PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Soll ich dem AG Schwerbehinderung angeben


Monaco
10.10.2010, 14:36
Hallo,
nach längerer Arbeitslosigkeit hab ich nun wieder einen Job, den ich mit argen Schmerzen in der LWS angetreten habe. Seit ca. 5 Jahren stelle ich immer wieder Anträge auf Schwerbeh., hab aber nie mehr als 20 Punkte bekommen. Ausgerechnet jetzt bin ich auf 30 angehoben worden. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich bestätige, keinen Antrag auf Schwerbeh. gestellt zu haben und auch nicht beabsichtige. Das hab ich auch unterschrieben, da ich Angst hatte, den Job sonst nicht zu bekommen u. außerdem habe ich nicht im entferntesten mit einer Anhebung gerechnet. Was tun? Wenn ich jetzt damit rausrücke, denken die bestimmt, das war alles Absicht.
Monaco

Ophelia
10.10.2010, 15:24
Wenn Du die Stelle behalten willst, mußt Du ja sowieso darüber weiter schweigen, da Du ja bereits wissentlich eine Unwahrheit unterschrieben hattest, schließlich hattest Du ja schon die 20%, folglich bereits einen Antrag gestellt. die 10%ige Erhöhung spielen da keine Rolle mehr....

ela1953
10.10.2010, 15:52
Du hast ja gar keine Schwerbehinderung. Die fängt erst bei einem GdB von 50 an. Dann bekommst du auch einen Ausweis.

Wenn du auf deine Gleichstellung verzichtest, brauchst du, meiner Meinung nach, die Behinderung nicht anzugeben.

Ich habe einen GdB von 40 beim ersten Antrag bekommen und bewerb mich nur auf Bürojobs. Wenn ich einen habe, hab ich weniger Schmerzen, wie ohne Job. :-)

Meinen GdB geb ich nu bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst an, denn dann wird man meist zum Vorstellungsgespräch eingeladen.

Und bei ZAFs ist jede kleine körperliche Einschränkung von Vorteil für den Bewerber.

Tom48
09.02.2011, 18:58
Und bei ZAFs ist jede kleine körperliche Einschränkung von Vorteil für den Bewerber.

Sorry das ich mal blöde frage, was ist ZAFs :confused:

Butterbrot
09.02.2011, 19:35
Das bedeutet Zeitarbeitsfirma ! Eine Schwerbehinderung fängt nicht erst bei einem Gdb von 50 an . Auch mit einer Gdb von 30 ist man arbeitsrechtlich gleichgestellt wie bei jemanden der 50 und höher hat . Der Ausweiß ist in dem Fall irrelevant . Ob er die Behinderung angibt ist allein seine Sache und darf auf keinen Fall negativ gewertet werden . Und natürlich kann er die Angabe über seine Behinderung noch nachträglich vornehmen , selbst dann wenn er vorher gelogen hat . Bei dieser Frage ist Lügen erlaubt genauso wie bei der Frage ob man schwanger ist .

Tom48
09.02.2011, 19:55
Ich habe einen GDB von 30 % warum soll oder ist das von Vorteil, beim Bewerben in einer ZAF.
Genau das habe ich nämlich demnächst vor und wollte das eigentlich verschweigen.

rkirschner
10.02.2011, 15:46
Bei dieser Frage ist Lügen erlaubt genauso wie bei der Frage ob man schwanger ist .


Dann müsste es doch auch nicht erlaubt sein einen neuen Mitarbeiter etwas unterschreiben zu lassen wie " ich habe keinen Antrag auf Gleichstellung gestellt" (sorry wusste den genauen Wortlaut nichtmehr)

oder hab ich das Falsch verstanden?

rkirschner
10.02.2011, 15:47
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich bestätige, keinen Antrag auf Schwerbeh. gestellt zu haben und auch nicht beabsichtige. Monaco


Da hab ich ihn gefunden!

Sorry ich krieg das mit dem Zitiren noch nicht so ganz hin

Butterbrot
10.02.2011, 16:57
Ich würde damit mal zum Anwalt gehen . Nur weil es im Vertrag steht und du es unterschrieben hast , bedeutet es noch lange nicht das es so gültig ist .

rkirschner
11.02.2011, 08:51
Hallo Butterbrot,

ist das nicht sogar Nötigung jemand sowas unterschreiben zu lassen?

Wäre ja genau so als würde man einer Frau vorlegen sie ist einverstanden in den nächsten 5 Jahren nicht Schwanger zu werden!

Hab grad nachgeschaut, gilt man nicht erst ab 50% als Schwerbehindert?

Bin hier grad am Unterlagen durchschauen, wenn ich die Sachen zum Arbeitsvertrag (den Paragraphen) gefunden hab stell ich ihn rein!

Ophelia
11.02.2011, 09:59
Der Beitrag war vom 10.10.2010.....ich bezweifle, dass es noch aktuell ist.