solitude
01.11.2006, 17:44
Hallo,
ich habe ein Angebot für einen Minijob bekommen, in dem ich 160€ im Monat verdienen würde. Mein Mann steckt für ein Jahr in einer Ein-Euro-Maßnahme.
Ist es nun richtig, dass das Geld aus einem Ein-Euro-Job nicht angerechnet werden darf, und wir nach Abzug effektiv 112€ plus EEJ-Betrag über dem ALG II liegen?
Ach ja, da ich nur neun Stunden in der Woche arbeite, muss ich da der ARGE weiterhin für andere Arbeitsgelegenheiten oder für Weiterbildung bzw. Ein-Euro-Maßnahmen zur Verfügung stehen? Auch, wenn eine Weiterbildung oder ein EEJ zeitlich mit dem Minijob kollidieren würde?:confused:
Btw... wir haben zwei Kids, 11 und 12 Jahre alt... gibt es da Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeiten?
Vielen Dank im Voraus...
ich habe ein Angebot für einen Minijob bekommen, in dem ich 160€ im Monat verdienen würde. Mein Mann steckt für ein Jahr in einer Ein-Euro-Maßnahme.
Ist es nun richtig, dass das Geld aus einem Ein-Euro-Job nicht angerechnet werden darf, und wir nach Abzug effektiv 112€ plus EEJ-Betrag über dem ALG II liegen?
Ach ja, da ich nur neun Stunden in der Woche arbeite, muss ich da der ARGE weiterhin für andere Arbeitsgelegenheiten oder für Weiterbildung bzw. Ein-Euro-Maßnahmen zur Verfügung stehen? Auch, wenn eine Weiterbildung oder ein EEJ zeitlich mit dem Minijob kollidieren würde?:confused:
Btw... wir haben zwei Kids, 11 und 12 Jahre alt... gibt es da Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeiten?
Vielen Dank im Voraus...