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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kann man ARGE zur Auskunft zwingen?


hagen15
16.09.2005, 10:14
Hallo und Guten Tag,
ich habe da massive Probleme mit meiner ARGE (Neuruppin).
Zuerst ein bissel Background:
Ich bewohne mit meiner Familie (Frau+2 Kinder, 10+13J.) ein selbstgenutztes Eigenheim. Heizung Öl. Bis 2004 hatte ich noch die Möglichkeit, soviel Holz aus dem Wald für meine Zusatzheizung zu holen, dass ich nur ca. 500 ltr. Öl jährlich brauchte, incl. Warmwasserbereitung.
Jetzt habe ich diese Möglichkeit nicht mehr, da aufgrund HartzIV ich kein entsprechendes Fahrzeug (Jeep mit Hänger, wurde verkauft) mehr habe und ich einen Unfall hatte, der meinen linken Arm zu 25% dauerhaft „invalidisierte“, also kann ich auch gesundheitlich nicht mehr. Dieses alles habe ich der ARGE vorgelegt und vorgetragen. Nun, die ARGE hat hübsch die Kosten für die gekauften 500ltr. durch 12 geteilt und mir 24€ monatlich an Heizkosten bewilligt. Dagegen habe ich natürlich Widerspruch eingelegt, mit der Bitte, diesen auch schriftlich zu begründen. Nichts, Lediglich ein Anruf der SB, wonach Heizperiode erst im Oktober beginne und ich mich dann bitte erneut melden solle. Inzwischen habe ich Ende August Kostenvoranschläge von Heizöllieferanten für die mir „bewilligte“ Menge (20liter/qm Wohnfläche) vorgelegt mit der Bitte um Veranlassung. Nichts. Keine Antwort, weder mündlich noch die geforderte schriftliche Version.
Was kann ich tun? Kann man die ARGE zwingen, innerhalb bestimmter Fristen einen Antrag schriftlich zu beantworten? Ich habe auch beantragt, die KdU konkret aufzuschlüsseln, damit ich sehen kann, ob notwendige Instandhaltungskosten pauschaliert bewilligt wurden. Seid ihr hier sehr verwundert, wenn ich verrate, wie der Stand der Dinge ist?...NICHTS. Auch ein persönlicher Besuch bei meiner SB brachte nix, die zwar nett ist, aber ansonsten

Gruss und Dank für die Hilfe schon einmal vorab

Hagen

StephanK
16.09.2005, 12:42
Hallo Hagen,
das ist ein Problem, das nicht nur Dich plagt und damit zu tun hat, dass in Gestalt des Alg II zwei "Welten" aufeinandergeprallt sind, nämlich die frühere (an das Arbeitslosengeld angelehnte) Arbeitslosenhilfe und die traditionelle Sozialhilfe. Bei letzterer gab es für den Heizöl- oder auch Kohlenvorrat eine Einmalzahlung und die Sache war erledigt; bei der ersteren, die bei den meisten Beziehern über dem Sozialhilfeniveau lag, wurde erwartet, dass sie so haushalten, dass sie sich über's Jahr etwas ansparen, um zum rechten Zeitpunkt selbst für ihre Heizölbevorratung zu sorgen.
Seit es Alg II gibt, haben wir die Situation, dass man eigentlich nichts mehr ansparen kann, aber die Einmalzahlungen auch weitgehend entfallen sind :mad:

Hinzu kommt, dass Heizkosten zur Abteilung "Kosten der Unterkunft" gehören, die von den Kommunen bzw. Landkreisen verantwortet werden (wobei der Landkreis Ostprignitz-Ruppin meines Wissens sowieso zu den Optionskreisen gehört, die das Alg II-Geschäft komplett selbst abwickeln, weswegen mich wundert, dass Du von der ARGE schreibst; aber das nur nebenbei). Deswegen wird das von Kreis zu Kreis unterschiedlich gehandhabt; Regelungen Deines Landkreises sind mir nicht bekannt.

Deine wirtschaftliche Denkungsweise, Heizöl zu bevorraten und noch zu günstigeren Sommerpreisen zu beschaffen, wird offenbar nicht honoriert, oder nur gelegentlich und da und dort. Wenn Du mal die spiegelbildliche Diskussion darüber "auf der anderen Seite" (der Behördensachbearbeiter) nachlesen willst, dann klick mal hier (http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=2106) - und wundere Dich über nix mehr...

Kann man die ARGE zwingen, innerhalb bestimmter Fristen einen Antrag schriftlich zu beantworten?Wirklich zwingen: nein. Du kannst nur penetrant dort "auf der Matte stehen" - oder das Sozialgericht bemühen. Eine Stufe darunter bleibt noch die Möglichkeit, mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters oder dem Behördenleiter zu reden.