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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist genau mit "Mitwirkungspflicht" bei mir gem


EinerVonVielen
18.09.2005, 23:39
Hallo,

ich musste im August Arbeitslosengeld 2 beantragen.

Habe nun kürzlich den Bescheid erhalten über die Zusage, allerdings steht die Bewilligung über die Kosten der Unterkunft noch aus da ich bei Antragsabgabe nicht die vollständige Kopie meines Mietvertrages abgegeben habe.

Daher schrieb man mir ich solle bis zum so und so vielten meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und zudem noch Unterlagen abholen die ich im Original zugesandt habe (Sparbücher).

Ist das mit der Mitwirkungspflicht jetzt nur bezogen auf den noch ausstehenden kompletten Mietvertrag den ich zusenden soll, oder auch auf Abholung der Unterlagen oder andere Sachen ?

Geht es gar soweit dass man mir einen Strick daraus ziehen kann wenn ich meine Unterlagen nicht schnell genug abhole und so ebenfalls Sperren eintreten können ?


Muss ich eigentlich unaufgefordert eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat zusenden oder dergleichen ?

MFG

Dantius
19.09.2005, 00:31
Alsoooo...

Mitwirkungspflicht in deinem Falle heisst, den Mietvertrag zur Einsichtnahme vorzulegen, damit man deinen Antrag bewilligen kann.

Nicht mehr, nicht weniger. Das Abholen der originalen Unterlagen hat damit nichts zu tun, aber ist ja auch kein Problem, die dann mal zu holen.

Was deine Frage angeht mit den Bewerbungen, dahingehend gibt es keine feste Regel erstmal - Du bist halt verpflichtet, Eigenbemühungen vorweisen zu können - aber auch erst dann, wenn man Dich dazu aufgefordert hat. D.h. wenn jetzt die Sachbearbeiterin z.B. dat erste Mal sagt: Herr XXX, bitte bringen Sie ihre Nachweise... dann kann sie nicht auf die "Vergangenheit" zurückgreifen... Du musst ab da an eben dann nachweisen können, was Du getan hast.

Grundsätzlich gilt - mach Dich schlau, benutz die Arbeitsagentur Webseiten wegen Jobs... bewirb Dich ganz normal, überleg Dir, was für andere Jobs Du evtl. machen KANNST/WILLST... bewirb dich da auch und sammel immer alle Unterlagen / Absagen, führe "Buch" darüber. (Wann/Wo beworben, wann kam Absage usw.) ... auch wegen den Kosten.

Ich sage mal so, solange Du nicht schriftlich hast, das Du was konkretes an Eigenbemühungen vorweisen sollst, oder eine gewisse "Anzahl" an Bewerbungen schreiben musst, ists eh relativ egal - womit ich nicht meine, dass Du nichts tun musst.

Spätestens z.B. mit ner Eingliederungsvereinbarung wirds dann interessant, da KÖNNTE drinstehen, wieviel Du dich bemühen musst, z.B. gibts Leute, die müssen eine gewisse Anzahl an Bewerbungen vorweisen ... aber das kannst Du alles mit deinem SB besprechen.

Grüsse
Dantius

EinerVonVielen
19.09.2005, 15:57
Hallo,

vielen dank für die ausführliche Hilfe. :-)

MFG

Dantius
19.09.2005, 18:16
Gerne!

:D