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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2, Umschulung, Reha oder Bildungsgutschein...


Contex
16.09.2005, 06:31
.... oder doch kein Ausweg?


Hallo, bin aufgrund meiner Problematik auf dieses Forum hier gestoßen.
Erst kurz zu meiner Vorgeschichte. Anfang 2000 habe ich eine Berufausbildung begonnen, die ich leider Ende 2002 aufgrund Gesundheitlicher Gründe ( Krankenhausaufenthalt ) abbrechen musste.

Kurz nach dem ausscheiden, habe ich mich mit der AfA in Verbindung gesetzt. Ich wurde dann an die REHA Abteilung des Amtes verwiesen. Um es kurz zu fassen, der ganze Prozess, Antrag, bearbeitung, entscheidung hat 2 Jahre gedauert.

Nur leider ohne erfolg.

Begründung war, wir können Ihnen leider nichts anbieten, wir haben kein Geld... In der Zeit bin ich natürlich wieder fit geworden und eigentlich für den normalen Arbeitsmarkt einsetzbar gewesen.

Wäre da nicht die abgebrochene Ausbildung als Makel, eine Zweitausbildung vieleicht im selben Bereich kam leider nicht in Frage sodass ich bis zum heutigen Tage Arbeitslos bin und z.Z. ALG2 beziehe.

Ich hab wirklich vieles versucht in der Zeit um wieder einen Einstieg zu finden, zuviel um hier alles aufzulsiten. Aber leider kein Erfolg.

Was mir vieleicht helfen würde ist eine Umschulung bzw eine Aubildung bei einem IHK-zugalessenen Bildungsträger. ( Akademien etc zb. Mediengestalter ). Da es sich bei den Trägern meist um Private Schulen handelt, sind die Lehrgangsgebühren recht gepfeffert. die 3 jährige Ausbildung zum MG zb kostet bis zu 14.000€. Ein Absolutes NOGO.. Wenn da nicht der Bildungsgutschein wäre..



Lange Rede kurzer Sinn.. kann ich als ALG2 Empänger den Bildungsgutschein beantragen ?

Ich bedanke mich im vorraus für Eure Antworten..

ct

http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/resultShort.do?veranstaltungsIds=0003742226&doNext=forwardToResultDetailed

StephanK
16.09.2005, 08:39
:welcome: Contex,
die Berufsausbildung ist so ziemlich die schwierigste Phase, in der einen eine schwere und womöglich länger andauernde Erkrankung erwischen kann. Ich musste das selbst erleben und weiss, wie schwer es fällt, sich dann wieder zu berappeln.

Ein Bildungsgutschein wird durch den Alg II-Bezug nicht ausgeschlossen. Er ist aber - wie beim Bezug von Arbeitslosengeld auch - eine Leistung, die nach Ermessen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?#32) gewährt wird. Das bedeutet für Dich vor allem, dass Du gut argumentieren und den Alg II-Träger davon überzeugen musst, dass er mit dem Geld, das er für Dich ausgeben soll, Deine Arbeitsmarktchancen eindeutig verbessert; mit anderen Worten: Du musst dafür ebenso Werbung machen wie der Weiterbildungsträger.

Ermessensleistung bedeutet auch: Du hast keinen Anspruch auf die Leistung selbst, sondern nur darauf, dass der Alg II-Träger sein Ermessen fehlerfrei ausübt, vor allem nicht anhand sachfremder Gesichtspunkte entscheidet. Das ist wichtig, wenn es zum Streit über eine ablehnende Entscheidung kommt.

Du hast nichts darüber geschrieben, aber der Umstand, dass Du mit der Reha-Abteilung der Arbeitsagentur zu tun hattest, könnte darauf hindeuten, dass Deine Erkrankung Langzeitfolgen in Gestalt einer Behinderung bewirkt hat. Falls Du als (ggf. Schwer-) Behinderter anerkannt bist, gibt es u.U. weitergehende Förderungsmöglichkeiten, auf die kurz bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?#12) hingewiesen wird.

Contex
16.09.2005, 09:22
Hallo Stephan, vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Zu deiner Frage der Erkrangung, leider hat sich durch meine erste Tätigkeit, bedingt durch massiven Stress eine Chronifizierte... Erkrankung eingestellt. Diese wird leider nicht von Versorgungsamt anerkannt. *genaue Infos per PM* Zur zeit habe ich das gut im Griff. Dennoch kann es leider jederzeit wieder auftreten.

