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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Leistung erhalten!! Nicht einmal einen Bescheid


SaschaSBO
31.10.2006, 12:04
Ich habe hier vor ca. 3 Wochen hier reingeschrieben(siehe unten)
Habe mich auch durch die Suchmaschine über dieses Thema Informiert
Habe dann der ARGE

Eidesstattliche Versicherung
Letzter Aktuellen Kontoauszug sowie diesen Text persönlich abgegeben mit der bitte um Rückruf.--------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich habe von Ihnen eine Aufforderung bekommen vollständige und ungeschwärzte Kontoauszüge ab 01.08.2006 bis aktuell vorzulegen.Die ARGE ist nur dann zur Einsicht der ungeschwärzten Kontoauszüge berechtigt wenn konkrete Anhaltspunkte auf verschweigens Einkommen oder Vermögen vorhanden sind. Dies haben Sie aber nicht in Ihrem Schreiben mir vorgeworfen. Des weitern Die §§ 60 ff SGB I enthalten keine Ermächtigungsgrundlage zur Durchsicht der Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Durch ein solches Verlangen wird die Mitwirkungspflicht überspannt. Eine eidesstattliche Versicherung über die Höhe des Vermögens und ein aktueller Kontoauszug reichen aus, um die Bedürftigkeit glaubhaft zu machen. Dies habe ich mit meiner eidesstattlichen Versicherung versichert.


Ich führe hierzu noch weiter aus:,, Es steht aber nicht im Belieben der Verwaltung , Umfang und Reichweite der Mitwirkungspflicht von Antragstellern also mir ohne konkrete rechtliche Grundlage festzulegen und bei deren Nichterfüllung sogar die Sanktion der Leistungsversagung zu verhängen.’’ Auch nach Ansicht der Gerichte berufe ich mich auf mein Recht auf mein Sozialgeheimnis im Sinne des § 35 SGB I, dass nämlich die mir betreffenden Sozialdaten im Sinne des § 67 abs. 1 SGB X von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben werden dürfen. Auch bei Kontobewegungen handelt es sich also um geschützte Sozialdaten..
Ich habe bis heute nichts gehört bzw. weder einen Ablehnung od. Bewilligungsbescheid bekommen. Auch habe ich keine Leistung erhalten. Telefonisch ist wie immer keiner zu erreichen.
Meine Konto ist fast blank nur noch Geld für Strom und Versicherungen sind da.
Was kann ich machen.?? Kann ja nicht einmal einen Einspruch machen da ich noch nichts in der Hand habe.

Gruß
Sascha


Vorgeschichte:

Meine Leistung´gehen noch bis ende Oktober. Ich habe Anfang September einen Antrag auf fortzahlung beantragt.( Fragebogen der ARGE)

So heute 6 Wochen später bekommne ich eine Brief von der ARGE.
Das mein Antrag noch nicht entschieden werden kann, weil die von mir verlangen: vollständige und ungeschwärzte Kontoauszüge ab 01.08 bis aktuell.

Die brauche sie nötig zur Bearbeitung meines Antrags.

Frage: 1. Ist das OK, dürfen die dass?? 2. Wieso nicht schwärzen?? Ist das legal? Ich habe zwar nichts zu verbergen aber was soll so etwas.

Ich soll alles bis zum 25. abgeben. Aber ich werde auch gleich darauf hingewiiessen. Das eine sofortige Bearbeitung nicht möglich ist aber das sie sich bemühen schnellstmöglich über den Antrag zu entscheiden.
Und das ich nur Krankenversichert bin wenn ich tatsächlich Bezuge bekomme. Deshalb sollte ich die frage der freiwilligen Weiterversicherung mit meiner bisherigen Krankenkasse besprechen damit ich keinen Schaden durch Verzögerung und Berabeitung entsteht.

Achso sollte ich dem nicht nachkommen ( Kontoauszüge) wird die Leitung ganz versagt.
( Bin alleinerziender einer 7 jährigen Tochter)

So wie die arbeiten klappt das nie.


