EinerVonVielen
18.09.2005, 23:39
Hallo,
ich musste im August Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Habe nun kürzlich den Bescheid erhalten über die Zusage, allerdings steht die Bewilligung über die Kosten der Unterkunft noch aus da ich bei Antragsabgabe nicht die vollständige Kopie meines Mietvertrages abgegeben habe.
Daher schrieb man mir ich solle bis zum so und so vielten meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und zudem noch Unterlagen abholen die ich im Original zugesandt habe (Sparbücher).
Ist das mit der Mitwirkungspflicht jetzt nur bezogen auf den noch ausstehenden kompletten Mietvertrag den ich zusenden soll, oder auch auf Abholung der Unterlagen oder andere Sachen ?
Geht es gar soweit dass man mir einen Strick daraus ziehen kann wenn ich meine Unterlagen nicht schnell genug abhole und so ebenfalls Sperren eintreten können ?
Muss ich eigentlich unaufgefordert eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat zusenden oder dergleichen ?
MFG
ich musste im August Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Habe nun kürzlich den Bescheid erhalten über die Zusage, allerdings steht die Bewilligung über die Kosten der Unterkunft noch aus da ich bei Antragsabgabe nicht die vollständige Kopie meines Mietvertrages abgegeben habe.
Daher schrieb man mir ich solle bis zum so und so vielten meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und zudem noch Unterlagen abholen die ich im Original zugesandt habe (Sparbücher).
Ist das mit der Mitwirkungspflicht jetzt nur bezogen auf den noch ausstehenden kompletten Mietvertrag den ich zusenden soll, oder auch auf Abholung der Unterlagen oder andere Sachen ?
Geht es gar soweit dass man mir einen Strick daraus ziehen kann wenn ich meine Unterlagen nicht schnell genug abhole und so ebenfalls Sperren eintreten können ?
Muss ich eigentlich unaufgefordert eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat zusenden oder dergleichen ?
MFG