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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld für Erstwohnsitz trotz BaföG ?


schmoll6
07.10.2010, 13:54
Schönen Guten Tag zusammen!
Ich hoffe mir kann in diesem Forum weitergeholfen werden.
Zur Situation:
Ich studiere seit Anfang Oktober in Bremen und bin dort Mitglied einer WG (Mietanteil: 215€ warm). Des weiteren wohne ich mit meiner Freundin zusammen an meinem bisherigen Wohnsitz (Miete 500€ warm). Ich beziehe elternunabhängiges BAFÖG (ca 650€) und meine Freundin ALG1 (670€).
Nun zu meiner Frage:
1. Stünde uns trotz meines BAFÖG's beim Erstwohnsitz Wohngeld zu?
2. Oder ein Auftstockung durch ALGII?
3. Oder sollte ich mich am besten ummelden nach Bremen und mich aus dem Mietvertrag streichen lassen damit meine Freundin eine der beiden Unterstützungen erhält?

Pharao
07.10.2010, 14:18
Hi,

also dir steht m.E. nichts zu ausser das Bafög, da das die Wohnkosten schon mitberücksichtigt.

Deiner Freundin könnte evtl Wohngeld oder ergänzendes Alg2 zustehen.

Allerdings ist Wohngeld nur ein Zuschuß, dh man muss auch ein Mindeseinkommen nachweisen bzw es wird einem hier nicht die komplette Wohnung bezahlt. Nachteil bei ergänzendem Alg2 wäre u.a das einem fast alles Zumutbar ist an Job´s, das Vermögen,ect eine Rolle spielt und das evtl die Wohnung zu groß oder zu teuer wäre für Sie alleine, wenn du dich austragen lässt, so das sie evtl dann Umziehen müsste. Solltest du dich nicht austragen lassen muß man noch mal Unterscheiden, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft seit oder nur als Wohngemeinschaft.

Hier mal ein paar Links aus der Hilfe/FAQ`s dazu:

Bedarfsgemeinschaften bei Arbeitslosengeld II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften)
Alg II und Schul-, Berufsausbildung oder Studium (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_ausbildung_und_alg_ii)
Wohnung - was wird bezahlt? (Kosten der Unterkunft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_kdu_und_wohngeld)

aln-kenner
07.10.2010, 14:48
1. Stünde uns trotz meines BAFÖG's beim Erstwohnsitz Wohngeld zu?
Dir aufgrund des Bafögs nicht, der Freundin ggf ein kleiner Teil.

2. Oder ein Auftstockung durch ALGII?
Mit 670€ ALG I für eine Person wird es kein ALG II geben.

Du hättest aufgrund des Bafögs nur Anspruch auf die ungedeckten Wohnkosten, aber nicht an 2 Wohnsitzen!

3. Oder sollte ich mich am besten ummelden nach Bremen und mich aus dem Mietvertrag streichen lassen damit meine Freundin eine der beiden Unterstützungen erhält?

Dann wäre die Wohnung fürs ALG II wohl zu teuer und groß für eine Person, dies würde daher auch nichts ändern.

trinity4
08.10.2010, 17:37
Nur mal eben zu Wohngeld für Studierende im Zusammenspiel mit Alg II:
Haben Anna (Bafög) und Robert (Alg II) dem Grunde nach einen Anspruch auf Wohngeld?

Ja. Denn sie beziehen weder beide BAföG, Berufsaubildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld noch leben sie beide von ALG II bzw Sozialgeld.
Das Ergebnis erstaunt insofern, als Anna und Robert keine Chance auf Wohngeld hätten, wenn sie jeweils alleine leben würden. Allein der Umstand, dass sie einen gemeinsamen Haushalt im Sinne des Wohngeldrechts bilden, macht einen Antrag möglich. Immer wieder haben wir mit Studierenden und unter Fachkollegen darüber diskutiert, ob dieses Ergebnis vom Gesetzgeber gewollt ist. Die Gesetzesbegründung liefert für beide Meinungen Argumente, hilft also nicht wirklich weiter. Eine Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat nun (16.8.2010) endlich Klarheit gebracht. Der Anspruch besteht tatsächlich. Bei der Berechnung des Wohngeldes wird nur Anna als Haushaltsmitglied berücksichtigt. Robert ist als ALG-II-Empfänger vom Wohngeld ausgeschlossen. Grundlage der Wohngeldberechnung ist also nur die Hälfte der Miete (nach oben begrenzt durch die Hälfte der maximal zu berücksichtigenden Miete) sowie die Hälfte des Betrages für die Heizkosten für zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens von Anna ist zu beachten, dass nicht nur ihr Erwerbseinkommen, sondern auch ein Viertel ihrer BAföG-Förderung (die Hälfte des als Zuschuss geleisteten Betrages) beim Wohngeld als Einkommen zählt. Siehe auch den Artikel zum Wohngeld für Studierende (http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php)).
Quelle:
*klick* Der Einfluss des Bafög auf andere Sozialleistungen - hier Fall 1 von ingesamt 5 Fallbeispielen
(http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php)
Gruß
Trinity

schmoll6
09.10.2010, 18:50
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Dann werden wir es wohl mal mit dem Wohngeld versuchen.
Alles Gute!