Gruß
sascha

StephanK
31.10.2006, 13:54
Die Sache mit den Kontoauszügen ist umstritten, sowohl hinsichtlich der Frage, ob sie teil-geschwärzt werden dürfen als auch hinsichtlich der Frage, wie lange zeitlich zurückreichend Kontoauszüge verlangt werden dürfen. Deine ARGE ist offensichtlich der Auffassung, sie dürfe vollständige Kontoauszüge verlangen und scheint Dein Verhalten als einen Verstoß gegen Deine Mitwirkungspflicht zu werten. Es gibt eine Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts, die besagt, dass nur aktuelle Saldenmitteilungen (also gar keine Auszüge, sondern lediglich Mitteilungen über den Kontostand [Saldo]) verlangt werden dürfen - aber Du lebst in Holstein.

Ich denke, dass es in dieser Situation sinnvoll wäre, "zweigleisig" zu arbeiten:
Gleis 1: Persönlich aufkreuzen und mit der ARGE reden - und sei es nur, um den "Verfahrensstillstand" wegzukriegen. Aber vielleicht gelingt es Dir ja auch, zu überzeugen - schließlich argumentierst Du jedenfalls schriftlich recht gut.

Gleis 2: Du könntest beim Sozialgericht Lübeck (http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/Justiz/Landessozialgericht/Sozialgerichte/Sozialgericht_20L_C3_BCbeck1.html) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einreichen. Dazu müsstest Du die Situation und Deine Auffassung schildern, ausdrücklich beantragen, die ARGE Kreis Stormarn zu verpflichten, Dir Alg II in gesetzlicher Höhe ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zu bezahlen. Zusätzlich müsstest Du die Eilbedürftigkeit begründen, was angesichts der finanziellen Lage nicht schwer fallen dürfte.
Wunder an Geschwindigkeit kannst Du aber leider auch vom Sozialgericht nicht erwarten.
Das sozialgerichtliche Verfahren ist kostenfrei. Es besteht kein Zwang, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Falls Du lieber eine/n Anwalt/Anwältin zu Hilfe nimmst, schau mal in das Verzeichnis auf der website von tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Schleswig-Holstein).

Mike46
09.12.2006, 19:02
Hallo,

ich hatte das gleiche Problem mit der ARGE Stormarn. Die verlangten beim Folgeantrag die Kontoauszüge der letzten 3 Monate :confused: (Warum nur 3 ??) ungeschwärzt und die Zahlung vollständig eingestellt. Bin ich also mit einem Zeugen persönlich am 01. hin.
Ich habe Ihnen lediglich den aktuellen Auszug ausgehändigt, mit dem Hinweis das es irrelevant sei, wie viel Geld ich vor 3 Monaten auf dem Konto gehabt hätte. Dies würde an meiner aktuellen Bedürftigkeit nichts ändern. Ich habe der Mitarbeiterin erklärt, daß ich mit Aushändigung des aktuellen Auszuges meiner Mitwirkungspflicht hinreichend nachgekommen sei und meine weitere Bedürftigkeit damit zweifelsfrei feststehen würde und auf die aktuelle Rechtssprechung hingewiesen.
Ich habe darum die ARGE aufgefordert mir sofort einen Scheck für den aktuellen Monat auszustellen.

Da war bei Denen erstmal große Ratlosigkeit angesagt. Sie haben mir dann sofort einen Scheck ausgestellt und erklärt mein Erscheinen als Widerspruch zu werten.

Ich habe dann sofort zu Hause einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur sofortigen Bewilligung meines Bescheides an das Landessozialgericht Schleswig gestellt unter der Maßgabe das hierzu gemäß aktueller Rechtssprechung keine Kontoauszüge vorzulegen wären.

:sensationell:

Das Landessozialgericht Schleswig hat daraufhin die ARGE Stormarn darauf hin gewiesen, dass sie keine Chancen hätte einen solchen Prozess überhaupt zu gewinnen und der ARGE nahegelegt von ihrem Verlangen zurückzutreten. Daraufhin hat die ARGE Stormarn kleinlaut sofort erklärt der Antrag wäre genehmigt. OHNE Vorlage der Kontoauszüge. Ohne Probleme habe ich auch alle Ausgaben, wie die Fahrtkosten zur ARGE und zusätzlich die Fahrtkosten zur Einreichung des Schecks, sowie alle notwendigen Kopien für das Gericht ersetzt bekommen.

