PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmelden bei der Arbeitsagentur?


maria38
30.10.2006, 18:07
hallo,

ich hoffe das mir hier jemand helfen kann. folgende sache:

ich beziehe ALGII und lebe mit meinem arbeitenden freund seit mehreren jahren zusammen. wir haben angegeben das mein freund nicht bereit ist für mich aufzukommen (was auch definitiv so ist bzw. war) ich bekam insgesamt 390 euro von der agentur für arbeit (311 euro regelleistung plus 79 euro für heizung und unterkunft) keinen mietzuschuß da wir keinen mietvertrag haben. wegen einiger operationen und kuraufenthalten habe ich bis heute noch keine arbeit gefunden.
nun haben wir uns entschlossen zu heiraten und auch schon einen termin für dezember.
wie muß ich mich jetzt beim arbeitsamt abmelden? MUß ich sagen das ich heirate oder kann ich mich ohne angabe von gründen einfach abmelden?

mir ist schon ganz schlecht und ich habe angst das die mir evtl. für frühere zeiten eine eheähnliche gemeinschaft unterstellen weil wir jetzt heiraten. obwohl IMMER jeder für sich selbst aufgekommen ist!
was kann da auf mich zukommen. kann ich mich nicht schriftlich abmelden und z.b. schreiben ich möchte ab dem .... dezember keine leistungen mehr beziehen? soll ich mich einfach vor der heirat ohne grund abmelden? geht das?
bitte bitte wer weiß was und hat einen rat für mich?
LG maria

StephanK
30.10.2006, 18:49
:welcome: Maria,
nichts ist einfacher als sich aus dem Alg II-Leistungsbezug abzumelden. Dazu reicht ein Einzeiler-Brief "Ich benötige ab <Datum> keine Grundsicherungsleistungen mehr." Es wird auch niemand nachfragen, warum.

maria38
30.10.2006, 19:28
hallo,

erst mal danke für die antwort. meinst du wirklich das dann keiner nachfragt warum? (eigentlich könnten sie doch froh sein - da hat die agentur doch gespart) ich könnte ja auch auf aussteigerin machen und mit meinem rucksack ohne geld durch die weltgeschichte reisen.... geht es das arbeitsamt was an? ich bin noch unsicher weil ich gehört habe das wenn ich eine verzichtserklärung schicken würde das hier passiert:

2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden."
Dein Verzicht wäre aber wohl nach Abs. 2 als unwirksam zu betrachten, da du durch diesen Verzicht eine Rechtsvorschrift umgehen möchtest. Nämlich, das eine vorherige und offensichtlich bestandene eheähnliche Gemeinschaft verschwiegen wurde und du somit wohl zu Unrecht Leistungen erhalten hast.......


:oops: :oops: :oops: was soll ich machen?

StephanK
30.10.2006, 19:42
Ich weiss nicht, woher dieser Text stammt.
Es ist zwar möglich, dass einer Eheschließung eine eheähnliche Gemeinschaft vorausgegangen ist, aber man wird das nicht als den Normalfall betrachten und es deswegen auch nicht einfach unterstellen können.
Auch wenn Verlöbnisse heutzutage als altmodisch gelten, gehen sie doch oft einer Eheschießung voraus und sind etwas anderes als eine eheähnliche Gemeinschaft, denn sie stehen vor und nicht an Stelle einer Ehe. Warum also nicht sich verloben? :engel:

maria38
30.10.2006, 19:54
also meinst du jetzt beim aa angeben das wir uns JETZT am wochenende verlobt haben und (im dezember) heiraten wollen. dann könnten sie ab dem wochenende davon ausgehen das er mich "mitdurchfüttert" und mir mein geld streichen. aber sie können eben erst jetzt davon ausgehen weil wir ja erst jetzt verlobt sind???und ab dezember mich dann ganz streichen? ich möchte ab dem heiratstermin ganz vom arbeitsamt weg und dann eine 400 euro stelle annehmen. kann ich das auch so sagen?
ist eigentlich echt gemein. ich wurde nie finanziell unterstützt, konten, alles war getrennt und soll dann trotzdem dafür büßen?? :sdagegen: für etwas was gar nicht so war wie die mir das evtl. unterstellen werden?

efge
30.10.2006, 21:08
Hallo maria38,

Du hast die gleiche Frage bereits schon in anderen Foren gestellt. Bitte beachte nicht nur unsere Forenregeln, sondern beachte auch, dass Dir viele Fragen nicht unbedingt auch viele sprich sinnbringende Antworten geben müssen.
Der Thread ist gesperrt.