Ich muss ehrlich sagen, das ich mich Grün und Blau ärger. In der damaligen REHA-Phase, nach den ganzen Medizinischen Untersuchungen, Eignugnstest und persöhnlicher Erfahrung war eine REHA-Ausbildung im Mediengestalter-Bereich durchaus möglich. Nur.. wie schon geschrieben, das Frankfurter Arbeitsamt hatte nicht die nötigen Mittel *angeblich*, zudem bescheinigte man mir, das es in dem Beruf keine Zukunft gibt.

Wenn ich mir heute die Stellengesuche der Firmen auf der AfA Seite anschaue...wird mir ganz anders. 10 Seiten hab ich grad ausgedruckt das sind 100 Stellen! das Maximum was angezeigt werden kann..! und das Deutschlandweit.. Soviel zum Thema keine Zukunft.

12 Jahre Kentnisse im Bereich "PC" davon 8,5 Jahre Kentnisse im Bereich DTP/ Webdesign, 5 Jahre Kentnisse im Bereich AUDIO/VIDEO Bearbeitung..
Top Leistung in Adobe Photoshop, Macromedia Flash, Shockwave, JAVA, HTML, PHP, DVD authoring.. Ich kanns einfach nicht verstehen, das so ein Profil nicht "verwertbar" ist..

Eigentlich müsste ich die Ausbildung garnicht machen, aber man brauch ja überall ein Zertifikat.. und ohne Ausbildung kommt man heute wirklich nicht weit.

bin grad echt stinkig *g* sorry...

StephanK
16.09.2005, 09:37
Hmmm... damit hättest Du zumindest genügend Argumente dafür, dass eine solche Ausbildung chancenreich ist.
Es hilft nicht immer, aber manchmal: Die einzelnen Sachbearbeiter achten bei Ermessensleistungen eben oft mehr auf ihr Budget als auf die Aufgabe, Leute in Arbeit zu bringen. Manche Vorgesetzte haben da schon den etwas weiteren Blick. Vielleicht würde es weiterhelfen, wenn Du Dir mal einen Termin beim Chef der örtlichen Agentur geben lässt und mit dem redest.

Die andere Überlegung: Du hast leider schon recht, dass fast überall Zertifikate verlangt werden- jedenfalls in den veröffentlichten Stellenanzeigen. Aber gerade in diesem Kreativ-Bereich könnte ich mir vorstellen, dass manche das nicht so eng sehen.
Wenn's Dir bei der Weiterbildung eigentlich nur um "den Lappen" geht, Du deren absehbare Inhalte aber sowieso schon "drauf hast", kann ich Dich nur ermutigen, Dich auch ohne Zertifikate zu bewerben und zu überlegen, ob und ggf. welche "Arbeitsproben" Du vorlegen kannst.

StephanK
16.09.2005, 14:54
Hmmm... das liest sich irgendwie so, als ob Du "zielsicher" durch einige Maschen des sozialen Netzes gefallen wärest. Dazu kam dann wohl noch, dass die Arbeitsmarktexperten der Arbeitsagentur den Arbeitsmarkt nicht besonders treffend eingeschätzt haben.
Zu irgendetwas zwingen kannst Du den Alg II-Träger nicht. Der einzige Weg in solchen Fällen ist Verhandeln - und wenn das Verhandeln auf der Sachbearbeiter-Ebene in eine Sackgasse gerät (was leicht geschieht, wenn mutige Entscheidungen gefragt sind), den Weg zur Leitungsebene suchen.

Um mal ein wenig mit dem Gesetz zu argumentieren:
§ 1 Abs. 1 Satz 4 SGB II: Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass (...)
2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,

Ein Problem liegt zwar in § 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II: "Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen." Das bedeutet nämlich, dass Aus- oder Weiterbildung nachrangig sind, weil so eine (kostenträchtige) Bildungsmaßnahme eingespart werden kann. Wenn es aber "vorrangige Maßnahmen" nicht gibt (und die scheint es bei Dir nicht zu geben), müssen auch nachrangige Maßnahmen in Betracht gezogen werden, also die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 3 Abs.1 SGB II.

