Balino
12.11.2010, 18:14
Liebe Forum-Gemeinde,
auf der Suche nach Antworten bin ich auf dieses Forum gestoßen. Echt Spitze was den Informationsgehalt und die Mitglieder angeht.
Da mein Problem etwas komplex ist, hoffe ich hier eine Antwort zu finden:
Zuerst mal die Rahmenbedingungen:
1988 – 31.05.2009 war ich berufstätig bei Arbeitgeber XYZ mit vollem Arbeitsentgelt
01.06.2009 – 31.05.2010 Zeitvertrag bei einer Auffanggesellschaft mit Bezug von verringertem Transferkurzarbeitergeld
01.06.2010 Bezug von ALG, berechnet auf Basis des Transferkurzarbeitergeldes
Anmerkung: Hier läuft noch eine Klage, weil das ALG auf Basis meiner höheren Einkünfte aus dem Arbeitsentgelt meiner Berufstätigkeit hätte berechnet werden müssen (SGB III § 131) und nicht nach dem geringerem Transferkurzarbeitergeld.
Jetzt zu den eigentlichen Fragen:
Ich habe am 01.10.2010 eine Tätigkeit mit geringerem Einkommen aufgenommen, wurde jedoch zum 21.11.2010 wieder gekündigt.
Bekomme ich jetzt ab dem 22.11.2010 wieder ALG in der ursprünglichen Höhe, oder hat die kurze Tätigkeit Einfluß auf die Höhe des ALG?
Verlängert sich der ALG-Anspruch um die Zeit meiner Tätigkeit?
Ich habe neue Formulare für den Antrag auf ALG zugeschickt bekommen. Muß ich die ausfüllen, obwohl ich eventuell wieder das ursprünglich ALG bekomme.
Soll ich bei einem Termin in der Leistungsabteilung darauf hinweisen, dass falscherweise beim ersten Antrag auf ALG die Berechnung auf Basis von Transferkurzarbeitergeld erfolgte (anderer Sachbearbeiter sieht die Sache vielleicht richtig). Oder die Klageentscheidung abwarten?
Muss ich explizit einen Antrag auf Wiederbewilligung stellen oder geht das automatisch, wenn ich den neuen Antrag abgebe?
Bin etwas überfordert und hoffe auf Eure Hilfe.
auf der Suche nach Antworten bin ich auf dieses Forum gestoßen. Echt Spitze was den Informationsgehalt und die Mitglieder angeht.
Da mein Problem etwas komplex ist, hoffe ich hier eine Antwort zu finden:
Zuerst mal die Rahmenbedingungen:
1988 – 31.05.2009 war ich berufstätig bei Arbeitgeber XYZ mit vollem Arbeitsentgelt
01.06.2009 – 31.05.2010 Zeitvertrag bei einer Auffanggesellschaft mit Bezug von verringertem Transferkurzarbeitergeld
01.06.2010 Bezug von ALG, berechnet auf Basis des Transferkurzarbeitergeldes
Anmerkung: Hier läuft noch eine Klage, weil das ALG auf Basis meiner höheren Einkünfte aus dem Arbeitsentgelt meiner Berufstätigkeit hätte berechnet werden müssen (SGB III § 131) und nicht nach dem geringerem Transferkurzarbeitergeld.
Jetzt zu den eigentlichen Fragen:
Ich habe am 01.10.2010 eine Tätigkeit mit geringerem Einkommen aufgenommen, wurde jedoch zum 21.11.2010 wieder gekündigt.
Bekomme ich jetzt ab dem 22.11.2010 wieder ALG in der ursprünglichen Höhe, oder hat die kurze Tätigkeit Einfluß auf die Höhe des ALG?
Verlängert sich der ALG-Anspruch um die Zeit meiner Tätigkeit?
Ich habe neue Formulare für den Antrag auf ALG zugeschickt bekommen. Muß ich die ausfüllen, obwohl ich eventuell wieder das ursprünglich ALG bekomme.
Soll ich bei einem Termin in der Leistungsabteilung darauf hinweisen, dass falscherweise beim ersten Antrag auf ALG die Berechnung auf Basis von Transferkurzarbeitergeld erfolgte (anderer Sachbearbeiter sieht die Sache vielleicht richtig). Oder die Klageentscheidung abwarten?
Muss ich explizit einen Antrag auf Wiederbewilligung stellen oder geht das automatisch, wenn ich den neuen Antrag abgebe?
Bin etwas überfordert und hoffe auf Eure Hilfe.