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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minijob trotz Krankschreibung


Erdeanerin
24.11.2010, 20:49
Hi,

ich bin für 4 Wochen krank geschrieben.
Da ich nur 200 Euro Arbeitslosengeld 1 bekomme, werde ich mir einen Minijob dazu nehmen, da ich dringend diese 165 Euro brauche, die man behalten darf.

Aus psychischen Gründen kann ich keine richtige Arbeit aufnehmen, aber für 10 Stunden die Woche einen Minijob, das schaffe ich.

Darf ich dann überhaupt im Minijob arbeiten, wenn ich krank geschrieben bin?

Wie sieht es aus, wenn ich Anfang nächsten JAhres eine Psychotherapie machen will und dann sogar für einige Monate vom Arzt arbeitsunfähig bin (ich meine damit Volllzeit/Teilzeitjobs, Vermittlungen allgemein vom Arneitsamt).
Darf ich dann meinen Minijob auch noch ausüben?

ChristianG
10.01.2011, 14:14
Interessantes Thema leider ohne Antwort. Hätte sie mit der SuFu was gefunden oder kann niemand was dazu sagen?

Mir würde spontan eine Laienmeinung dazu einfallen aber wenn man keine wirkliche Ahnung hat, soll man ja lieber die Klappe halten ;)

aln-kenner
10.01.2011, 14:17
Ich denke zwar dass den TE die Antwort nicht mehr interessieren dürfte aber gut...

krank geschrieben ist so landläufig... man bekommt im eigentlichen Sinne ja eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" vom Arzt ausgestellt, und wie der Wortlauf verrät, ist man hier arbeitsunfähig.

Ist egal welche Arbeit oder wie sie bezahlt wird, grad im Bezug auf die parallele Arbeitslosigkeit.

Helga40
10.01.2011, 14:29
Wenn sie nur noch 10h/Woche arbeiten kann, dann dürfte sie gar kein ALG 1 bekommen. Unter 3h/Tag wäre erwerbsunfähig.

An der ganzen Sache stimmt was nicht. Daher ist es kein Wunder, wenn niemand drauf antwortet.

Helga

ChristianG
27.01.2011, 13:13
Achso, na gut - so weit kenne ich mich nicht aus, das hatte ich nicht geblickt ;)

ela1953
27.01.2011, 14:07
Ein Bekannter macht grad eine Weiterbildung.

In seinen Unterlagen kam auch die Frage auf, ob man einen Minijob machen kann, wenn man krank geschrieben ist.

Die Antwort war nein.

Ich habe aber schon mal im Hauptjob gearbeitet, als ich für den Minijob nicht arbeiten konnte. Da konnte ich nicht laufen, was für den Minijob erforderlich war. Den Bürojob hab ich gemacht.
Die Buchhalterin des Hauptjobs erkundigte sich zwar nach einigen Monaten, weil die Krankenkasse ihr mitgeteilt hatte, dass ich krnakgeschrieben war.
Ich antwortete, dass ich nur für den Minijob krank geschrieben war und dann war das in Ordnung.

Ich war also auch der Meinung das das geht.

Das hab ich dem Bekannten erzählt und er berichtete dann von seinem Besuch im Arbeitsgericht.

Eine Frau arbeitete im Callcenter und hatte den Fuß gebrochen. Sie war krank geschrieben. Der AG war der Ansicht, dass sie ihre Arbeit im Callcenter sehr gut machen könne. Er war auch bereit, das Taxi zu bezahlen.
Das Urteil bestätigte die Meinung des AG.
Die musste also mit dem gebrochenen Fuß arbeiten gehen.