§ 3 Abs. 1 Satz 2 schreibt vor, dass bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit "die Eignung, die individuelle Lebenssituation und die Dauerhaftigkeit der Eingliederung" zwingend zu berücksichtigen sind. "Zwingend" bedeutet im Bereich der Ermessensleistungen ("Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, ...) freilich nur, dass diese Kriterien in jedem Fall in der Abwägung berücksichtigt werden müssen. Deine individuelle Lebenssituation und der Aspekt der Dauerhaftigkeit sind also starke Argumente in dieser Abwägung, die für diese Ausbildung sprechen.

Ich kann hier nicht mehr tun, als Dir ein paar Ideen zu liefern, wie Du das SGB II nutzen kannst, um für Dein Vorhaben zu argumentieren - und Deinen Ansprechpartner bei der ARGE dabei helfen, über ihren Schatten zu springen...

Contex
28.09.2005, 11:19
Hallo Stephan,

sorry wenn ich etwas verspätet antworte. Vielen Dank für deine Tipps, wär ich vor ein paar Jahren auf dieses Forum gestossen, hätte ich gewiss nicht solche Probleme mit dem Amt gehabt.

Ich weiss ja nicht ob das normale Umstände sind, aber bis Heute habe ich weder ein Termin zwecks Vorsprache erhalten, noch wurde mir ein Fallmanager zugeordnet bzw. ein Termin zwecks E-V genannt.

Mir wirds langsam echt zu bunt, eben rief ich beim Amt an und man sagte mir doch glatt, das ich nicht bei denen gemeldet sei. Hmm.. Warum hab ich dann den Antrag persöhnlich abgegeben und beziehe jetzt schon seit einigen Monaten ALG2. Habe eine Kundennummer, eine Bedarfsgemeinschaftsnummer? usw. usf.

Lapidare Antwort der ziemlich genervten Call-Center Mitarbeiterin: Sie müssen hier einen Fragebogen ausfüllen. Dazu müssen Sie vorbeikommen.. ach und bringen Sie Perso und Meldeschein mit.

?!?

Die Logik dahinter kann und will ich nicht verstehen.
-edit- Ist auch nicht weiter tragisch, man ist es ja mittlerweile gewöhnt..


hmm..

§ 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II: "Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen.

*grübel* Wie werden "vorrangige Maßnahmen" definiert? Welche Umstände müssen gegeben sein, das man mich wieder in den 1. Arbeitsmarkt (hoffe das stimmt so was ich schreibe) eingliedert? Wie soll das möglich sein?

Ich habe weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch sonstige Urkunden/Zertifikate die das zulassen würden.

Was übrig bleibt, mich als Hilfsarbeiter bei Firmen zu bewerben oder bei Zeitarbeitsfirmen. Oder ich bleib ewig in diesem Teufelskreis stecken. Da mal eine ABM, dort mal ein Auffrischungskurs der überhaupt nix bringt. Mal einen 1€Job.. das hat doch alles keinen Taug und keine Zukunft.

grrr..



Wenn es aber "vorrangige Maßnahmen" nicht gibt (und die scheint es bei Dir nicht zu geben), müssen auch nachrangige Maßnahmen in Betracht gezogen werden, also die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 3 Abs.1 SGB II.

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, hmm..
Dieser Paragraph, ist meiner Ansicht nach ziemlich schwammig in der Auslegung. Im schlimmsten Fall könnte ich das Pech haben, dass "Sie" mich zwar in Arbeit eingliedern, jedoch nicht in diese, die mir liegt und die ich kann. Soweit ich jetzt Hartz4 richtig verstanden habe, muss ich, falls ich bei Bewerbungen scheiter und ich meine Arbeitslosigkeit nicht aus eigener Kraft beenden kann, alles annehmen was mir das Amt anbietet bzw. vor die Nase haut. Tolle Aussichten.

Da liegt glaube ich der Hund begraben..

Da jetzt noch das Gespräch mit dem Fallmanager aussteht, vieleicht noch einige kleine Fragen.


Gibt es beim Erstgespräch etwas zu beachten?

Kann ich gegen die EV widerspruch einlegen?

Sollte ich gleich Klarschiff machen oder erst abwarten was mir der FM anbietet ?

