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jimknopfnrw
31.10.2006, 08:40
Ich wünsch erst mal einen guten Morgen,
zu meinem Problem,
ich möchte gern mit meiner Freundin zusammen ziehen,sie bezieht ALG 2,hat einen Minijob,im Haushalt leben noch ihre zwei Kinder (8,9),ich selbst bin erwerbstätig,kann und möchte aber im moment noch nicht für sie aufkommen,da ich selbst noch getrennt lebe und Unterhalt für meinen Sohn zahle.
Ich würde gern wissen,welche möglichkeiten wir haben,gemeinsam leben zu können,ohne finanziel von einander abhängig zu sein,bzw welche form es möglich macht ohne große finanziele einbusen leisten zu müssen.

vg und besten dank jimknopfnrw

efge
31.10.2006, 09:01
:welcome: jimknopfnrw,

auch Dir wünsche ich einen guten Morgen, obwohl ich Dir diesen jetzt wahrscheinlich "verhageln" werde.

Bitte lese aufmerksam diesen Thread
(K)eine Bedarfsgemeinschaft - überzeugend nachweisen? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12622)
und Du wirst erahnen können, was auf Euch zukommen wird.

Hoffe, Dir dadurch ein wenig Orientierung gegeben zu haben.

Gruss

jimknopfnrw
31.10.2006, 09:25
Hallo,
das heist,wenn ich das ganze richtig sehe bleibt nur der nicht legale weg,sprich Scheinwohnung,oder nicht korekter Mietvertrag,irgendwie sehr traurig.
Da stellt sich doch die frage,ob es Sinn macht,das ich arbeiten gehe,wahrscheinlich hätten wir es dann einfacher.
Wie heist es so schön,wir müßen sparen,koste es was es wolle.
Trotzdem vielen dank,
wird vieleicht am besten sein im Vorfeld schon zum Anwalt zu gehen und den Schriftverkehr von ihm erledigen zu lassen.
der gute morgen ist zwar im ar...,aber trotzdem vielen dank.
gruß