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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verstehe den bescheid nicht, kann mir jemand raten ?


Andrea70
19.09.2005, 10:19
hallo zusammen

erstmal.......wirklich tolles forum hier.

so, und nun zu mir: ich bin alleinerziehende mama eines fast 4- jährigen sohnes, wir wohnen in rheinlandpfalz.

nun zum thema:

so, ich habe letztens den bescheid über das arbeitslosengeld 2 bekommen. irgendwie kapier ich das nicht. morgen geh ich eh deswegen zur arge, aber wollte gerne vorab mal hören, ob das so richtig ist ?? damit ich gegebenenfalls was in der hand habe......

1. ist es richtig, dass meinem sohn die anteilige miete zugeteilt wird ??? und dieser betrag dann von seinem einkommen ( unterhalt, kindergeld) abgezogen wird ?

die kosten für unterkunft und heizung beträgt 344 euro. in dem bescheid steht allerdings 385 euro, weiss gar nicht, wie die da drauf kommen.

also haben die 385 durch 2 geteilt, demnach stehen 192,50 mir zu und meinem sohn ebenfalss 192, 50 euro. wie gesagt, eigentlich müssten sie doch die 344 euro nehmen und durch 2 teilen, wenn überhaupt.

mein sohn bekommt 154 euro kindergeld plus 199 euro unterhalt, macht zusammen 353 euro. davon werden die 207 euro sozialgeld abgezogen, bleiben 146 euro übrig.
und von diesem rest ziehen sie dann noch die 192,50 euro ab für die miete. bleibt eine differenz von 46 euro und diese 46 euro bekommt er somit für die miete gezahlt.

also bekommt er von seinem einkommen das sozialgeld und die anteilige miete abgezogen, da sein einkommen nicht ganz reicht, bekommt er 46 euro zuzahlung füp die miete.

hab ich echt noch nie gehört. ich hab immer wieder gehört, dass die miete voll bezahlt wird.

ich selbst bekomme die regelleistung, den mehrbedarf für alleinerziehende und 192,50 euro für die unterkunft und heizung.

also bekommen wir für unterkunft und heizung zusammen nur 238,50 euro gezahlt. die realen kosten jedoch für unterkunft und heizung betragen 344 euro :o((

wer kann dazu was sagen ?

würde wirklich gerne wissen, ob das alles so ok ist oder eben nicht. dann bin ich morgen gewappnet.

wenn was unklar ist, einfach fragen.

lg andrea

Biberzahn
19.09.2005, 19:05
Hallo Andrea und :welcome:

Also das liest sich alles etwas verwirrend. Leider ist unser "Spezialist " :wink: in solchen Fragen gerade im Urlaub. Da ich auf diesem Gebiet nicht so hilfreich bin, verweise ich dich quasi auf die Info-ALG II oben im Kopfteil des Forums. Da findest du eigentlich alles rund um ALG II, Kdu, Kindergeld, Unterhalt etc.
Tut mir leid dir im Moment nicht mehr sagen zu können, aber ich hoffe das hilft schon mal ein bisschen weiter.
Ich drück dir die Daumen für den Gang zum Amt und das dir die Damen und Herren dort auch weiterhelfen können.

Gruß
Biberzahn

Betroffener
20.09.2005, 14:29
Hallo Andrea,

Du hast Recht - so ist das nicht in Ordnung.
Das müsste mit einem 4 jährigen Kind so ablaufen:

+ 345 € Dein Bedarf
+ 124 € Mehrbedarf Alleinerziehend
+ 207 € Kindesbedarf
+ 344 € Kosten der Unterkunft
- 154 € Kindergeld Einkommensabzug
- 199 € Unterhalt Einkommensabzug
-----------------------------------
= 667 € ALG II Leistung komplett

Viel Erfolg bei Deinem Auftritt im Amt