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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auf Stellenangebote "unverzüglich" bewerben


Forumadmin
31.10.2006, 21:18
Erwerbslose müssen sich auf Stellenangebote der Arbeitsagentur "unverzüglich" bewerben und dies auch beweisen können.

Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Lassen sie sich hingegen Zeit, ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren oder eine schriftliche Bewerbung einzureichen,
gilt dies als Arbeitsablehnung und wird mit einer Sperrzeit für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes bestraft.

Das Gericht wies damit die Klage eines 28 Jahre alten Mannes zurück.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte ihm das Arbeitslosengeld für drei Wochen gesperrt,
weil er nicht nachweisen konnte, sich um eine angebotene Stelle bemüht zu haben.

Das Landessozialgericht kam nach Zeugenaussagen zu dem Schluss,
dass der Kläger seine Bewerbung frühestens
zwei Wochen nach Eingang des Stellenangebots abgeschickt habe.
Dies war nach Auffassung der Richter zu spät.
Zudem trage der Arbeitslose die Beweislast für die Kontaktaufnahme.
Nicht belegbare Aussagen reichten nicht aus.

(Aktenzeichen: L 9 AL 46/04)