Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung
Hallo,
Ich habe zum Ende des Jahres meinen Job gekündigt, bisher nur mündlich, habe dort dann zwei Jahre gearbeitet.
Grundsätzlich habe ich somit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mit einer dreimonatigen Sperre, ist das richtig? Und in diesen 3 Monaten würde ich dann AL2 bekommen, ja?
Was muß man beim Arbeitsamt vorlegen, um die Art der Kündigung zu belegen (also von welcher Seite)?
Ist es sinnvoll, meinen Arbeitgeber zu bitten, mir ohne Angaben von Gründen zu kündigen? Was müsste ich in dem Falle dem Arbeitsamt vorlegen?
für etwaige Antworten wäre ich dankbar. rumi*
StephanK
16.09.2005, 07:19
:welcome: rumi,
Grundsätzlich habe ich somit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mit einer dreimonatigen Sperre, ist das richtig? Und in diesen 3 Monaten würde ich dann AL2 bekommen, ja?...aber auch nur um 30 % vermindert, d.h. die Sanktion verlagert sich dann auf's Alg II.
Was muß man beim Arbeitsamt vorlegen, um die Art der Kündigung zu belegen (also von welcher Seite)? So oder so: das Kündigungsschreiben.
Ist es sinnvoll, meinen Arbeitgeber zu bitten, mir ohne Angaben von Gründen zu kündigen? Nein, jedenfalls nicht ohne Angabe von Gründen. Eine solche Kündigung wäre nämlich offensichtlich unwirksam und der Umstand, dass Du Dich nicht dagegen wehrst, würde von der Arbeitsagentur ebenso gewertet wie die "aktive" Arbeitsaufgabe, also mit der gleichen Sanktion belegt.
Die Abeitslosenversicherung gehorcht insoweit den gleichen Prinzipien wie andere Versicherungen auch: dem Versicherungsnehmer wird zugemutet, das ihm Mögliche zu tun, den Eintritt des Schadensfalls (=Arbeitslosigkeit) zu verhindern und/oder dessen Folgen abzumildern ("Schadensminderungspflicht"). Wenn er das nicht oder nur unzureichend tut, wird der Schadensersatz (=Arbeitslosengeld) verringert.
Hallöchen!
Und egal, wer nun letztendlich kündigt:
Bitte melde dich nach Abgabe der Kündigung möglichst noch am selben Tag arbeitssuchend. Machst du das nicht, wird dir das ALG I für jeden Tag der Verspätung saftig gekürzt!!
Hey, vielen Dank für die schnellen Antworten.
d.h. ich bräuchte eine schriftliche Kündigung mit Angabe von triftigen Kündigungsgründen, um diese Sperre zu umgehen.
Noch eine Frage: Wie ist es mit Umzügen innerhalb der Arbeitslosenzeit? Muß ich da mit Kürzungen rechnen, wenn ich z.b. von HH nach Berlin ziehe? Oder reicht es, wenn ich miich überall rechtzeitig um- und abmelde?
Und wie ist mit Wohngeld innerhalb der 3-monatigen Sperrzeit? Steht mir da dennoch welches zu?
Hatte meinen Beitrag nochmal editiert. Hat jemand Lust, zu antworten?! Wäre nett. Danke.
:P
Betroffener
20.09.2005, 14:44
Hallo rumi,
die Frage zur Kündigung hast Du Dir selber beantwortet.
Und innerhalb der EU herrscht Freizügigkeit - das heisst, Du kannst hinziehen wohin Du willst. Probleme gibt es da nur bei ALG II (bei Dir geht es aber ofensichtlich um ALG I), wenn DU für den Umzug Geld vom Amt möchtest.
Alles klar ?
Ja, soweit erstmal. Vielen Dank. Äh, das heißt, es gibt die Möglichkeit, bei ALG1 Geld für einen Umzug zu beziehen?
Betroffener
22.09.2005, 14:20
rumi,
Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?
Bei ALG I gibt es nichts für Umzüge.
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