AlexGWB
18.09.2005, 11:31
hallo,
habe hier im Forum in einem Thread folgende Aussage gefunden bez. ALG II und Urlaub:
Dazu antwortet Volkmar Beier von der Arbeitsagentur Oschatz: "Während des Bezuges von Arbeitslosengeld I kann man sich für maximal drei Wochen im Jahr außerhalb seines Wohnortes aufhalten. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II wird einzelfallbezogen entschieden. In der Regel gelten auch hier die drei Wochen. In jedem Falle muss die Ortsabwesenheit - auch ein verlängertes Wochenende - dem Arbeitsvermittler vorher mitgeteilt werden - am besten telefonisch oder persönlich. Sofern nicht eine mögliche Arbeitsaufnahme, Vorstellungsgespräch, Trainingsmaßnahme und ähnliches in diesen Zeitraum fallen, steht der Ortsabwesenheit nichts entgegen.
Ich habe nun vor, am nächsten Mittwoch (21.09.) wegzufahren. Natürlich will ich mich vorher morgen ordnungsgemäß in den Urlaub abmelden. Der besagt Urlaub ist übrigens schon lange vor Beginn der Arbeitslosigkeit gebucht worden (stichwort Stornokosten etc.).
Kann mir der Urlaub in irgendeiner Form verwehrt werden? In unserem Kreis ist das Landratsamt für ALGII zuständig, ergo muß ich mich natürlich auch da abmelden. Bewerbungsgespräche etc. stehen in der Zeit nicht an.
Der Antrag auf ALG2 ist noch in der Schwebe, aber ich muß mich dann ja wohl nichtsdestotrotz auch abmelden..
Ist eine telefonische Abmeldung hier sinnvoll?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen..
Viele Grüße
Alex
habe hier im Forum in einem Thread folgende Aussage gefunden bez. ALG II und Urlaub:
Dazu antwortet Volkmar Beier von der Arbeitsagentur Oschatz: "Während des Bezuges von Arbeitslosengeld I kann man sich für maximal drei Wochen im Jahr außerhalb seines Wohnortes aufhalten. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II wird einzelfallbezogen entschieden. In der Regel gelten auch hier die drei Wochen. In jedem Falle muss die Ortsabwesenheit - auch ein verlängertes Wochenende - dem Arbeitsvermittler vorher mitgeteilt werden - am besten telefonisch oder persönlich. Sofern nicht eine mögliche Arbeitsaufnahme, Vorstellungsgespräch, Trainingsmaßnahme und ähnliches in diesen Zeitraum fallen, steht der Ortsabwesenheit nichts entgegen.
Ich habe nun vor, am nächsten Mittwoch (21.09.) wegzufahren. Natürlich will ich mich vorher morgen ordnungsgemäß in den Urlaub abmelden. Der besagt Urlaub ist übrigens schon lange vor Beginn der Arbeitslosigkeit gebucht worden (stichwort Stornokosten etc.).
Kann mir der Urlaub in irgendeiner Form verwehrt werden? In unserem Kreis ist das Landratsamt für ALGII zuständig, ergo muß ich mich natürlich auch da abmelden. Bewerbungsgespräche etc. stehen in der Zeit nicht an.
Der Antrag auf ALG2 ist noch in der Schwebe, aber ich muß mich dann ja wohl nichtsdestotrotz auch abmelden..
Ist eine telefonische Abmeldung hier sinnvoll?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen..
Viele Grüße
Alex