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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Wohnungsfinanzierung?


Dark Delirium
23.10.2010, 02:27
Hallo,

zur zeit wohne ich (azubi ohne vergütung) in einem Studentenwohnheim mit einer pauschalen miete von 224 euro. blöderweise, habe der arge schon alle unterlagen ( bis auf die noch nach zureichenden) zum kopieren gegeben. u. meinen mietvertrag. da noch nicht alles vollständig ist, haben sie mich mit dem antrag selbst wieder nach hause geschickt...

d.h der antrag wird noch nicht bearbeitet, haben aber schon fast alle relevanten unterlagen.

nun habe ich eine wohnung mit 86 qm gefunden, die allerdings nur 230 kalt kosten würde und die nk mit 170 angegeben sind (sämtl. nebenkosten). hinzu käme nur noch der strom, aber das ist ja immer extra...

nun zu meiner frage: angenommen ich würde einen mietvettrag unerschreiben und dann erneut mit meinen noch nachzureichenden unterlagen alg 2 beantragen... würden sie mir die wohnung gestatten, und dann eben die differenz zw. obergrenze (mietkosten) und der tatsächlichen gesamtmiete von 400 euro ausrechen, was eben auf meine kappe (regelsatz) ginge oder würden sie mich zwingen, wieder umzuziehen oder gar überhaupt keine wohnung zu finanzieren? weil ich ja vorher (dummerweise schon nachgewiesen) in dem günstigen studentenwohnheim gewohnt habe...

mein plan ist es, die arge vor vollendete tatsachen zu stellen, indem ich einfach in die wohnung ziehen werde. eigentlich dürfte mir doch da kein problem entstehen, weil ich ja noch nichts beziehe bzw. noch nicht mal der antrag bearbeitet wird und mich ja noch nicht einer umzugsbewiligung unterziehen muss.. noch bin ich frei*

mir ist bekannt, dass die kaltmiete (einschließlich allg. nk) bei einzelperson nicht 270 überschreiten darf... ist die wohnung denn gerechtfertigt, wenn sie diese 270 zwar nicht überschreitet, aber wesentlich mehr als die maximalem 50 qm beträgt? zählen für die nur die kohle oder gehen die streng nach (naja 86 qm) wohnungsgröße auch?

über hilfreiche antworten würde ich mich sehr freuen ;)

Pharao
23.10.2010, 15:23
mein plan ist es, die arge vor vollendete tatsachen zu stellen, indem ich einfach in die wohnung ziehen werde.
Hi,

so läuft das nicht ! Sehr wahrscheinlich wirst du auf den Kosten dann sitzen bleiben, den in deinem anderen Thread (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=159599) hast du geschrieben:
das problem ist nur, meine eltern haben ein zu hohes einkommen, weshalb mir auf anfrage der anspruch schon versagt wurde

Ophelia
23.10.2010, 17:40
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Wohnung unangemessen ist und da auch nicht die Nebenkosten voll übernommen werden müssen. Aber das spielt in Deinem fall keine Rolle, da Du diese Wohnung (wenn überhaupt eine) nicht bewilligt bekommen wirst.