PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bauland = angerechnetes Vermögen?


marcopolo
06.11.2010, 14:20
Hallo liebe Foristen,
ich (z.Zt. leider arbeitslos, ohne jeden Leistungsbezug) habe einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Dabei wurde ich gefragt, ob mein Vermögen z.Zt. 60.000,-€ übersteigt. Mein Geldvermögen liegt darunter, ich besitze allerdings noch ein kleines Baugrundstück. Wenn man dessen Listenwert zu meinen finanziellen Rücklagen addiert komme ich auf einen Betrag, der etwas über 60.000,-€ liegt. Mit dieser Begründung wurde mein Wohngeldantrag abgelehnt.
Einem Bekannten von mir, der ebenfalls Grundvermögen besaß wurde von seinem Sachbearbeiter vor ~9 Monaten gesagt, daß Grundstücksvermögen gar nicht angerechnet wird. Allerdings erhielt er sein Wohngeld in einer anderen Gemeinde.

Nun traue ich meinem Sachbearbeiter nicht mehr so richtig, zumal er schon bei der Angabe meines Geldvermögens (~35.000,-€) ziemlich schroff meinte "bei soviel Vermögen wollen Sie Wohngeld?" :mad:. Bin echt verbittert über diese Bemerkung, zumal ich aufgrund meiner mühsam zusammengesparten Rücklagen schon keinen Anspruch auf ALG 1 habe und nicht mal einen ermäßigten Ausweis für die Stadtbücherei erhalte! ich wohne schon in einer 25qm-Miniwohnung, um Miete zu sparen :(.
Wie sieht denn nun die Rechtslage in Zusammenhang mit Grundstücksvermögen aus?

Pharao
06.11.2010, 14:53
ich (z.Zt. leider arbeitslos, ohne jeden Leistungsbezug) ....

....zumal ich aufgrund meiner mühsam zusammengesparten Rücklagen schon keinen Anspruch auf ALG 1 habe
Hi,

für Wohnungeld brauchst du meines Wissens ein Mindesteinkommen um diesen Zuschuß zu bekommen. Wenn du ohne Leistungbezug bist, dann glaube ich eher das es daran liegt. Auch habe ich auf die schnelle jetzt keinen § im WoGG finden können, der hier Vermögen anrechnet.

Auf Alg1 spielt dein Vermögen keine Rolle, hier musst du nur die Voraussetzungen erfüllen. Nur bei Alg2 spielt dein Vermögen eine Rolle, aber dann bekommt man meines Wissen eh kein Wohngeld, da mit Alg2 einem die KDU bezahlt wird.

marcopolo
06.11.2010, 16:44
Hallo,
nein, ein Einkommen im engeren Sinne eines monatlichen Geldeinganges benötigt man nicht. Ich habe zu einem früheren Zeitpunkt (als ich das Grundstück noch nicht besaß) bereits einmal Wohngeld erhalten, als ich ausschließlich von meinen privaten Rücklagen leben musste. Ich mußte lediglich nachweisen, daß das Wohngeld nur als "Zuschuss" genutzt wird, d.h. ich also auch ohne Wohngeld finanziell über die Runden käme. Ob nun durch regelmäßiges Einkommen oder private Ersparnisse spielt dabei keine Rolle.

Als ich dem jetzigen Sachbearbeiter den Grundstückswert nannte hat er mir explizit gesagt, ich hätte keinen Anspruch auf Wohngeld weil das Gesamtvermögen unter Einbezug des nominalen Grundstückswertes zu hoch sei.
Ich weiß halt nur, daß einem Bekannten in einer anderen Gemeinde nur sein Geldvermögen angerechnet wurde und nicht sein Grundstücksvermögen, obwohl er dies erwähnt hatte.
Bei meiner bisherigen Recherche konnte ich ganz unabhängig von der Frage ob Geld- oder Sachvermögen auch keine Quelle zu dieser Obergrenze von .H.v. 60.000,-€. Mir kommt das alles spanisch vor, was der Sachbearbeiter mir da erzählt hat :-?.

Pharao
06.11.2010, 17:40
Hi

Welche § werden den in dem Ablehnungsbescheid genau genannt ?

marcopolo
08.11.2010, 12:03
Hi

Welche § werden den in dem Ablehnungsbescheid genau genannt ?
Die Information, daß ich keinen Anspruch auf Wohngeld habe erfolgte nur mündlich bei einem Termin vor Ort. Als der Sachbearbeiter von dem Baugrundstück und dessen Wert erfuhr meinte er, da brauchen Sie den Antrag gar nicht stellen denn sie liegen mit ihrem Gesamtvermögen dann über 60.000,-€. Ich stelle den Antrag jetzt einfach trotzdem denn mir kommt es so vor, als wollte man mich einfach abwimmeln. Habe trotz intensiver Recherche nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden, daß Grundstücksvermögen angerechnet wird. Anscheinend ist selbst die Obergrenze beim reinen Geldvermögen nicht einwandfrei geregelt.

Pharao
08.11.2010, 18:03
Hi,

leider kann man sich auf mündliche Aussagen nicht 100% verlassen. Auch hier im Forum ist es schon einige male vorgekommen das nachdem der Fragesteller es schriftlich beantragt hat, was ganz anderes rausgekommen ist, als die vorab mündliche Auskunft bei diversen Ämtern. Soll sicherlich nicht heißen, das jetzt alle mündlichen Auskünfte falsch sind, aber nur was schriftliches zählt halt und nur dagegen kann man ggf auch einen Widerspruch einlegen.

Ich würde auf jeden Fall mal einen Antrag stellen, den mehr als "nee, is net" kann ja nicht dabei rauskommen.