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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld aufheben , wie?


thevoice
27.11.2010, 08:39
Hallo

mein Wohngeld wurde von 06/2010 bis 06/2011 bewilligt,
also ich den Antrag abgab habe ich um die 8€ verdient.

daraufhin habe ich 45€ wohngeld erhalten.

am 1.9 habe ich den arbeitgeber gewechselt und verdiene nun 10€ , bin zum wohnungsamt und habe um auf eine aufhebung gebeten da ich keine lust habe immer selbst durchzurechnen ob ich mit überstunden den satz überschreite.

habe dann ein änderungsformular abgegeben und gehofft das es aufgehoben wird, aber es kam ein schreiben das mir weiterhin die 45€ zustehen.

nun soll ich ab 1.1.2010 12€/std bekommen und ich muss wieder dorthin.

kann das wohngeld nicht einfach auf mein bitten hin aufgehoben werden, ich will es einfach nicht mehr , da ich sicherlich im jahr 2011 zuviel verdiene und ich dann rückzahlen muss wenn es ausläuft.

jetzt muss ich wieder hin und formulare ausfüllen, genau das will ich mir ersparen.

gibt es einen vordruck wo ich mit einer unterschrift das ganze aufheben kann.

danke für antwort

Pharao
27.11.2010, 14:32
Hi thevoice,

es reicht ein formloser Brief, das du keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen willst. Unterschreiben & Fertig.

Sommerloch
28.11.2010, 19:15
1. Natürlich kannst du jederzeit auf Wohngeld verzichten. Beachte aber, der Verzicht ist nur für die Zukunft zurücknehmbar.

2. Wenn du 15 % mehr Einkommen hast, als der Wohngeldberechnung zugrunde gelegt wurde, bist du mitteilungspflichtig. Ein Verstoß dagegen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wenn du also ab 01/2011 wieder eine Lohnerhöhung hast, musst du das ohnehin anzeigen und nachweisen, dass die Erhöhung erst ab Januar erfolgt. Das heißt, ob du willst oder nicht, du musst die erforderlichen Nachweise einreichen. Warum also willst du verzichten, wenn du doch möglicherweise noch weiter Ansprüche hast??

3. In der Regel muss man wegen einer Einkommenserhöhung nicht erst nach Auslaufen des Bewilligungszeitraumes überzahltes Wohngeld zurückzahlen. Darum gibt es ja die Mitteilungspflicht. Du muss sofort Bescheid sagen und nicht erst nach Auslaufen des Bescheides. Dann bezieht sich die Rückforderung nur auf die Monate, die du gebraucht hast, deiner Mitteilungspflicht vollumfänglich (einschließlich Vorlegen der Nachweise) nachzukommen.