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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minijob aber über 400 Euro


madame44
07.10.2010, 20:52
hallo,

mein mann bekommt alg II und seit einen halben jahr einen 400 euro job.
Nun ist es so das er bisher durch den wochenend- und nachtzuschlag jeden monat um die 510 rausbekommt.
Da es von monat zu monat variert müssen wir jeden monat die abrechnung vorlegen und es wird immer neu berechnet.
Zb. war es letzen monat so, dass er nur 3 euro aufs konto bekam, da irgendein einkommensüberhang von 70 eu für die miete benutzt wurde.

..weiß gar nicht was es mit diesem einkommensüberhang auf sich hat..vielleicht kann es mir hier jemand erklären.

dann noch eine frage; wenn mein mann noch ein 160 eu job zu den 400 eu job annimmt, lohnt sowas...

ich nehme an dann würden wir ein teil der miete dazusteuern müssen... oder..?

blick da gar nicht durch... entschuldigt

lg
M

ela1953
07.10.2010, 20:57
wenn jetzt noch 160 Euro dazu kommen, bekommst du noch weniger ALGII

bei 400 Euro darfst du 160 Euro behalten

bei 560 Euro sind es 194 Euro

Außerdem ist dein Mann dann aus dem Minijobbereich raus denn er ist ja dann über 400 Euro.

Taugenichts
08.10.2010, 10:17
Dein Mann ist dann in einem Midijob, Gleitzone ist glaube ich bis 800 Euro. Der Midijob ist sozialversicherungspflichtig, d.h. der Arbeitgeber zahlt KK und Rentenbeiträge für ihn. In der Gleitzone sind die Abgaben für den AG aber noch relativ gering.

aln-kenner
08.10.2010, 10:29
Zb. war es letzen monat so, dass er nur 3 euro aufs konto bekam, da irgendein einkommensüberhang von 70 eu für die miete benutzt wurde.


Kriegt ihr nicht Zusamm ALG II?
Wenn ihr wirklich nur Beträge unter 50€ bekommt, würde ich eher einen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld prüfen!

trinity4
08.10.2010, 17:52
..weiß gar nicht was es mit diesem einkommensüberhang auf sich hat..vielleicht kann es mir hier jemand erklären.Einkommen wird immer zuerst auf die Regelleistung angerechnet. Bleibt noch etwas übrig vom Einkommen nach Abdeckung der Regelleistung, ist dies der Einkommensüberhang, der dann noch auf die Kosten der Unterkunft angerechnet wird.

Hat jemand also z.B. 500 € anrechenbares Einkommen (also abzüglich der Freibeträge) und einen Bedarf an Regeleistung von beispielsweise 359 €, ergibt dies einen Einkommensüberhang von 500-359 = 141 €. Betragen die KdU 400 €, so erhält derjenige noch 400-141 € Einkommensüberhang = 259 € Alg II.

Gruß
Trinity

trinity4
08.10.2010, 17:56
Nun ist es so das er bisher durch den wochenend- und nachtzuschlag jeden monat um die 510 rausbekommt.Ich vermute, dass es sich schon jetzt nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung/Minijob handelt, wenn es regelmäßig vorkommt, dass die 400 € überschritten werden.
Die Zuschläge zählen doch mit, oder? *grübel*

Wenn das so ist, könnte ein erster Minijob dazugenommen werden.

Gruß
Trinity