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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsstellen-Vorschlag: muss man sich bewerben?


serendipity
19.09.2005, 14:26
Hallo,
mal ne Frage, ich habe so einen Brief bekommen, der mit "Ich freue mich, Ihnen folgende Arbeitsstelle vorschlagen zu können:" und "bitte bewerben Sie sich umgehend" (Ihr kennt das ja wahrscheinlich).
Ist es nun tatsächlich Pflicht, eine Bewerbung hinzuschicken, auch wenn es eigentlich nicht besonders gut passt bzw. die Ausschreibung so allgemein gefasst ist, dass sie wahrscheinlich auf jeden passt?
Auf dem Vordruck kann man zwar auch "ich hab mich nicht beworben, weil..." ankreuzen, ich bin mir jetzt aber nicht sicher, inwieweit das dann dem widerspricht, was man beim Arbeitslosengeldantrag angekreuzt hat, nämlich alles zu tun, um einen Job zu finden.
Hat da jemand mit Erfahrung bzw mal ein "ich habe mich nicht beworben"
hingeschickt?

asmaros
19.09.2005, 15:50
Ich würde mich freuen, bekäme ich mal einen solchen Arbeitvorschlag von meinr Arbeitsagentuer, da tut sich rein garnix... :x

Mich interssiert, warum Du Dich dort nicht bewerben willst ?
Aus welchen Gründen ?

Ein Beispiel aus meiner Erfahrung kann ich Dir gerne berichten, nur wird das bei Dir nicht zutreffen, ich habe mal ein Arbeitsvorschlag bekommen für eine Kraftfahrer Stelle, für die ein 2er Führerschein notwendig gewesen wäre, da ich aber nur den 3er Führerschein besitze konnte ich ruhigen Gewissens in das Schreiben reinschreiben: Ich habe mich nicht beworben weil...

Aber grundsätzlich ist es so, das Du in Erklärungsnot kommst, bzw. einen guten Grund dafür brauchst, wenn Du Dich nicht auf einen Arbeitsvorschlag hin bewirbst.

Eventuell wird Dir dann die Leistung gekürzt werden...

serendipity
19.09.2005, 17:21
Na klar freue ich mich, wenn überhaupt Angebote kommen.
Dieses hat aber nichts mit meiner Ausbildung + bisherigen
Jobs zu tun. Das fiel mir eben auf, als ich versuchte, das
Anschreiben zu verfassen. Normalerweise versuche ich da
zu begründen, wieso ich mich gerade da bewerbe usw., aber
da dachte ich nur, ja, wieso eigentlich, und eigentlich müsste
das der zuständige Personalmensch auch denken.
Naja, ich werds trotzdem mal hinschicken, umbringen wirds mich
auch nicht.

asmaros
19.09.2005, 17:47
Naja, ich meinte ja auch nur...

Ich persönlich nehme jede Arbeit an, die ich auch bewältigen kann, hauptsache es kommt mal wieder Geld in die Kasse.

Ich dachte, die meisten Arbeitslosen würden so denken.

Also wurde Dir demnach eine Arbeit angeboten, für die Du Dich unterqualifiziert fühlst ?

Ein paar Details mehr wären hilfreich, um Dir zu helfen...

TommyHB
20.09.2005, 11:36
Hallo,
mal ne Frage, ich habe so einen Brief bekommen, der mit "Ich freue mich, Ihnen folgende Arbeitsstelle vorschlagen zu können:" und "bitte bewerben Sie sich umgehend" (Ihr kennt das ja wahrscheinlich).
Ist es nun tatsächlich Pflicht, eine Bewerbung hinzuschicken, auch wenn es eigentlich nicht besonders gut passt bzw. die Ausschreibung so allgemein gefasst ist, dass sie wahrscheinlich auf jeden passt?
Auf dem Vordruck kann man zwar auch "ich hab mich nicht beworben, weil..." ankreuzen, ich bin mir jetzt aber nicht sicher, inwieweit das dann dem widerspricht, was man beim Arbeitslosengeldantrag angekreuzt hat, nämlich alles zu tun, um einen Job zu finden.
Hat da jemand mit Erfahrung bzw mal ein "ich habe mich nicht beworben"
hingeschickt?

Ich würde einmal sagen, dass du deine Frage selber beantwortet hast, nämlich im ALG Antrag das Kreuzchen...!!
Also ich kenne diese Schreiben, habe aber seit Jahren nicht mehr ein solches bekommen. Und auch ich würde mich sehr freuen mal ein solches zu bekommen.
Das ablehnen einer Bewerbung denke ich und das ist mein Wissen bedarf eines sehr guten Grundes, ansonsten kann es passieren das du mit Sanktionen der Agentur zu rechnen hast. Das ist mein Kenntnisstand.