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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in größere angemessene Wohnung - Recht darauf ?


diamant
19.09.2005, 23:19
:-) Hallo liebe Leute,

vielleicht könnt ihr mit folgendes beantworten:
Wie sieht es aus, wenn ich mit meiner Familie (Vater, Mutter, Kind) von einer 2-Z.-Wohnung (freiwillig) in eine angemessene 3-Z.-Wohnung ziehen will. Kann mir mein Jobcenter den Umzug bzw. die Kostenübernahme für die natürlich höhere Miete verweigern ? Oder anders gefragt - habe ich ein Recht als ALG II-Bezieher eine angemessene Wohnung meiner Wahl zu beziehen ohne dass mir die (höheren) Leistungen verwehrt werden ?

Macht es Sinn gegen die Entscheidung meines Jobcenters Widerspruch einzulegen ?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
diamant

Betroffener
20.09.2005, 14:19
:welcome: Diamant,

Ja - es macht Sinn. Solche Regelungen gibt es in der KdU-Richtlinie von Bielefeld, aber nicht in der von Berlin.

Am Besten wirfst Du mal einen Blick direkt in die Berliner KdU-Richtlinie.
Die findest Du hier unter Wohnung - Kosten der Unterkunft: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

diamant
21.09.2005, 11:45
Hallo Betroffener,

die Richtlinien für eine angemessene Wohnung sind mir klar - danach würden wir die zukünftige Wohnung natürlich aussuchen. Laut § 22 SGB II muss die neue Wohnung außer angemessen auch "erforderlich" sein. Die Frage ist, trifft dies zu, wenn wir ein weiteres Zimmer brauchen, damit unser Kind und wir getrennt schlafen können.
??

Gruß,
diamant

Betroffener
21.09.2005, 13:07
Hallo Diamant,

Da kann ich nur sagen: 3 Personen, drei Zimmer.
Das würde ich für erforderlich halten auch im Sinne des Kindes.

Ggf. muss halt die ArGe in Form des Teamleiters oder des Geschäftsführers davon überzeugt werden, wenn es auf der Sachbearbeiterebene Probleme gibt.