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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilzeitarbeitsvertrag bei mögichen 40 Wochenstunden


Eldis
13.11.2010, 21:02
Ich hoffe, dass ich den richtigen Platz für meine Frage gewählt habe.

Es geht um folgendes Fallbeispiel:

XY bezieht seit wenigen Monaten ALG I und ALG II. Seit einigen Wochen hat XY einen Minijob.
XY hat sich auf ein Stellenangebot beworben, weches ausdrücklich eine Vollzeitstelle in Aussicht stellte. XY nimmt an einem mehrtägigen "Einarbeitungs-Training" teil. Von Seiten des Arbeitgebers wird weiterhin die Aussicht auf eine Vollzeitstelle suggeriert.
XY erhält zum Ende des Trainings einen Arbeitsvertrag, in welchem der Arbeitgeber plötzlich nur noch eine 20-stündige Wochenarbeitszeit garantiert. Auf Nachfrage heißt es, es sei jederzeit möglich, die Wochenstundenzahl auf 40 Stunden oder mehr zu erhöhen. Schriftlich möchte der Arbeitgeber dies jedoch nicht festhalten.

Was haltet ihr davon??

Der Arbeitgeber meldet XY als Teilzeitkraft an - hat demnach natürich auch geringere Kosten.
XY arbeitet zwar in Vollzeit - zahlt aber, bedingt durch Teilzeitvertrag nur einen kleinen Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
XY stellt sich auf die mündlich vereinbarten 40 Wochenstunden ein und Arbeitgeber hat jederzeit das Recht, XY wieder nach Hause zu schicken, sollte es seine Auftragslage nicht erlauben, XY 40 Stunden zu beschäftigen. Das würde eine hohe finanzielle Einbuße für XY bedeuten.

Wie beurteilt ihr das Ganze??

XY hat mehrfach mündlich die 40 Wochenstunden bestätigt - allerdings bevor aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich war, dass es sich hier offensichtlich um eine Teilzeitstelle handelt??

Haltet ihr den Arbeitgeber unter diesen Voraussetzungen überhaupt für vertrauenswürdig??

Wie würdet ihr reagieren?

Herzlichen Dank im Voraus!

Pharao
13.11.2010, 22:10
Haltet ihr den Arbeitgeber unter diesen Voraussetzungen überhaupt für vertrauenswürdig??

Hi,

naja, sagen wir`s mal so, "XY" hat ja auch darauf vertraut das es sich hierbei um eine 40 Stundenwoche handelt und sehr wahrscheinlich auch nur deswegen die Trainungseinarbeitung mitgemacht ........

Ophelia
13.11.2010, 22:18
Wenn XY schon länger alo ist, wäre der Telzeitvertrag zumindest eine Chance, sich nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus, auf eine neue Stelle alo bewerben zu müssen...

Dann würde ich mich darauf einlassen und weitersuchen....

Eldis
13.11.2010, 22:44
Mein Vorschlag ist auch den Teilzeitvertrag anzunehmen. D.h. zukünftig die 20 Stunden anwesend zu sein, die im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Also sich nicht darauf einzulassen, einen Teilzeitvertrag zu unterschreiben und Vollzeit zu arbeiten.

Vielleicht haltet ihr manche Fragen, die zukünftig folgen könnten für naiv - aber vieles ist noch völlig unklar, da ich mich auf diesem Gebiet kaum auskenne.

Es war auch unklar, ob das Arbeitsamt es überhaupt akzeptieren würde, wenn XY erstmal "nur" eine Teilzeitstelle vorweisen kann.

Danke für eure Infos!!!

Pharao
13.11.2010, 22:56
Hi,

sicherlich, den Aspekt von Ophelia habe ich so garnicht gesehen. Entscheiden muss letztendlich die Person XY seber ob sie darauf eingeht oder nicht. Was manchmal auch helfen kann, Goog*e doch mal nach der Firma was du zu der so findest. Außerdem, wenn die Person XY schon eingearbeitet worden ist, dann hatte die Person doch sicherlich auch mal Kontakt zu anderen Mitarbeitern gehabt und da erfärht man ja auch immer etwas zur Firma und zum Betriebsklima.

Wenn alles bis Dato passt, dann spricht ja nichts dagegen es mal Teilzeit zu versuchen und evtl dann eine Vollzeitstelle daraus zu machen. Wichtig wäre mir aber nur noch, das Vertraglich festgehalten wird, wie Überstunden bezahlt werden, gerade wenn nur 20 Std offizell angegeben werden.

Eldis
13.11.2010, 23:13
Genau das ist der springende Punkt, Pharao!!

Diese Firma schreibt wohl generell nur Verträge über 20 Wochenstunden aus. Gestattet seinen Mitarbeitern aber, dass sie, sofern es die Auftragslage erlaubt, auch 40 Stunden und mehr dort arbeiten können.

Wenn man sich also finanziell auf eine 40 Stundenwoche einstellt, hat dieses Unternehmen aber jederzeit das Recht, seine Mitarbeiter nur für 20 Stunden zu bezahlen - da ja nichts anderes vertraglich festgehalten wurde.

