Mari
31.10.2006, 08:34
Hallo...für Oktober 06 wurden die Leistungen meiner Bedarfsgemeinschaft um 192 Euro gekürzt, weil mein Sohn BAB erhalten sollte. Laut Aussage der SB habe ich nur einen Teilanspruch auf Leistungen ALG II, wenn BAB noch im Oktober gezahlt wird.
Kann ich jetzt eine Nachzahlung bei der ARGE fordern? Bis heute habe ich keine Zahlung von der BAB Stelle (Arbeitsamt)erhalten.
Wenn ja, wie formuliere ich meine Forderung auf Nachzahlung richtig.
Wäre dankbar wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.
Gruß Mari
Ich habe bereits Ende September einen Beitrag deswegen hier eingestellt. Schaut doch da auch mal rein
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12061
Kann ich jetzt eine Nachzahlung bei der ARGE fordern? Bis heute habe ich keine Zahlung von der BAB Stelle (Arbeitsamt)erhalten.
Wenn ja, wie formuliere ich meine Forderung auf Nachzahlung richtig.
Wäre dankbar wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.
Gruß Mari
Ich habe bereits Ende September einen Beitrag deswegen hier eingestellt. Schaut doch da auch mal rein
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12061