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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG Wiederbewilligung oder Neuberechnung?


Balino
12.11.2010, 18:14
Liebe Forum-Gemeinde,

auf der Suche nach Antworten bin ich auf dieses Forum gestoßen. Echt Spitze was den Informationsgehalt und die Mitglieder angeht.

Da mein Problem etwas komplex ist, hoffe ich hier eine Antwort zu finden:

Zuerst mal die Rahmenbedingungen:
1988 – 31.05.2009 war ich berufstätig bei Arbeitgeber XYZ mit vollem Arbeitsentgelt
01.06.2009 – 31.05.2010 Zeitvertrag bei einer Auffanggesellschaft mit Bezug von verringertem Transferkurzarbeitergeld
01.06.2010 Bezug von ALG, berechnet auf Basis des Transferkurzarbeitergeldes

Anmerkung: Hier läuft noch eine Klage, weil das ALG auf Basis meiner höheren Einkünfte aus dem Arbeitsentgelt meiner Berufstätigkeit hätte berechnet werden müssen (SGB III § 131) und nicht nach dem geringerem Transferkurzarbeitergeld.

Jetzt zu den eigentlichen Fragen:
Ich habe am 01.10.2010 eine Tätigkeit mit geringerem Einkommen aufgenommen, wurde jedoch zum 21.11.2010 wieder gekündigt.


Bekomme ich jetzt ab dem 22.11.2010 wieder ALG in der ursprünglichen Höhe, oder hat die kurze Tätigkeit Einfluß auf die Höhe des ALG?
Verlängert sich der ALG-Anspruch um die Zeit meiner Tätigkeit?
Ich habe neue Formulare für den Antrag auf ALG zugeschickt bekommen. Muß ich die ausfüllen, obwohl ich eventuell wieder das ursprünglich ALG bekomme.
Soll ich bei einem Termin in der Leistungsabteilung darauf hinweisen, dass falscherweise beim ersten Antrag auf ALG die Berechnung auf Basis von Transferkurzarbeitergeld erfolgte (anderer Sachbearbeiter sieht die Sache vielleicht richtig). Oder die Klageentscheidung abwarten?
Muss ich explizit einen Antrag auf Wiederbewilligung stellen oder geht das automatisch, wenn ich den neuen Antrag abgebe?

Bin etwas überfordert und hoffe auf Eure Hilfe.

Machts Sinn
12.11.2010, 19:02
Bekomme ich jetzt ab dem 22.11.2010 wieder ALG in der ursprünglichen Höhe, oder hat die kurze Tätigkeit Einfluß auf die Höhe des ALG?
1. ja 2. nein

Verlängert sich der ALG-Anspruch um die Zeit meiner Tätigkeit?
nein, in der Zeit wurde aber keine Anspruchsdauer verbraucht

Ich habe neue Formulare für den Antrag auf ALG zugeschickt bekommen. Muß ich die ausfüllen, obwohl ich eventuell wieder das ursprünglich ALG bekomme.
ja - aber wieso "zugeschickt" - was ist mit der persönlichen Arbeitslosmeldung?

Soll ich bei einem Termin in der Leistungsabteilung darauf hinweisen, dass falscherweise beim ersten Antrag auf ALG die Berechnung auf Basis von Transferkurzarbeitergeld erfolgte (anderer Sachbearbeiter sieht die Sache vielleicht richtig). Oder die Klageentscheidung abwarten?
Hinweis bringt nichts mehr, ist ja mit dem Widerspruch bereits erfolglos erfolgt

Muss ich explizit einen Antrag auf Wiederbewilligung stellen oder geht das automatisch, wenn ich den neuen Antrag abgebe?
Antrag ist Antrag

ratsuchende
13.11.2010, 06:05
Hallo,
"ja - aber wieso "zugeschickt" - was ist mit der persönlichen Arbeitslosmeldung?"

Der Kündigungstermin ist erst am 21.11., da kann die meldung schon erfolgt sein oder auch noch erfolgen wenn die erste Meldung nur die Arbeitssuchendmeldung war.

Balino
13.11.2010, 06:54
Hallo,
"ja - aber wieso "zugeschickt" - was ist mit der persönlichen Arbeitslosmeldung?"

Ich bin, seit ich Kenntnis von meiner Kündigung habe, arbeitsunfähig geschrieben. Die ganze Sache hat mir richtig die Füße weggehauen. Das noch bis Ende der Kündigungsfrist bis zum 21.11.

Nach Kenntnis der Kündigung hatte ich mich aber erstmal telefonisch wieder arbeitssuchend gemeldet und darauf hingewiesen, dass ich noch krank geschrieben bin und mich erst am 22.11. arbeitslos melden kann. Daraufhin schickte mir die AfA zuerst das Arbeitspaket 3 (Formulare Vorbereitung Vermittlungsgespräch) und einige Tage später den Leistungsantrag sowie die Formulare Arbeitsbescheinigung für den Arbeitgeber.



Verlängert sich der ALG-Anspruch um die Zeit meiner Tätigkeit?

nein, in der Zeit wurde aber keine Anspruchsdauer verbraucht

Was bedeutet das jetzt genau? Ich hatte ja ursprünglich eine Anspruchszeit für 12 Monate bis zum 31.05.2011, die von der kurzzeitigen Tätigkeit unterbrochen war. Mich würde es interessieren, ob ich nun am 01.06.2011 in Hartz IV komme oder erst am 22.07.2011 (verlängert um die Zeit meiner Tätigkeit)?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

ratsuchende
13.11.2010, 08:25
Hallo,
der Restanspruch verschiebt sich um die Dauer der zwischenzeitlichen Beschäftigung nach hinten...

Also, 12 Monate bewilligt, 2 Monate verbraucht, 4 Monate gearbeitet, Rest weitere 10 Monate ab Ende Arbeitsverhältnis...