PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhörung wegen Nichtbewerbung


nostraventjo
27.10.2010, 20:59
Hallo ihr Lieben!

ich habe im August meinen Job verloren wegen Burnout und hatte dann am 14.09 ein Gespräch mit meinem Sachbearbeiter.

Wir hatten besprochen das ich erstmal nach Jobs in meinem vorherigen Berufsfeld schaue, da ich noch recht fitt und eingearbeitet in den Abläufen bin.

Zusätzlich hat er mir ein Jobangebot mitgegeben das ich mir auch mal anschauen könne.

Ich wollte mich darauf bewerben, leider habe ich das total vergessen :oops:
Schande über mein Haupt, ich weiss!
Natürlich habe ich währendessen andere Bewerbungen geschrieben, alte Kontakte befragt usw.. leider ergab sich bisher nichts daraus.

Heut bekam ich eine Anhörung per Post, wegen dem vergessenen Jobangebot, da mir eine Sperrfrist drohe.

Ich habe meinem Sachbearbeiter jetzt einen Brief mitgeschickt indem ich wahrheitsgemäß geschildert habe das ich es schlicht vergessen habe, gleichzeitig aber meinen Nachweis über Eigenbemühungen mitgeschickt, meine aktuellen Bewerbungsunterlagen und die Absagen die ich bisher bekommen habe um nachzuweisen das ich nicht nur faul herum gesessen habe.

Ob das etwas bringt weis ich leider nicht.

Nun ist meine Frage wie lange ich denn eine Sperrfrist erhalten kann, denn ich bin auf das Geld momentan echt angewiesen. Drei Monate ohne Geld stehe ich nicht durch.

Pharao
27.10.2010, 21:28
Hi,

als erstes mal, wenn es zu einer Sperre kommt, dann kannst du für diesen Zeitraum Alg2 beantragen.

Zu deiner Frage findest du hier was dazu ==> Drück mich (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25742/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/angebotenen-Arbeit/angebotenen-Arbeit-Nav.html)

Step
27.10.2010, 21:56
Zusätzlich hat er mir ein Jobangebot mitgegeben das ich mir auch mal anschauen könne.Wenn dieses Jobangebot keine Rechtsfolgenbelehrung enthielt, kann keine Sperrzeit eintreten, da eine Bewerbung dann rein freiwillig gewesen wäre.

nostraventjo
28.10.2010, 00:20
Hey,

wie lange kann ich denn eine Sperre bekommen?
Ich hab hier was von zwei bis drei Wochen gelesen, woanders von drei Monaten, jetzt bin ich etwas verwirrt..

Ob ne Rechtsfolgebelehrung dran war muss ich nochmal nachschauen.

Ophelia
28.10.2010, 00:25
Wenn Du eine Anhörung hast, kannst du eigentlich davon ausgehen...

Pharao
28.10.2010, 00:29
wie lange kann ich denn eine Sperre bekommen?
Ich hab hier was von zwei bis drei Wochen gelesen, woanders von drei Monaten, jetzt bin ich etwas verwirrt..

Ob ne Rechtsfolgebelehrung dran war muss ich nochmal nachschauen.
Hi,

3 Monate ist nur bei Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Zu der RFB sollte man evtl noch dazu sagen, wenn das Stellenangebot in einer EGV (Eingiederungsvereinbarung) aufgenommen worden ist, dann ist da meist auch eine RFB dabei. D.h dann muss am Stellenangebot nicht nochmal eine stehen.

nostraventjo
28.10.2010, 00:31
Da habt ihr recht.
Da dass mein erster (und defintitiv letzter) Patzer war bekomme ich wahrscheinlich ne Frist von drei Wochen wie ich das jetzt hier entnommen habe, nicht wahr?

Ach ich könnt mich manchmal echt... :wut:

Naja ich schick den Brief trotzdem morgen los mit den ganzen Sachen..

Step
28.10.2010, 10:44
Da habt ihr recht.Was heißt das ? War eine RFB dabei oder war der Stellenvorschlag in die EGV mit aufgenommen ? Oder Beides ?

Da dass mein erster (und defintitiv letzter) Patzer war bekomme ich wahrscheinlich ne Frist von drei Wochen wie ich das jetzt hier entnommen habe, nicht wahr?Wahrscheinlich ja. Du kannst für die Zeit aber ALG II beantragen. Dies würde zwar auch um 30 % gekürzt werden, aber besser als nichts.