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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbständig und arbeitssuchend / arbeitslos hä?


lafo15prozent
16.09.2005, 19:35
Servus liebe Leut!
Nach dem Bezug von Überbrückungsgeld mußte ich wegen mangelnder Umsätze vor ca. 6 Wochen ALG II beantragen. Antrag abgegeben alles OK. Diese Woche habe ich meinen Sachbearbeiter angerufen und mal gefragt wann dann der Bescheid kommt. Bei der Gelegenheit meinte er ob ich denn immer noch selbständig wäre? Das habe ich natürlich korrekterweise bejaht. Ich bin ca. 30 Stunden die Woche für meinen Laden unterwegs. Mein Sachbearbeiter meinte ich müsse mich aber dennoch arbeitssuchend / arbeitslos melden oder ob ich gar nicht arbeiten wolle? Die Frage kam für mich recht überraschend. Es erstaunt mich, dass man als Selbständiger nicht zur arbeitenden Bevölkerung gerechnet wird! Wir konnten uns in dieser Frage nicht recht einigen. Ich hatte sogar den Verdacht, dass der Sachbearbeiter nur wenig Ahnung hatte. Eventuell ein ehemaliger Sozialhilfesachbearbeiter?!? Wie soll ich arbeitssuchend sein und gleichzeitig selbständig arbeiten?
Kann mir da jemand helfen? Muß ich mich arbeitssuchend melden obwohl ich selbständig arbeite um ALG II zu bekommen? Kann die fehlende Meldung zur Versagung des ALG II führen?
10000Dank,
Michaela

StephanK
16.09.2005, 20:00
:welcome: Michaela,
Voraussetzung für Alg II ist, dass Du (1) hilfebedürftig und (2) erwerbsfähig bist. Erwerbsfähig ist (Zitat § 8 Abs. 1 SGB II), wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (die 3-Stunden-Kapazität hättest Du ja auch). Dabei geht es natürlich um abhängige Arbeit.
Außerdem musst Du bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
Alg II passt also nicht besonders gut mit Selbständigkeit zusammen.

lafo15prozent
17.09.2005, 10:46
Hallo!
Auf dem ALGII Antrag steht ja eindeutig das man auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit haben kann und darf. Insofern sollte das schon passen. Für den ALGII Antrag ist es doch erst mal egal woher man seine (geringen) Einkünfte bezieht - denke ich. Ist ja auch denkbar, dass man einen ganz schlecht bezahlten Job hat und eben doch bedürftig ist. Die wenigen Einkünfte würden ja dann auf das ALGII angerechnet - klar.
Deine Antwort versteh ich so, dass man natürlich auch bei einem ALGII Bezug Einkünfte aus abhängiger oder selbständiger Beschäftigung haben kann. Es ist ja wohl im Sinne der Gesellschaft, dass man sich um Arbeit = Einkünfte (selbständig oder abhängig beschäftigt) bemüht. Ich hatte jedenfalls nicht vor meine selbständige Tätigkeit aufzugeben (auch wenn ich derzeit kaum was damit verdiene) und einfach nur ALG II zu kassieren um dann auf ein tolle Anstellung (vermittelt durch die ARGE) zu warten. Ich habe mich drei Jahre lang um eine Anstellung beworben (auch um nicht meiner Ausbildung entsprechende!) und habe nicht eine einzige Förderung / Stellenvermittlung von der Arge bekommen.
ABer noch mal konkret würde ich schon gerne noch wissen wie sich die Sachlage verhält. Ich kann dem Arbeitsmarkt natürlich mindestens drei Stunden pro Tag zur Verfügung stehen. Ich sollte also meine selbständige Tätigkeit offiziell nicht mehr als 20 Stunden pro Woche ausüben (ich spreche hier von Arbeitszeit und nicht von 20 bezahlten Stunden denn nach Abzug der Unkosten bleibt mir derzeit weniger als bei einem 1 € Job). Bleibt noch meine Frage nach der arbeitslos Meldung. Wenn das immer und egal wieviel man noch arbeitet (abhängig oder selbständig) nötig ist habe ich wohl ein Problem. Darauf hat mich leider niemand aufmerksam gemacht (kann man ja auch nicht erwarten) aber ich habe es auch nirgendwo gelesen (und ich habe mich umfassend informiert). Ich habe immer nur gehört ALG II Antrag stellen. Formulare ausfüllen und abwarten... Wo finde ich einen Text dazu? Kann ich aus der Nummer noch irgendwie rauskommen?
Danke. Eure M.



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