Gruß
ct

StephanK
28.09.2005, 17:51
Hi,Mir wirds langsam echt zu bunt, eben rief ich beim Amt an und man sagte mir doch glatt, das ich nicht bei denen gemeldet sei. Hmm.. Warum hab ich dann den Antrag persöhnlich abgegeben und beziehe jetzt schon seit einigen Monaten ALG2. Habe eine Kundennummer, eine Bedarfsgemeinschaftsnummer? usw. usf.Das liest sich nun doch arg nach "Fehler vom Amt". Ich glaube, Du solltest Du dort mal massiv aufkreuzen und klar machen, dass es zwar o.k. ist, wenn sie Dir Alg II zahlen, dass sie daneben aber auch noch eine Vermittlungsaufgabe haben...
Lapidare Antwort der ziemlich genervten Call-Center Mitarbeiterin: Sie müssen hier einen Fragebogen ausfüllen. Dazu müssen Sie vorbeikommen.. ach und bringen Sie Perso und Meldeschein mit. Auch das liest sich so, dass Dein Alg II-Träger an seine (Haupt-!) Aufgabe Vermittlung nur ran geht, wenn er neu Daten erhebt. Ich habe das hier ähnlich erlebt und wundere mich auch, wieso bei der ARGE aus Arbeitsagentur und Kommune anscheinend alles, was die Arbeitsagentur (vormals ~amt) schon über meine Berufsbiographie und meine beruflichen Absichten weiss, verschütt gegangen ist und die ARGE mit Kenntnisstand null anzufangen scheint. :mad: Aber man muss da wohl durch, damit sich überhaupt mal was tut.

*grübel* Wie werden "vorrangige Maßnahmen" definiert? Welche Umstände müssen gegeben sein, das man mich wieder in den 1. Arbeitsmarkt (hoffe das stimmt so was ich schreibe) eingliedert? Wie soll das möglich sein?
Ich habe weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch sonstige Urkunden/Zertifikate die das zulassen würden.
Was übrig bleibt, mich als Hilfsarbeiter bei Firmen zu bewerben oder bei Zeitarbeitsfirmen.Das ist das Problem. Weil jede Arbeit "zumutbar" ist, liegt es aus ARGE-Sicht halt nahe, Dich eher in irgendeinen Allerwelts-Job zu vermitteln als für eine Ausbildung Geld auszugeben. Deswegen bleibt Dir nichts anderes übrig, als sehr deutlich zu machen, wie Deine Potentiale sind und dass Du diese Potentiale auch anwenden können willst. Das geht eigentlich nur in einem ausführlichen persönlichen Gespräch - und wenn man Dich weder dazu einlädt noch Dir einen Fallmanager oder "persönlichen Ansprechpartner" benennt, dann solltest Du nicht weiter abwarten, sondern selbst initiativ werden. Rück der ARGE auf die Bude und mach deutlich dass Du Deine Weiterentwicklung aktiv betreiben willst und kannst und deren Unterstützung dafür brauchst.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Alg II-Träger so ausgelastet sind mit dem Teil des Publikums, der erst motiviert und aktiviert werden muss, dass für den anderen Teil, der - wie Du - selbst initiativ wird und von sich aus etwas zur Besserung seiner Lage unternehmen will, keine ausreichenden Kapazitäten mehr bleiben. So kann's aber auch nicht laufen. Warte also nicht weiter ab, ob irgendwas von amts wegen passiert, sondern werde selbst aktiv und scheue Dich nicht, die ARGE-Leute zu fordern. Manchmal muss man daran erinnern, dass deren Aufgabe nicht die Verwaltung, sondern die Beendigung von Arbeitslosigkeit ist. Jeden, der dabei selbst aktiv wird, sollen sie mit allen Möglichkeiten fördern! Diese message 'rüberzubringen ist, glaube ich, das was Du in einem Gespräch vor allem beachten solltest.
Kann ich gegen die EV widerspruch einlegen? :?: EV=Eingliederungsvereinbarung? Du hast nix darüber geschrieben, dass Du eine unterschrieben hättest? Oder worum geht's sonst? Wenn's eine ist: nein. Unterschrieben ist unterschrieben. Dagegen wehren kann man sich nur dann, wenn die eigentlich für eine Eingliederungsvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen stattdessen per Verwaltungsakt bestimmt werden, weil man keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben wollte. Schlau ausgedacht, nicht? :wink:

Contex
29.09.2005, 14:28
Ahoi :)

Ich reg mich jetzt nichtmehr auf über die Leute dort. Aber.. Ich bin wirklich jetzt am überlegen ob ich nicht zuerst einen Anwalt aufsuchen sollte, bevor ich mich nochmal mit den Sachbearbeitern einlasse. Dafür sind mir die neuen Regelungen die mit Hartz4 eingeführt wurden einfach zu undurchsichtig. Jede Kommune legt das anders aus.