Dies war bereits am 01.06.2006. Und siehe da, in meinem Folgeantrag für den 01.01.2006 wurde - zumindest bei mir - eine solche Forderung auch nicht wieder gestellt, sondern der Antrag nach nur 2 Wochen anstndslos genehmigt.

Ich kann nur allen raten, wehrt euch wenn ihr im Recht seid, es lohnt sich. Bei der ARGE wird einem jede Menge Mist erzählt, glaubt nicht alles.
Ich habe bis jetzt alles durchgebracht, 1 EURO Job erfolgreich abgelehnt,
Eingliederungsvereinbarung als gegen meinen Willen unter Zwang abgeschlossen gekennzeichnet usw.

Übrigens sind die einzelnen Sozialgerichte in Schleswig Holstein nicht für Hartz IV zuständig, ist wenig bekannt. Einziges Gericht ist hierfür das Landessozialgericht Schleswig, wenn Eingaben bei den örtlichen Sozialgerichten gemacht werden, dauert das nur länger, in Hartz IV Fällen wende ich mich immer gleich nach Schleswig.

:wut: mike

efge
09.12.2006, 19:24
:welcome: Mike,

und Dank für Deinen Beitrag. Zumindest war die Rollenverteilung in Schleswig-Holstein zwischen SG und LSG für mich neu.

Mich würde interessieren (sicherlich auch andere User/innen), wie Du den EEJ abgelehnt hast. :cool:

Gruss aus dem Süden ;-)

effge

P.S.: Gibt es das Utspann noch?

StephanK
09.12.2006, 19:46
Diesem Dankeschön schließe ich mich gerne an.
Es ist gut, hier auch mal Berichte "aus dem richtigen Leben" zu lesen, die zeigen, wie man sich selbst beherzt und vor allem erfolgreich gegen Zumutungen zur Wehr setzen kann.
:applaus:
Die Sache mit der Gerichtszuständigkeit muss ich aber ein wenig korrigieren.
Für Klagen und andere Anträge aus dem ganzen Land Schleswig-Holstein ist das Sozialgericht Schleswig zuständig; die übrigen Sozialgerichte in Itzehoe, Kiel und Lübeck reichen bei ihnen eingehende Klagen und Anträge nur weiter.
Das Sozialgericht Schleswig befindet sich in der gleichen Stadt wie das übergeordnete, zweitinstanzliche Landessozialgericht, ist von diesem aber getrennt und ein eigenes Gericht. Also bitte nicht verwechseln!

Mike46
09.12.2006, 22:02
Hallo,

zuerst an StefanK, natürlich hast Du Recht die Adresse lautet :

Sozialgericht Schleswig
Brockdorff-Rantzau-Straße 13
24837 Schleswig

Aber wie schon gesagt, Alle Hartz IV Sachen immer an diese Adresse und nicht an die örtlichen Sozialgerichte, dauert sonst einfach zu lange.

Das Gericht in Schleswig ist unheimlich schnell, ich habe dort schon telefonisch dem Richter Sachen klären können um ein Verfahren zu beschleunigen. Außerdem versucht dieses Gericht, durch die enorme Arbeitsbelastung, möglichst viele Anträge im Vorfeld zu klären um Zeit zu sparen und es nicht zu unnötigen Verhandlungen kommen zu lassen.

Nun zu Effge, viele Grüße zurück, ja das Utspann gibt es natürlich noch, da hat sich nichts verändert.

Zu meinem Widerspruch gegen den 1 EURO Job nachfolgend mein Antrag, auch wenn er in diesem Thread wohl nicht so ganz richtig steht. Der Moderator möge mir verzeihen.


:sdagegen:


Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Heranziehungsbescheid zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II vom xx.xx.xxxx mir zugegangen am xx.xx.xxxx lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.

