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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kurzfristiger Umzug und Erstausstattung...


YokoBerlin
16.09.2005, 22:42
Hallo!
Ich habe folgende Probleme/Fragen:

1. Ich bekomme seit Mai diesen Jahres ALGII, habe bis Ende Juni kostenfrei gewohnt. Bin dann zum 01.07.2005 in eine kleine 1-Raumwohnung gezogen. NACH der Unterzeichnung des Mietvertrages habe ich dann festgestellt, dass ich schwanger bin. Hab mir da schon überlegt, dass ich lieber nochmal umziehe, bevor das Würmchen da ist, denn dann wüßte ich nicht, wohin mit dem Kind. Und das Kind unter den einen Arm, die Couch unter den anderen Arm klemmen find' ich nicht so'ne prickelnde Vorstellung... Jetzt hätte ich auch endlich eine passende Wohnung gefunden, in der ich die nächsten 20 Jahre bleiben könnte... Nun die Frage: Kann das Job-Center mir den Umzug verweigern? Die Kosten sind im Rahmen - 420 € warm

2. Man kann ja eine Erstaustattung beantragen, wenn es die erste eigene Wohnung ist.. Und wie ist das, wenn man zwar schonmal eine Wohnung hatte, aber nie Möbel? Ich schlafe im Moment auf einer Matratze von'nem Kumpel (ist eigentlich sein Gäste-Bett...)

3. Wie sieht das aus mit der Baby-Erstausstattung? Bekommt man die als Darlehen oder "einfach so"? Und wieviel ist das so im Allgemeinen?

Vielen Dank im Voraus... :D

Betroffener
23.09.2005, 02:29
Hallo Yoko,

da sich die Umstände sozusagen über Nacht geändert haben, sollte das JobCenter hier ein Einsehen haben.

Viel hängt dabei auch von Deiner eigenen Darstellung und dem eigenen Auftreten ab. Vielleicht machst Du am Besten gleich einen Termin mit dem Teamleiter.

Nach der 12. Schwangerschaftswoche kannst Du den Zuschlag für werdende Mütter (17% vom Regelsatz = rund 59 €) beantragen (was Du natürlich schon vorher tun solltest, wenn es noch nicht so weit sein sollte).
Die Baby-Erstausstattung (Kleidung, Kinderwagen, Wickeltisch, Bettchen, Wäsche) trägt das Amt, allerdings ist hier meist Second Hand Ware angesagt.
Das gleiche gilt auch für die Erstaustattung der Wohnung.
Parallel würde ich mich an Einrichtunge wie Caritas & Co. wenden.

Nach § 23 SGB II "Abweichende Erbringung von Leistungen" gibt es:
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt

Was und wieviel es gibt hängt wie schon oben angedeutet auch von Deinem Auftritt und Deiner Hartnäckigkeit ab.

YokoBerlin
23.09.2005, 08:31
Danke, danke. Ich glaub, hier in Berlin bekommt man Geld in die Hand gedrückt und muß sich damit selbst einrichten. Zumindest ist das schon bei mehreren der Fall gewesen, die ich so während meiner Wartezeiten im Job-Center gesehen hab...

Ach ja: Ich kann seehhhr hartnäckig sein... :twisted:

diamant
23.09.2005, 22:25
:Respekt: Hallo Yoko,

bei der Erstausstattung für dein Kind könnte dir auch die Stiftung "Familie in Not e.V." (such mal im Internet) finanziel helfen. Über die Diakonie kannst du dort einen Antrag dazu stellen. Darin musst du deine Situation erklären und auch schreiben, wofür du das alles brauchst - nenne ruhig auch den Umzug, ein Kinderbett und die Wickelkommode sowie Kleidung. Da du offenbar alleinerziehend bist, werden sie dir bestimmt helfen. Alle Sachen für das Baby würde ich aus 2. Hand kaufen - wir haben das Bett z.B. für 70 EUR gekauft (über die Zeitung 2.Hand) und neu kosten die ja ab 120 EUR, aber das ist dir wahrscheinlich schon klar.

Ich wünsche dir und deinem Baby Gesundheit und viel Glück ! :lol:

diamant [color]

Leilani
11.10.2005, 21:21
Hallo

du kannst sowohl für Umstandskleidung, als auch für die Babyerstaustattung beim Amt einmalige Beihilfen beantragen. Die haben da Festsätze, was es gibt. Zusätzlich kannst du zur Caritas oder Diakonie gehen, die können dich sowohl bei den Anträgen, wenn das Amt Probleme macht Unterstützen, als auch eventuell zusätzlich noch mit Geld oder Sachleistungen weiterhelfen.
Ich denke, wenn du vernünftig mit den Sachbearbeitern redest sollte das kein Problem sein, auch vorher schon umzuziehen.
Ich bin jetzt in der 34 SSW und hatte ebenfalls einmalige Beihilfen für die Erstausstattung beantragt, was zuerst abgelehnt wurde mit der Begründung, es müse noch genug da sein von meiner jetzt 2,5 jährigen Tochter. Als ich denen erklärt habe, dass ich für sie kaum Kleidung gebraucht habe, weil sie in dem Jahr sehr viel nackt war (2003 war es ja so heiß) und ich jetzt Winterkleidung brauche wurde mir das Geld anstandslos bewilligt.

Gruß
Leilani