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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bußgeld wegen zu unrecht erhaltener Wohngeldleistung


vectra111
29.10.2010, 11:39
Hallo,
ich habe für 3 Monate wohl zu unrecht Wohngeld (insgesamt 342,- Euro) bezogen.
Ich habe leider versäumt, dem Wohngeldamt mitzuteilen, dass ich wieder in einem Beschäftigungsverhältnis stehe und kein Arbeitslosengeld mehr beziehe. Der Wohngeldantrag lief eh aus und ich habe auch keinen neuen Antrag auf Leistungen mehr gestellt. Ich hatte mit meinem alten Arbeitgeber sehr viel Streß und es ging alles vor das Arbeitsgericht, was meine volle Aufmerksamkeit brauchte. Ebenso hatte ich privat (gesundheitlich) sehr viele Probleme.
Ich habe es schlicht vergessen, dem Amt mitzuteilen, dass ich wieder arbeite. Ich dachte, dass ich den Betrag dann eh zurück zahlen werde und habe mich dann auch nicht mehr darum gekümmert.
Dann bekam ich den Anhörungsbescheid und die Rückforderung des zuviel gezahlten Wohngeldes. Hier habe ich schon angegeben, dass ich private und berufliche Probleme hatte und es versäumt hatte ihnen mitzuteilen. Ich habe mich auch entschuldigt. Jedoch wurde diese Begründung nicht anerkannt. Den Betrag habe ich aber dann auch sofort zurück erstattet.

Nun soll ich ein Bußgeld bezahlen und habe diesbezüglich ein erneuten Anhörungsbogen erhalten.
Meine Frage nun, was soll ich dort am besten ausfüllen. Auf jeden Fall die Angaben zur persönlichen Person und dann wird noch eine freiwillige Angabe zur Sache vorgegeben.
Entweder ich gebe den Verstoß zu oder ich verneine ihn und muß aber eine Begründung angeben.
Was soll ich am besten machen? Wenn ich den Verstoß zugebe, belaste ich mich ja selbst und wenn ich verneine, weiß ich nicht welche Begründung ich dann noch angeben soll. Oder soll ich am besten gar keine Angaben machen? Was ist das beste für mich, um das Bußgeld so gering wie möglich zu halten und nicht noch alles zu verschlimmern.
Habt ihr einen Tipp für mich? Ich wäre sehr dankbar !
Gruß Vectra111

Pharao
29.10.2010, 14:53
Hi,

was willst du den hier hören ? Ich mein, wenn dem so war, dann muss man eben auch die Konsequenzen akzeptieren die das nach sich zieht. Wenn du auf der Strasse geblitzt wirst, ist es auch uninteressant ob du im Gedanken wo anders warst oder schnell nach Hause auf`s Klo musstest.

Und sorry, aber normal fällt einem auf dem Kontoauszug doch auf das neben dem Gehalt auch noch weitere Zahlungen eingehen. Und überall heißt es außerdem noch: wichtige Veränderungen sind unverzüglich mit zu teilen. Einfach zu sagen, der Antrag lief doch eh aus und ....... naja, ich empfehle dir trotzdem bei der Wahrheit zu bleiben.

Sommerloch
29.10.2010, 15:33
Was soll überhaupt die Frage, ob du den Verstoß zugeben sollst oder nicht. Bist du deine Mitteilungspflicht nachgekommen? NEIN... hast du ja selbst gesagt. Wie kommst du dann auf die Idee, in dem Anhörungsformular, behaupten zu wollen, dass du den Verstoß nicht begangen hast?

Wenn du dich äußern willst, bleibt nur eine Antwort auf die Frage: JA, ich gebe den Verstoß zu. Danach hast du dann die Möglichkeit zu erläutern, warum du gegen die Mitteilungspflichten verstoßen hast. Möglicherweise wird deine Begründung ja akzeptiert. Obwohl die mir persönlich nicht ausreichen würde.

Du wurdest unter Garantie im Antrag und wirst mit Sicherheit auf dem Wohngeldbescheid auf die Mitteilungspflichten hingewiesen, also steh auch dazu.