marcopolo
06.11.2010, 14:20
Hallo liebe Foristen,
ich (z.Zt. leider arbeitslos, ohne jeden Leistungsbezug) habe einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Dabei wurde ich gefragt, ob mein Vermögen z.Zt. 60.000,-€ übersteigt. Mein Geldvermögen liegt darunter, ich besitze allerdings noch ein kleines Baugrundstück. Wenn man dessen Listenwert zu meinen finanziellen Rücklagen addiert komme ich auf einen Betrag, der etwas über 60.000,-€ liegt. Mit dieser Begründung wurde mein Wohngeldantrag abgelehnt.
Einem Bekannten von mir, der ebenfalls Grundvermögen besaß wurde von seinem Sachbearbeiter vor ~9 Monaten gesagt, daß Grundstücksvermögen gar nicht angerechnet wird. Allerdings erhielt er sein Wohngeld in einer anderen Gemeinde.
Nun traue ich meinem Sachbearbeiter nicht mehr so richtig, zumal er schon bei der Angabe meines Geldvermögens (~35.000,-€) ziemlich schroff meinte "bei soviel Vermögen wollen Sie Wohngeld?" :mad:. Bin echt verbittert über diese Bemerkung, zumal ich aufgrund meiner mühsam zusammengesparten Rücklagen schon keinen Anspruch auf ALG 1 habe und nicht mal einen ermäßigten Ausweis für die Stadtbücherei erhalte! ich wohne schon in einer 25qm-Miniwohnung, um Miete zu sparen :(.
Wie sieht denn nun die Rechtslage in Zusammenhang mit Grundstücksvermögen aus?
ich (z.Zt. leider arbeitslos, ohne jeden Leistungsbezug) habe einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Dabei wurde ich gefragt, ob mein Vermögen z.Zt. 60.000,-€ übersteigt. Mein Geldvermögen liegt darunter, ich besitze allerdings noch ein kleines Baugrundstück. Wenn man dessen Listenwert zu meinen finanziellen Rücklagen addiert komme ich auf einen Betrag, der etwas über 60.000,-€ liegt. Mit dieser Begründung wurde mein Wohngeldantrag abgelehnt.
Einem Bekannten von mir, der ebenfalls Grundvermögen besaß wurde von seinem Sachbearbeiter vor ~9 Monaten gesagt, daß Grundstücksvermögen gar nicht angerechnet wird. Allerdings erhielt er sein Wohngeld in einer anderen Gemeinde.
Nun traue ich meinem Sachbearbeiter nicht mehr so richtig, zumal er schon bei der Angabe meines Geldvermögens (~35.000,-€) ziemlich schroff meinte "bei soviel Vermögen wollen Sie Wohngeld?" :mad:. Bin echt verbittert über diese Bemerkung, zumal ich aufgrund meiner mühsam zusammengesparten Rücklagen schon keinen Anspruch auf ALG 1 habe und nicht mal einen ermäßigten Ausweis für die Stadtbücherei erhalte! ich wohne schon in einer 25qm-Miniwohnung, um Miete zu sparen :(.
Wie sieht denn nun die Rechtslage in Zusammenhang mit Grundstücksvermögen aus?