Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietkosten bei Antragstellung
Hallo,bin neu hier. Schönen Gruß an Alle.
Ich habe folgendes Problem:
Leider bin ich durch ein paar blöde Umstände arbeitslos geworden und ab 23.11. ist es soweit, dass ich Hartz IV beantragen muss.
Ich wohne zusammen mit meiner Freundin in einer Kellerwohnung im Haus meiner Eltern.
Ich bewohne die Wohnung seit 5 Jahren und meine Freundin ist vor 2 Jahren mit eingezogen.
Da es eben meine Eltern sind, habe ich keinen Mietvetrag.
Meine Mutter bekommt das Geld am Monatsende von mir in bar.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich den Wohnungszuschuss vom Amt bekomme?
Wäre wirklich dringend.
Vielen Dank.
Gruß L.
StephanK
31.10.2006, 19:55
:welcome: Lucky22,
vorsichtshalber frage ich mal nach, ob es eine komplett abgeschlossene Wohnung ist, die man auch an Familienfremde vermieten könnte, also mit eigener Wohnungstür, eigenem Briefkasten usw.? Anderenfalls wird es schwierig.
Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. D.h., wenn er nur mündlich geschlossen wurde, ist er trotzdem gültig. Du hast dann allerdings ein gewisses Problem mit dem Beweis, dass Du auf Basis eines Mietvertrages und nicht "einfach so, weil's ja der eigene Sohn ist" dort wohnst.
Das mindeste ist, dass Du Dir ab sofort die Mietzahlungen schriftlich quittieren lässt. Quittungsvordrucke gibt's als Block in jedem gut sortierten Büroartikelgeschäft.
Wenn Du die Mietzahlung so nachweisen kannst, kannst Du auch Alg II bekommen. Allerdings wird das Einkommen Deiner Freundin angerechnet werden, wenn Du nicht beweisen kannst, dass Ihr finanziell nicht füreinander einsteht.
Hallo, danke für Deine Antwort.
Also es handelt sich um eine separate vollwertige Wohnung mit eigener Garage, eigener Wohnungstür, Klingel, Briefkasten, Stromzähler, Wasserzähler.
Meine Freundin steht nicht für mich ein, dass kann ich auch beweisen.
Wir haben getrennte Konten, machen getrennte Kasse (jeder bezahlt für sich selbst) und weiterhin ist meine Freundin
nur halbtags in der Arbeit und könnte gar nicht für mich mit einstehen.
Danke.
Gruß L.
StephanK
31.10.2006, 22:17
Also es handelt sich um eine separate vollwertige Wohnung mit eigener Garage, eigener Wohnungstür, Klingel, Briefkasten, Stromzähler, Wasserzähler.Das ist schon mal gut, weil es dadurch für die Behörde schwieriger wird, anzunehmen, Du lebtest in einem Haushalt mit den Eltern und müssest von diesen "durchgefüttert" werden.
Meine Freundin steht nicht für mich ein, dass kann ich auch beweisen.Spätestens nach einem Jahr des Zusammenwohnens wirst Du das auch beweisen müssen... Dass sie mit ihrer Halbtagsbeschäftigung nicht viel verdient verhindert nicht die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft.
Es kommt eben schon vor, dass die Alg II-Träger sofort ab Zusammenwohnen von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen. Damit ist aber nicht gesagt, dass das automatisch bei Euch auch so sein müse. Die Handhabung ist nicht einheitlich, sondern von Stadt zu Stadt verschieden; allerdings scheint diese Tendenz in Bayern verbreitet zu sein.
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