Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeldrückerstattung ?
Hallo,
ich bin am verzweifeln und hoffe ihr könnt mir helfen.
Es kam ein Brief von der Familienkasse, sie fordern einen höheren Betrag zurück.
Dabei geht es um meinen Sohn.
Er hat behauptet er hat eine Ausbildungsstelle und hat uns dies auch so weitergegeben.
Wir haben es natürlich auch so der Familienkasse weitergegeben.
Jetzt sollte eig. die Ausbildung beginnen, tat sie aber natürlcih nicht, da er uns diese Stelle nur vorgegaukelt hat.
Die Familienkasse hat wie in dem schreiben steht beim Betrieb angerufen und dort wurde natürlich bestritten dass der Betrieb meinem Sohn eine Ausbildungsstelle angeboten hat.
Nun wird der Betrag von 6 Monaten zurückgefordert.
Mein Sohn hat allerdings gesagt er hat in den 6 Monaten gejobt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen wie ich das regeln kann ohne dass wir diese hohe Summe zurückerstatten müssen.
Gerade meinte er noch, er könne Notfalls eine Bescheinigung bei der Firme holen bei der er gejobt hat.
Wir sind am verzweifeln.
aln-kenner
20.10.2010, 13:10
Hallo unnamed,
das wird euch nichts helfen. Fürs Jobben gibts kein Kindergeld.
Einzig er könnte für jeden Monat die Bewerbung auf Ausbildungsstellen nachweisen wäre es eine Möglichkeit ihn für diese Zeit als Ausbildungssuchend zu führen.
Danke für die Antwort.
In wie fern kann ich diese Bewerbungen nachweisen?
Die Bewerbungsschreiben schicken?
Er hat leider nur eine Absage zurückbekommen.
Andere Betriebe haben einfach nicht reagiert.
aln-kenner
20.10.2010, 13:54
Danke für die Antwort.
In wie fern kann ich diese Bewerbungen nachweisen?
Die Bewerbungsschreiben schicken?
Er hat leider nur eine Absage zurückbekommen.
Andere Betriebe haben einfach nicht reagiert.
Im Endeffekt ja.
Praktischer wäre natürlich die Meldung ausbildungssuchend bei der BA. Da kontrollieren die seine bemühungen und er muss es nicht einzeln der Familienkasse nachweisen.
Dass keine Antwort von den Firmen kommt ist leider alltag, aber bei manchen Familienkassen nicht angekommen, also aufgepasst!
Hm ok, dann versuche ich dass mal so.
Weißt du oder jemand zufällig wie viel Bewerbungen wir dann der Familienkasse schicken müssen?
Für jeden Monat eine ?
Ein Monat hat er keine Bewerbung geschr., kann man dann nicht einfach eine Bewerbung von einem anderen Monat nehmen und da das Datum "anpassen" ?
Sollte ja eig. nicht weiter schlimm sein oder?
Danke
aln-kenner
20.10.2010, 15:07
Ein Monat hat er keine Bewerbung geschr., kann man dann nicht einfach eine Bewerbung von einem anderen Monat nehmen und da das Datum "anpassen" ?
Sollte ja eig. nicht weiter schlimm sein oder?
Das würde man Betrug / Urkundenfälschung nennen. Die Frage die ihr euch stellen müsst ist, ob es euch das wert ist wenn die Familienkasse das durch nachhaken rausbekommt! Ich würde es niemals machen.
Im Endeffekt ja.
Praktischer wäre natürlich die Meldung ausbildungssuchend bei der BA. Da kontrollieren die seine bemühungen und er muss es nicht einzeln der Familienkasse nachweisen.
Dass keine Antwort von den Firmen kommt ist leider alltag, aber bei manchen Familienkassen nicht angekommen, also aufgepasst!
Es kommt vielleicht auf die Gesamtumstände an, nach dem Motto "Wer einmal lügt, ..."
Erst wird behaupt es gibt eine Ausbildungsplatzzusage und als das auffliegt werden Bewerbungsschreiben eingereicht, auf welche nie eine Antwort kam ...
Aber eine andere Wahl als es zu versuchen habt ihr nicht.
Nur das
Ein Monat hat er keine Bewerbung geschr., kann man dann nicht einfach eine Bewerbung von einem anderen Monat nehmen und da das Datum "anpassen" ?
sollte ihr tunlichst unterlassen. Kindergeld ist Steuerrecht mit alles Konsequenzen die sich aus dem Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung so ergeben können.
Für eine meiner Töchter wurde auch schon mal die Kindergeldzahlung eingestellt.
Sie hatte mir erzählt, dass sie die Schulbescheinigung beim Arbeitsamt abgegeben hatte.
Das konnte sie aber gar nicht, weil sie nicht mehr zur Schule ging.
Es wurde aber keine Erstattung gefordert.
Sie hat dann Bewerbungen geschrieben für einen Ausbildungsplatz und bekam auch die Bewerbungskosten erstattet. Das machte sie alles über das BIZ
Sie hat sich auch nicht jeden Monat beworben, weil ja über den Winter gar keine Ausbildungsstellen angeboten wurden.
Es kam dann noch mal die Androhung einer Einstellung, weil sie sich nicht beim Arbeitsamt melden würde und keine Bewerbungsbemühungen nachweisen würde.
Durch die Bewerbungskostenerstattung konnten wir dann das GEgenteil beweisen und das KG wurde weiter gezahlt.
aln-kenner
21.10.2010, 06:33
Es kommt vielleicht auf die Gesamtumstände an, nach dem Motto "Wer einmal lügt, ..."
Schon richtig, aber im Zweifel dann doch In dubio pro reo.
Von daher müsste die FamKa im Zweifel schon durch den Amtsermittlungsgrundsatz prüfen und auch das Gegenteil nachweisen.
Es ist wohl ohne Antwort schlecht nachzuweisen, wieso keine Antwort erfolgte. Die Beweislast sollte hier klar bei der FamKa liegen.
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