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ALN - Robot
07.04.2005, 16:41
Arbeitsgericht Frankfurt/ Main:
Auskunftspflicht für Arbeitnehmer auch nach Kündigung

Auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer gegenüber ihrem früheren Vorgesetzten zu Auskünften verpflichtet.

Zu dieser Entscheidung kam das Arbeitsgericht Frankfurt/ Main in einem im März 2003 bekannt gewordenen Urteil. Das Gericht gab damit der Klage eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens gegen einen ausgeschiedenen Mitarbeiter statt.

Dem Beklagten, einem Unternehmensberater, war wegen verbotener Wettbewerbstätigkeit fristlos gekündigt worden.

Unter Verweis auf seine Kündigung hatte er später seinem Vorgesetzten Auskünfte über Art und Umfang der von ihm zuletzt erledigten Kundenaufträge, die noch nicht abgerechnet worden waren, verweigert.

Diese Verweigerungshaltung ist aber nach Ansicht der Richter nicht gerechtfertigt.

Aktenzeichen:
4 Ca 9836/01