Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindesunterhalt, Unfallversicherung und ALG2
Hallo,
bekomme seit geraumer Zeit Harz4 bzw. ALGII, nun wird es mit dem Geld etwas knapp, da ich Kindesunterhalt und Versicherungen zahlen muß. Was kann ich machen zwecks Kindesunterhalt, wenn ich nicht mehr zahle wachsen doch meine Schulden, oder?
Und meine Unfallversicherung würde ich gerne kündigen, ist das möglich?
Danke für jeden Tip,
mfG
Joeonln
StephanK
15.09.2005, 13:01
:welcome: joeonln,
auf den Kindesunterhalt ist ja nun ein Mensch dringend angewiesen. Einfach die Zahlung einstellen gehört sich schon deswegen nicht. Womöglich ist der Unterhaltsbetrag noch anhand Deiner früheren, höheren Alg-Zahlung festgesetzt worden. Dann solltest Du Dich um eine Herabsetzung dieses Betrages nach dem Maßstab Deiner Leistungsfähigkeit bemühen. Allerdings musst Du für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes auch Einschränkungen in Kauf nehmen. Wenn der Unterhaltsbetrag gerichtlich festgesetzt ist, führt der Weg dazu natürlich nur über das Gericht.
Guck Dich vielleicht auch mal bei http://www.alleinerziehend.net/ um.
Eine private Unfallversicherung kannst Du natürlich kündigen, wobei es Kündigungsfristen gibt, die Du Versicherungsbedingungen entnehmen kannst.
bondgirl123
15.09.2005, 15:26
unterhalt musst du zahlen , ich gebe dir einen tip das selbe hat der misratene vater meiner tochter versucht , er hat es bis vor das oberlandesgericht geklagt und dann hat er natuerlich auf den kopf bekommen , spar dir den atem zahle unterhalt , weil ein kind immer vorgeht .....vor allem such dir besse einen job wenn du etwas tun willst , ach und das ganze jahr in dem er nun keinen unterhalt gezahlt hat bis der beschluss drausen war , musste er nachzahlen .....
Hallo und Guten Tag,
auch ich habe das Problem mit der "privaten Familienunfallversicherung", die ich gerne kündigen würde, da ich mir diese Versicherungsbeiträge wirklich nicht mehr leisten kann. Einen entsprechenden Antrag, in dem ich explizit darauf hinwies, dass ich ALGII beziehe, lehnte die Feuersozietät mit einem Textbaustein ab..."können wir Ihre Kündigung zum gewünschten Zeitüinkt nicht anerkennen"
Was kann man in solch einem Fall machen? Das ist eine Versicherung für eine 4köpfige Familie, die sind nicht gerade billig, und, wie gesagt, ich KANN die Beiträge nicht mehr zahlen.
Hab schon wie verrückt gegoogelt, aber irgendwie bin ich nicht fündig geworden, auch die Forumssuche brachte nicht viel.
Es muss doch irgendwo Regelungen geben hinsichtlich Sonderkündigungsrechte?
Gruss und Dank für die Hilfe schon mal jetzt
Hagen
StephanK
16.09.2005, 09:57
:welcome: hagen15
Guck in's Gesetz, genauer in § 8 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag: (...) (2) Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen (dauernde Versicherung), so kann es von beiden Teilen nur für den Schluß der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat, nicht mehr als drei Monate betragen. Auf das Kündigungsrecht können die Parteien in gegenseitigem Einverständnis [Ergänzung von StephanK: nur] bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.
(3) Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als fünf Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.Das ist eine Mindestbedingung, d.h. in Deiner Versicherungspolice darf nichts stehen, was Dein Kündigungsrecht weitergehend einschränkt; wenn doch, gilt stattdessen die zitierte gesetzliche Regelung.
Diese Kündigungsfristen musst Du aber einhalten. Platt gesagt: Kein Geld zu haben ist kein Grund für eine kürzere Kündigungsfrist. Ansonsten hilft nur, mit der Versicherung zu reden, ob sie einer vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt.
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