Begründung:
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit Inkrafttreten des SGB II wurden mir aber noch keine anderen Hilfen wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen angeboten.
Stellenangebote in reguläre Arbeit habe ich auch nicht erhalten.
Arbeitsgelegenheiten sind nach SGB II vorgesehen für " Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können" (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Seit Abschluss der Eingliederungsvereinbarung wurde mir jedoch nicht ausreichend Zeit eingeräumt, um über Eigenbemühungen eine reguläre Arbeit finden zu können. So sind seit Abschluss der bis xx.xxxx befristeten Eingliederungsvereinbarung vom xx.xx.xxxx und der dort vereinbarten Eigenbemühung von monatlich 8 Bewerbungen noch nicht einmal 2 Monate vergangen.
Arbeitsgelegenheiten sind Eingliederungsleistungen und somit nur zulässig, soweit sie erforderlich sind (§ 3 Abs. 1 SGB II). Diese sind z.Zt. nicht notwendig und würden die geforderten Eigenbemühungen eher behindern und einer Wiedereingliederung damit entgegenwirken.
Weiterhin sehe ich die von Ihnen angebotene Tätigkeit auch nicht begründet, weil nicht einmal die Art der Arbeit angegeben ist. Wenn diese jedoch nicht einmal bestimmt ist, kann sie auch nicht meiner persönlichen Widereingliederung dienen.
Damit erhöhen die von mir geforderten Tätigkeiten auch nicht meine Chancen auf Eingliederung in Arbeit. Ich verfüge auf jeden Fall bereits über entsprechende [bzw. höherwertige] Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen.
Ein Training meiner Beschäftigungsfähigkeit ist ebenfalls nicht erforderlich. Ich bin mit den allgemeinen Anforderungen einer Erwerbsarbeit vertraut und dieser weiterhin gewachsen.

Auch eine eventuell herangezogene Gewöhnung an einen regelmäßigen Tagesablauf kann nicht gelten, da ich für die Kindererziehung von Schulkindern zuständig bin und aus diesem Grund ohnehin jeden Tag um 06:15 Uhr aufstehen muss um den Kindern das Frühstück zu bereiten und die Schulsachen bereitzulegen. Mein Tagesablauf ist ohnehin gleich der eines Berufstätigen.
Darüber hinaus bestehen Bedenken, ob die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit den Sanktionen mit dem Verbot von Zwangsarbeit kollidiert, "wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden soll" - so Prof. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, in "info also" 5/2003, S. 206".
Ich beantrage daher die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit zurückzunehmen und mir eine geeignete Eingliederungsleistung anzubieten bzw. weiterhin die in der Eingliederungsvereinbarung getroffene Vereinbarung zur selbständigen Bewerbung bis 12.2006 ausführen zu können.
Außerdem muss ich Sie auffordern mir die Erforderlichkeit der Zuweisung zu begründen (§ 3 SGB II, § 35 Abs.1 SGB X, § 33 Abs. 2 SGB X)


Mit freundlichen Grüßen

:sensationell:

Da wurde es sehr, sehr ruhig in der ARGE. Ich habe niemals wieder was von 1 EURO Jobs oder so gehört. Vermutlich hat die ARGE Angst vor einem Prozeß, denn würde sie diesen verlieren, könnten das große Auswirkung auf ihre eigene Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft haben. Meiner Meinung nach sind dort sehr sehr viele 1 EURO Jobs rechtswidrig. Also vermeidet die ARGE wohl lieber ein Verfahren.

Wie ich festgestellt habe, ist der Wissensstand vieler Mitarbeiter der ARGE ohnehin nicht besonders hoch und diese neigen dann zu Teils recht merkwürdigen Rechtsauffassungen.

So hat mir doch tatsächlich einmal ein 'Fallmanager' wörtlich erklärt, es wäre Ihm egal was ich von seinen Entscheidungen halten würde, wir befänden uns ohnehin nicht auf gleicher Augenhöhe.

Ich habe ihn dann ganz ruhig angeschaut und Ihm erklärt, das wäre für mich kein Problem, ich könne es ihm gern noch einmal gaaanz laaaangsam erklären.


Ich habe jetzt im übrigen einen Neuen, mit dem klappts besser, der darf bleiben.



:wut: Viele Grüße mike

efge
09.12.2006, 22:28
Danke Mike, für die Darstellung zum EEJ.

Werde Deinen Beitrag bezgl. des EEJ "irgendwie" in das entsprechende "Unter"forum einbauen. :)

P.S.: Haben sich die Preise im Utspann auch nicht verändert?!