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ALN - Robot
07.04.2005, 16:40
Bundesfinanzhof:
Außendienstler können Arbeitszimmer zu Hause absetzen

Wer im Außendienst arbeitet, kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung vollständig von der Steuer absetzen.
Im März 2003 entschied das höchste deutsche Finanzgericht, für die Abschreibung sei die Raumnutzung maßgeblich.
Im heimischen Büro müssten wesentliche Arbeiten für den Beruf erledigt werden.

Die Prüfung der Nutzung sei in erster Linie Aufgabe der Finanzgerichte. Weniger wichtig sei, wie viel Zeit der Arbeitende dort verbringe.
So könne beispielsweise ein Ingenieur mit Kunden im Außendienst das Arbeitszimmer von der Einkommenssteuer absetzen, da er Konzepte zu Hause erarbeiten müsse. Verkaufsleiter, die daheim ihren Betrieb organisieren, können die Kosten ebenfalls absetzen.

Aktenzeichen:
VI R 82/01, VI R 104/01 und VI R 28/02