Zu deiner Frage bezüglich der Eingliederungsvereinbarung..
Die EV habe ich noch nicht unterschrieben. Da mir weder ein Termin zur Vorsprache genannt wurde noch ein Fallmanager zugeordnet wurde.
-edit- ach moment.. die EV muss man nicht "sofort" unterschreiben? -edit

Beim surfen durchs Netz findet man meist nur Nonsens, ich hab jedoch einen Musterwiderspruch gefunden der ziemlich interessant ist.
http://www.alg-2.info/hilfe/widersprueche/musterwiderspruch_gegen_bescheid

Die Punkte "Eingliederungsvereinbarung" & "Arbeitsgelegenheiten" scheinen in dem Fall von belang zu sein. Würde man mit so einem Widerspruch "durchkommen" ? Würde man damit genau das vermeiden, was in meinem Fall der "worst case" wäre? hmm..

Nach weiteren surfen kam dann jedoch die Ernüchterung: Das scheint wohl die Antwort des BVG zu sein.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rk20050318_1bvr014305

Zudem stellt sich die Frage, was ist wenn ich die EV nicht unterschreibe, bzw. nur unter Vorbehalt und besonders den "Zwangsmaßnahmen" widerspreche.. vereitelt dieser Vorgang die erteilung eines Bildungsgutscheines ?

*grummel* man findet soviel crap hier im Netz, nichts genaues, nicht Hieb und Stichfestes :(

zb. diese Aussage:
aus: http://www.herbertmasslau.de/pageID_1735476.html
Ansonsten eröffnet Absatz 1 die absolute Willkür für den „Fallmanager“. Ob der als Eingliederungsleistung spezielle Fachkurse einordnet oder einfach nur den Arbeitsdienst im Sinne des workfare-Modells (Leistung gegen Arbeit), ob er eine Bewerbung pro Woche, pro Tag oder pro Stunde für wichtig erachtet, alles das bleibt dem „Fallmanager“ überlassen. An dieser Stelle soll nicht weiter über konkrete Möglichkeiten des „Fallmanagers“ spekuliert werden. Schon im alten Sozialhilferecht (BSHG) hat es hinsichtlich der Konkretisierung der Arbeitswilligkeit/der Eigenbemühungen des (Haupt-)Hilfebedürftigen reichlich Gerichtsurteile gegeben, nur waren die als obergerichtliche Entscheidungen für alle Sozialhilfeträger des jeweiligen Bundeslandes oder als höchstrichterliche Entscheidung eben bundesweit gültig, trotz des Individualrechts bei der alten Sozialhilfe (BSHG). Ist aber erst einmal so eine Eingliederungsvereinbarung als zivilrechtlicher Vertrag zwischen Hilfebedürftigem und Arbeitsagentur/kommunalem Träger unterwegs, ist auch eine positive Gerichtsentscheidung noch viel mehr eine Individualentscheidung, solange die gesetzliche Bestimmung, die dem „Fallmanager“ die Willkür ermöglicht, nicht als solche gekippt ist.

Kann man das ersnt nehmen ?

Ich will mich einfach nicht wieder so abfertigen lassen wie damals in der REHA. Das wonach ich grad wirklich ausschau halte sind Paragraphen, Gerichtsurteile in vergleichbaren Fällen, andere Argumente scheinen die Leute da wohl nicht zu verstehen. Das Potential ist da.. Zweifelsohne aber wenn die schon beim ersten mal mein Anliegen abgelehnt haben, wieso sollte es dann beim zweiten mal klappen?

hehe.. Zitat: das Problem ist die Entscheidung, wo hab ich das nur gehört? An mir solls nun wirklich nicht liegen...


-edit- sorry wegen der ganzen Editorei :)

Dagegen wehren kann man sich nur dann, wenn die eigentlich für eine Eingliederungsvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen stattdessen per Verwaltungsakt bestimmt werden, weil man keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben wollte.

Und wenn man sich weigert, dann werden erstmal 30% der Regelleistung gekürzt. Man Legt Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein, wartet 3 Monate bis dann zuletzt die Ablehnung kommt.. Die wenigsten gehen dann einen Schritt weiter zum Sozialgericht. Wer macht das schon? Monatelanges gestresse wegen 200-300 Euro. Soweit ich jetzt informiert bin spekuliert die ARGE darauf..

