mich irre, aber bei einem Freibetrag von 160 € müsste Ich doch nur 209 € Miete zahlen und der Rest würde vom Arbeitsamt gezahlt???
Ich danke dir für deine Mühe
Gruß
Trojan
Hallo Trojan,
- da habe ich mich ein wenig ungeschickt ausgedrückt,
ich wollte lediglich sagen, daß das Job-Center Dich jederzeit dazu auffordern kann, einen Job anzutreten der Dich ganz aus dem Bezug von ALG2 fallen läßt. - soll heißen erst bei einer Arbeit die es Dir aufgrund des Lohnes ermöglicht ohne AlG2 Leistungen zu leben, wirst DU wirklich Ruhe vor der ARGE haben können. - denn damit fällts DU ja aus dem Bezug heraus.
- bei 369 Euro würden Dir dann meines Wissens nach im Monat 160 Euro bleiben die du dann zu den 345 Euro Regelsatz dazu rechnen könntest. - den Rest deines Verdienstes holt sich die Arge, und Du wärest wie gehabt Alg2 Empfänger.
- die KdU Leistungen bleiben meines Wissen nach davon unberührt.
Gruß
border
- die KdU Leistungen bleiben meines Wissen nach davon unberührt.
Hallo Border,
nochmal herzlichen Dank,
es sind aber nur die 272 € die ich bekomme und dass sind die Kosten der Unterkunft. Dieser Betrag ist der Anteil meiner Miete.
Ich bekomme keine 345 € da die Leistungen ja zweigeteilt sind.
Ich bekomme nur meinen Anteil an der Miete = 272€
den Rest bekommt meine Mutter vom Sozialamt.
Gruß
Trojan
Gruß
Trojan
Hallo Trojan,
ich hab noch ein paar Fragen, da ich aus deiner Antwort nicht ganz schlau werde... Der Regelsatz für ALG II liegt in Berlin bei 345 Euro.
- dachte aufgrund dieser Aussage DU bekommst auch den Regelsatz.
- mit der genaueren Berechnung deines Einkommens sollte es ja aufgrund der Tatsache das ihr in einer gemeinsamen Bedarfgemeinschaft lebt, und dein Einkommen demnach auf diese Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden muß, so sein, das Dir 160 Euro zustehen bleiben, was dann bei Dir gesamt 432 Euro wären (272 Euro + 160 Euro)
hoffe das dies so richtig ist.- wenn nein bitte ich um Berichtigung.
-bin leider kein Experte in Sachen Berechnungen :engel:
Gruß
border
gesamt 432 Euro wären (272 Euro + 160 Euro)
Hallo Border,
ich bin dir wirklich sehr dankbar und langsam wird es mir unangenehm:oops:
Bin ich denn dann weg von Hartz IV oder nicht?
Gruß
Trojan
Hallo Trojan,
solange Du mit deiner Mutter oder irgendeiner anderen Person in einer BG lebst, wirst Du nicht weg von "Hartz4" sein.
- wirklich weg von "Hartz4" also AlG2 wird man nur dann sein wenn man soviel verdient das man aufgrund dessen vom Amt keine Leistungen mehr bekommen kann, und nicht in einer BG/Lebensgemeinschaft mit jemand anderem lebt.
Gruß border
StephanK
30.10.2006, 23:05
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich hier jetzt noch mal "reinpfusche" und wahrscheinlich Unruhe und womöglich Verwirrung stifte, aber ich habe den Eindruck, dass die Leistungsgewährung komplett falsch läuft und deswegen auch anders gerechnet werden müsste.
Ich versuche zu erklären, warum.
Der Hauptgrund liegt darin, dass Du schreibst, dass Deine Mutter arbeitsunfähig sei und vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt (= Sozialhilfe) erhalte; ich verstehe das im Sinne einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. Das wäre dann korrekt, wenn sie alleine leben würde, aber das tut sie ja nicht, sondern lebt mit einem jungen arbeitsfähigen Mann/Sohn zusammen (oder Frau/Tochter? aber "Trojan" kommt mir männlich vor...).
Das müsste eigentlich dazu führen, dass Du von der ARGE als "Hauptperson" (amtsdeutsch: Vertreter) der Bedarfsgemeinschaft angesehen wirst und sie sozusagen als "Anhängsel", amtsdeutsch als "nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft lebt" (so die Formulierung in § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II) - es sei denn, sie erhält vom Sozialamt nicht die "normale" Sozialhilfe, sondern Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung (in der Höhe identisch mit der "normalen" Sozialhilfe, ist aber eine andere Leistung); in diesem zweiten Fall wäre sie aus Deiner Leistungsberechnung komplett raus und Du müsstest als alleinstehend behandelt werden.
Praktisch würde das bedeuten: Du müsstest die volle Regelleistung von € 345.- erhalten, weil Du - anders als im Regelfall - nicht als Angehöriger Deiner Mutter anzusehen bist, sondern umgekehrt Deine Mutter als Deine nicht erwerbsfähige Angehörige, der € 276.- Sozialgeld zustehen. Dazu kämen noch max. 444 € für Kosten der Unterkunft (Obergrenze für einen 2-Personen-Haushalt in Berlin), woraus sich ein Gesamtbedarf von max. 345+276+444= € 1065 ergäbe.
Davon ist dann der anzurechnende Einkommensanteil abzuziehen.
Bei einem Monatslohn von € 401.- kannst Du die kompletten Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten (Fahrtkosten usw.) absetzen, was Du auch unbedingt tun solltest. Wenn ich nur die pauschal berücksichtigten Beträge ansetze, sind vom Lohn € 240,80 anzurechnen, so dass ein Alg II-Betrag von 1065 - 240,80 = € 824,20 herauskommen müsste, bei höheren Werbungskosten aber mehr.
Diese ganze Überlegung hängt aber, wie erwähnt, davon ab, wie es nun genau mit Deiner Mutter aussieht.
Wir werden das in diesem Rahmen wahrscheinlich nicht letztlich klären können. Deswegen scheint es mir empfehlenswert, dass Du mal - möglichst mit den kompletten Unterlagen / Bescheiden - eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchst. Eine Liste solcher Beratungsstellen findest Du auf der website von tacheles e.V. (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland%7E=Berlin).
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