Dark Delirium
23.10.2010, 02:27
Hallo,
zur zeit wohne ich (azubi ohne vergütung) in einem Studentenwohnheim mit einer pauschalen miete von 224 euro. blöderweise, habe der arge schon alle unterlagen ( bis auf die noch nach zureichenden) zum kopieren gegeben. u. meinen mietvertrag. da noch nicht alles vollständig ist, haben sie mich mit dem antrag selbst wieder nach hause geschickt...
d.h der antrag wird noch nicht bearbeitet, haben aber schon fast alle relevanten unterlagen.
nun habe ich eine wohnung mit 86 qm gefunden, die allerdings nur 230 kalt kosten würde und die nk mit 170 angegeben sind (sämtl. nebenkosten). hinzu käme nur noch der strom, aber das ist ja immer extra...
nun zu meiner frage: angenommen ich würde einen mietvettrag unerschreiben und dann erneut mit meinen noch nachzureichenden unterlagen alg 2 beantragen... würden sie mir die wohnung gestatten, und dann eben die differenz zw. obergrenze (mietkosten) und der tatsächlichen gesamtmiete von 400 euro ausrechen, was eben auf meine kappe (regelsatz) ginge oder würden sie mich zwingen, wieder umzuziehen oder gar überhaupt keine wohnung zu finanzieren? weil ich ja vorher (dummerweise schon nachgewiesen) in dem günstigen studentenwohnheim gewohnt habe...
mein plan ist es, die arge vor vollendete tatsachen zu stellen, indem ich einfach in die wohnung ziehen werde. eigentlich dürfte mir doch da kein problem entstehen, weil ich ja noch nichts beziehe bzw. noch nicht mal der antrag bearbeitet wird und mich ja noch nicht einer umzugsbewiligung unterziehen muss.. noch bin ich frei*
mir ist bekannt, dass die kaltmiete (einschließlich allg. nk) bei einzelperson nicht 270 überschreiten darf... ist die wohnung denn gerechtfertigt, wenn sie diese 270 zwar nicht überschreitet, aber wesentlich mehr als die maximalem 50 qm beträgt? zählen für die nur die kohle oder gehen die streng nach (naja 86 qm) wohnungsgröße auch?
über hilfreiche antworten würde ich mich sehr freuen ;)
zur zeit wohne ich (azubi ohne vergütung) in einem Studentenwohnheim mit einer pauschalen miete von 224 euro. blöderweise, habe der arge schon alle unterlagen ( bis auf die noch nach zureichenden) zum kopieren gegeben. u. meinen mietvertrag. da noch nicht alles vollständig ist, haben sie mich mit dem antrag selbst wieder nach hause geschickt...
d.h der antrag wird noch nicht bearbeitet, haben aber schon fast alle relevanten unterlagen.
nun habe ich eine wohnung mit 86 qm gefunden, die allerdings nur 230 kalt kosten würde und die nk mit 170 angegeben sind (sämtl. nebenkosten). hinzu käme nur noch der strom, aber das ist ja immer extra...
nun zu meiner frage: angenommen ich würde einen mietvettrag unerschreiben und dann erneut mit meinen noch nachzureichenden unterlagen alg 2 beantragen... würden sie mir die wohnung gestatten, und dann eben die differenz zw. obergrenze (mietkosten) und der tatsächlichen gesamtmiete von 400 euro ausrechen, was eben auf meine kappe (regelsatz) ginge oder würden sie mich zwingen, wieder umzuziehen oder gar überhaupt keine wohnung zu finanzieren? weil ich ja vorher (dummerweise schon nachgewiesen) in dem günstigen studentenwohnheim gewohnt habe...
mein plan ist es, die arge vor vollendete tatsachen zu stellen, indem ich einfach in die wohnung ziehen werde. eigentlich dürfte mir doch da kein problem entstehen, weil ich ja noch nichts beziehe bzw. noch nicht mal der antrag bearbeitet wird und mich ja noch nicht einer umzugsbewiligung unterziehen muss.. noch bin ich frei*
mir ist bekannt, dass die kaltmiete (einschließlich allg. nk) bei einzelperson nicht 270 überschreiten darf... ist die wohnung denn gerechtfertigt, wenn sie diese 270 zwar nicht überschreitet, aber wesentlich mehr als die maximalem 50 qm beträgt? zählen für die nur die kohle oder gehen die streng nach (naja 86 qm) wohnungsgröße auch?
über hilfreiche antworten würde ich mich sehr freuen ;)