Darja
15.09.2005, 11:42
Hallo!
Seit dem 1.9. bin ich arbeitslos und habe auch schon den Leistungsbescheid für ALG I erhalten.
Nun wurde ich jetzt schwanger :D und meine Ärztin hat mir heute ein Beschäftigungsverbot erteilt für die ganze SS bis zum Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes aufgrund einer gesundheitlichen Vorerkrankung.
Fällt jetzt mein Anspruch auf ALG I wieder weg, weil ich nicht mehr vermittelbar bin? Was steht mir dann zu?
Und gibt es eine Vorschrift bis wann ich der Arbeitsagentur die Schwangerschaft gemeldet haben muss (also eine bestimmte SSW?)
Danke schon mal im Voraus!
LG Claudi
Seit dem 1.9. bin ich arbeitslos und habe auch schon den Leistungsbescheid für ALG I erhalten.
Nun wurde ich jetzt schwanger :D und meine Ärztin hat mir heute ein Beschäftigungsverbot erteilt für die ganze SS bis zum Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes aufgrund einer gesundheitlichen Vorerkrankung.
Fällt jetzt mein Anspruch auf ALG I wieder weg, weil ich nicht mehr vermittelbar bin? Was steht mir dann zu?
Und gibt es eine Vorschrift bis wann ich der Arbeitsagentur die Schwangerschaft gemeldet haben muss (also eine bestimmte SSW?)
Danke schon mal im Voraus!
LG Claudi