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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einladung trotz versicherungspflichtiger Beschäftigung


Andrea1961
19.10.2010, 21:55
Ich habe heute eine Einladung der Arbeitsagentur bekommen. Leistungen bekomme ich KEINE mehr, bin froh, dass das Jahr rum ist, bin jedes Mal heulend bei meinem Arbeitsvermittler raus, der mich sehr unter Druck setzte.
Nun habe ich seit dem 1.9. wieder Arbeit, 10 Stunden auf 401 € Basis, also versicherungspflichtig. Der Grund hierfür: Mein Mann ist selbständiger Landwirt und ich müsste sonst Pflichtbeiträge in die Landwirtschaftliche Alterskasse zahlen (was wir uns nicht leisten können).
Damit war für mich das Thema Arbeitsamt eigentlich erledigt!
Nun also heute der Brief, Gespräch wegen neben Minijob weiter bestehender Arbeitslosigkeit.
Ich möge bitte eine Kopie des Ablehnungsbescheides ALG II bzw. eine Verzichtserklärung vom Amt zur Grundsicherung mitbringen.
Ich habe aber keinen solchen Antrag gestellt, weil ich das nicht möchte. Beim Amt hat man mir gesagt, dass eine solche Verzichtserklärung von mir selber geschrieben werden kann, denn ICH verzichte ja.
Bei dieser Verzichtserklärung geht es wohl um Rentenansprüche, das hat mir mein Vermittler erklärt.
Nun bin ich aber doch, da ich versicherungspflichtig arbeite, was ich ja mit meinem einen Euro über den 400 € tue, auch kranken-,renten- und arbeitslosenversichert.
Warum muss ich trotzdem den Termin bei der Agentur wahrnehmen?
Mir liegt dieser Termin jetzt schon wie ein Felsen auf dem Magen, ich dachte, ich wäre damit endlich durch.
Was für Nachteile entstehen, wenn ich den Termin absage? Würde es was bringen, wenn ich meinen Arbeitsvertrag auf 15 Stunden erhöhe (das würde mein Chef sicherlich auf dem Papier tuen!)????
Ich hoffe auf eine schnelle hilfreiche Antwort, mir tuen alle Menschen leid, die wie ich das erste Mal mit der Agentur für Arbeit zu tun haben!!!!!!!:patsch:
DANKE im voraus - Andrea

Conko
19.10.2010, 22:14
Hallo Andrea,

Ich weiß nicht ob ich dir soo genau weiterhelfen kann aber ich versuchs mal...

Mir wurde beim amt erklärt das ich ab einem bestimmten betrag den ich verdienen könnte die freie wahl habe zu entscheiden ob ich weiterhin unter der zuständigkeit des amtes stehen möchte oder nicht. ich weiß grad allerdings nicht genau ob dieser betrag die genannten über 400 euro sind.

Vielleicht solltest du das mal in einer der vielen klauseln nachschauen. Findest du auch alle online.

Mir hat sie das zummindest so erklärt. Und wenn ich in diesem fall auf weitere unterstützung vom amt verzichten würde würde auch die zuständigkeit wegfallen, esseiden ich wünsche eine weitere vermittlung ohne bezüge zu beziehen.

Erkundige dich am besten nochmal, falls ich das alles richtig verstanden habe solltest du es "ignorieren" können. bzw einfach nochmal vorbei gehen oder ein schreiben verfassen und klären das du keine weiteren bezüge beanspruchst und auch keine vermittlung mehr wünschst. vielleicht ist das bei denen ja nur nicht richtig angekommen.
Aber schau am besten nochmal nach.

Ich hoffe ich konnt dir wenigstens ein bisschen weiterhelfen.

Pharao
19.10.2010, 22:29
Hi,

also, keiner kann einen Zwingen Gelder in Anspruch zu nehmen. D.h., wenn du nicht mehr Arbeitslos geführt werden willst, dann teilst du das einfach dem Amt mit. Kurz & bündig mit der Veränderungsmitteilung oder einfach selber schnell einen Brief aufsetzen. Nachweisen was du machst oder warum du dich so entscheidest musst du nicht !

Auch wenn du keine Leistungen bekommst vom Amt, kann man Arbeitssuchend gemeldet sein und dann hat man auch weiterhin ein paar Pflichten, wie zB zu Terminen erscheinen, Bewerbungsbemühungen nachweisen, ect. Wenn du das nicht willst, dann meldest du dich einfach komplett ab und fertig. Du brauchst also garnicht den Umweg mit deinen Chef zu gehen, das er dir die Stunden erhöht, von dem ich dir sowieso abraten würde.

Also einfach mitteilen das du nicht mehr Arbeitslos bist seit dem x.x.xxxx und auch absofort nicht mehr Arbeitssuchend geführt werden willst - Fertig.

Pharao
19.10.2010, 22:34
@ Conko,

bei Alg1 geht es nur um die Stundenanzahl pro Woche. Hat man mehr als 15 Stunden pro Woche, zählt man nicht mehr als Arbeitslos und fliegt somit automatisch raus. Hat man weniger als 15 Stunden, zählt das nur als Nebenjob und wird einem auf sein Alg1 angerechnet.

Allerdings kann keinen niemand zwingen sich Arbeitslos zu melden oder als Arbeitslos geführt zu werden oder Alg1 oder Alg2 zu beantragen. Und wenn man eh keine Leistungen bekommt, auch was für Gründen auch immer, dann macht es meiner Meinung nur Sinn, wegen den anrechnunsfreien Zeiten bei der Rente. Aber wie der User hier schreibt hat er einen Job über 400,01 € und damit ist das auch uninteressant meines Erachtens.

Andrea1961
21.10.2010, 19:56
Erst mal DANKE ich Euch für Eure Antworten - die mir den Klops vom Magen genommen haben!
Richtig, es geht um die Anrechnungszeiten bei der Rente! Und mein Arbeitsvermittler hat mich so verrückt gemacht, dass ich das Gefühl hatte, wenn ich da nicht hingehe, dann verliere ich zig Euro bei der Rente!:confused:
Also werde ich mich da melden und mitteilen, dass ich nicht mehr vermittelt werden möchte - und lass es auch mit meinem Arbeitgeber bei den 10 Stunden/Woche!
DANKE, es ist immer wieder erfreulich, dass man so prompte und qualifizierte Antworten im www bekommt!
Andrea

Ophelia
21.10.2010, 21:46
Vielleicht solltest Du Dir aber auch mal überlegen, dass die Anrechnungszeiten allein Dir später rentenmäßig wenig bringen werden und Altersarmut vorprammiert sein kann. Was ich damit sagen will, auch wenn es finanziell schwierig ist, aber ich würde trotzdem versuchen ein paar Stunden mehr Arbeit zu bekommen, auch wenn es bedeutet "unterm Strich" nicht so viel mehr zu verdienen, aber immerhin würdest Du mehr Beiträge einzahlen und damit später mehr bekommen....