StephanK
30.09.2005, 14:32
Die Punkte "Eingliederungsvereinbarung" & "Arbeitsgelegenheiten" scheinen in dem Fall von belang zu sein. Würde man mit so einem Widerspruch "durchkommen" ? Würde man damit genau das vermeiden, was in meinem Fall der "worst case" wäre? hmm.. Äääh - jetzt kann ich nicht mehr so recht folgen... Wenn Dir noch gar keine EV angetragen wurde, brauchst Du Dir Deinen und möchte ich mir meinen Kopf nicht darüber zerbrechen, was wäre, wenn... Das Problem liegt doch nicht in irgendeiner "Hyperaktivität" der Behörde, sondern im Gegenteil darin, dass man sie "zum jagen tragen muss". Deswegen sind momentan auch theoretische Erwägungen witzlos, mit welchen Begründungen Widersprüche gegen Verwaltungsakte erfolgreich sein könnten, die noch gar nicht erlassen wurden.
Im übrigen habe ich den Eindruck, dass vom Instrument "Eingliederungsvereinbarung" wesentlich seltener Gebrauch gemacht wird, als man bei der Diskussion im Hartz-IV-Gesetzgebungsverfahren und in der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes den Eindruck gewinnen konnte. Mit anderen Worten: In der Praxis hat sich das wohl längst nicht so durchgesetzt, wie die Hartz-Kommission sich das anscheinend vorgestellt hatte. Nun werden scharfe Klingen nicht deswegen ungefährlich, weil sie meistens in der Scheide bleiben, aber das reale Verletzungsrisiko sinkt trotzdem.

Das wonach ich grad wirklich ausschau halte sind Paragraphen, Gerichtsurteile in vergleichbaren Fällen, andere Argumente scheinen die Leute da wohl nicht zu verstehen.Das SGB II hat dazu praktisch keine eigenen Regelungen, sondern verweist ausschnitthaft auf diejenigen des SGB III, siehe hier bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=1ad7428d7694909928c032aa56ecd31f#41).
Zu Weiterbildungen/Umschulungen bei Alg II-Bezug kenne ich bisher nur eine Gerichtsentscheidung, auf die hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=5526) hingewiesen wird. Sie passt zwar nicht ganz auf Deine Situation, erlaubt aber einen "erst-recht-Schluss": Im dort entschiedenen Fall hatte der Antragsteller sogar eine abgeschlossene Berufsausbildung, und das Gericht sprach ihm den Anspruch auf eine Weiterbildung mit der Begründung zu, dass sein erlernter Beruf wegen der technischen Weiterentwicklung nicht mehr gefragt sei und er in diesem keine Arbeitsmarktchancen habe. Das gilt erst recht in einem Fall wie bei Dir ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Das generelle Problem ist eben, dass Entscheidungen über Weiterbildungsleistungen - wie schon erwähnt - Entscheidungen über Leistungen sind, die nur nach Ermessen gewährt werden. Deswegen lohnt sich bei der Antragstellung ein ziemlicher Begründungsaufwand, d.h. Dein Job ist, dem Alg II-Träger möglichst viel Material für seine Für-und-Wider-Abwägung zu geben - natürlich solches, das für eine Entscheidung in Deinem Sinne spricht. Du hast aber eben nur einen Rechtanspruch darauf, dass die Entscheidung ohne Ermessensfehler getroffen wird, kannst Dich ggf. auch nur gegen solche gerichtlich wehren und das Gericht kann auch nur Ermessensfehler überprüfen, aber nicht einfach sagen: wir sehen das eben anders. Mit anderen Worten: Ermessensentscheidungen sind nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar. Damit musst Du genau so leben wie mit dem Umstand, dass die Alg II-Träger in erster Linie auf ihre Kasse und oft erst in zweiter Linie darauf gucken, was ihren Kunden wirklich weiter hilft. Die Verhältnisse sind leider so... :mad: Lass Dich davon aber nicht entmutigen und hau Deine ARGE wegen eines Bildungsgutscheins an. Wie schon geschrieben: Aktiv sein und verhandeln, zeigen, dass man motiviert ist und selbst was tun will. Man darf sich einfach nicht durch bürokratische Hürden abschrecken lassen... Motto (Dir bei einem fiktiven Gespräch mit der ARGE in den Mund gelegt): "Sind sie hier, um etwas zu verhindern, oder um etwas zu ermöglichen?"