Es geht nicht darum, dass meine Bekannte unwillig wre zu arbeiten - ganz im Gegenteil, sie hat sich ja auf diese ausgeschriebene Vollzeitstelle beworben.

Die Bedenken sind einfach, dass man der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert ist, was die Bezahlung angeht. Man geht von 40 Stunden aus, aber Arbeitgeber hat Dank seines für ihn günstigen Vertrages, jederzeit das Recht, sie nur für 20 Stunden einzusetzen.

Was dann??

Pharao
13.11.2010, 23:27
Hi,

was passendes hab ich leider nicht dazu gefunden, aber bei Verdi (http://www.verdi.de/rlp/fb_12_handel/flugblaetter/data/erhoeh-tz.pdf) hieß es dazu u.a für den Einzelhandel:

„Teilzeitbeschäftigte, die innerhalb von 12 Monaten 4 Monate
oder 17 Wochen durchschnittlich über 20 % der einzelvertraglich
vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet
haben, haben auf Wunsch des Arbeitnehmers Anspruch
auf einen Arbeitsvertrag, der dem Durchschnitt der tatsächlich
geleisteten Arbeitszeit innerhalb dieser 4 Monate
bzw. 17 Wochen entspricht. Bei der Berechnung werden
die Monate November und Dezember sowie die Urlaubszeiten
nicht berücksichtigt. Hierdurch werden die laufenden
Fristen nicht unterbrochen.“

Ob man da generell ein Recht drauf hat oder nicht, das kann ich dir leider nicht sagen.

Eldis
14.11.2010, 15:15
Danke auch für die Links!

Haben uns weiter im Netz kundig gemacht und eine Arbeitslosen-Telfonhilfe ausfindig gemacht, die sie morgen kontaktieren möchte. Wir erhoffen uns dort eine gute Beratung.

Auch wenn sie jetzt nun erstmal "nur" diesen Teilzeitvertrag annimmt, hat sie wahrscheinlich trotzdem ein kleines Plus im Verhltnis zu ihrem Minijob auf dem Konto. Haben wir das richtig verstanden?

Oder relativiert sich dann wieder durch einen geringeren ALG II-Anspruch?

Herzliche Grüße*

Eldis
14.11.2010, 15:17
Wäre diese Teilzeitstelle dann ein sogenannter Midijob?

Pharao
14.11.2010, 15:45
Wäre diese Teilzeitstelle dann ein sogenannter Midijob?
Hi,

also als Mini-Job zählt mal alles unterhalb von 400€ (sozialversicherungsfrei). Ab 400€ bis 800€ bezeichnet man das als Midi-Job.

Eine Teilzeitstelle sagt ja nur aus, das man weniger Stunden arbeitet als ein vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer.

Eldis
14.11.2010, 16:15
Das macht Sinn.

Folgendes ist fiktiv.

Wenn man als Teilzeitkraft zwischen 800 Euro und 1100 Euro verdienen würde, würde es sich nicht mehr Midijob nennen und man wäre vermutlich in der glücklichen Lage, sich selbst zu finanzieren.

Meine Bekannte hatte Bedenken, dass das Arbeitsamt es nicht akzeptieren würde, dass sie diesen Teilzeitjob annimmt - weil es, ausser das derzeit keine für sie freie Stelle auf dem Markt zu sein scheint, keinen anderen Grund gibt, weshalb sie nicht 40 Stunden arbeiten sollte.

Aber wie ihr gestern schon sagtet, besser erstmal eine kleine Stelle als gar keine Stelle.

Sollte sie denn weiterhin ihre Bewerbungsbemühungen vorlegen?

Pharao
14.11.2010, 16:24
Sollte sie denn weiterhin ihre Bewerbungsbemühungen vorlegen?
Das kommt darauf an, den leider gibt es auch Leute die Vollzeitarbeiten und trotzdem ergänzendes Alg2 beantragen müssen. Wenn du also in irgendeiner Form Leistungen vom Amt erhälst, dann hast du auch die üblichen Pflichten worunter auch Maßnahmen fallen können, trotz Halbtagsjob.

Ergänzung:

bei Mini-Job`s ist Brutto=Netto für den AN. Bei Midi-Job`s reden wir vom Bruttolohn (400-800€). Wenn du also von 800 bis 1100€ redest, wäre die Frage ob du hier Brutto meinst oder Netto, den je nach Steuerklasse wird einem da ja noch einiges Abgezogen, sodas u.U einem trotzdem noch ergänzendes Alg2 zusteht oder evtl Wohngeld.

Eldis
14.11.2010, 16:36
Die Bewerbungsbemühungen weiterhin nachweisen zu müssen, wäre überhaupt kein Problem!

Ich spreche von einem Bruttogehalt zwischen 800 und 1100 Euro. Bei Lohnsteuerklasse I würde nicht viel über bleiben - aber es ist ein Anfang!!