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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beschäftigungsverbot in der Frühschwangerschaft


Darja
15.09.2005, 11:42
Hallo!

Seit dem 1.9. bin ich arbeitslos und habe auch schon den Leistungsbescheid für ALG I erhalten.

Nun wurde ich jetzt schwanger :D und meine Ärztin hat mir heute ein Beschäftigungsverbot erteilt für die ganze SS bis zum Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes aufgrund einer gesundheitlichen Vorerkrankung.

Fällt jetzt mein Anspruch auf ALG I wieder weg, weil ich nicht mehr vermittelbar bin? Was steht mir dann zu?

Und gibt es eine Vorschrift bis wann ich der Arbeitsagentur die Schwangerschaft gemeldet haben muss (also eine bestimmte SSW?)

Danke schon mal im Voraus!

LG Claudi

StephanK
15.09.2005, 11:57
Hmm - gute Frage!
Ich denke, das hängt davon ab, ob Du nach ärztlichem Urteil "arbeitsunfähig erkrankt" bist. Damit das nicht schief rüber kommt: natürlich ist Schwangerschaft als solche keine Krankheit, aber anscheinend geht es ja um Folgewirkungen einer früher durchgemachten Erkrankung, die in Kombination mit der Schwangerschaft zur Arbeitsunfähigkeit führen. Zunächst solltest Du das mit Deiner Ärztin abklären, ob sie Dir sozusagen nur Schonung empfiehlt oder dieses "Arbeitsverbot" so strikt ist, dass sie Dich auch arbeitsunfähig schreibt (was ja nur konsequent wäre).
Bei längerer Krankschreibung wird das Arbeitslosengeld für sechs Wochen weiter gezahlt, danach setzt das Krankengeld von der Krankenversicherung ein.
Bleibt nur, Dir zu wünschen, dass das keine "Risikoschwangerschaft" wird!