Dark Delirium
29.11.2010, 02:55
Hallo,
im Juli diesen Jahres habe ich den schul. Teil der Fachhochschulreife erworben und mache jetzt eine schul. Ausbildung zur Sozialassistentin (womit ich ja dann auch die FHR erhalte).
Momentan habe ich ja noch keinen Anspruch, weil die Eltern für die erste Ausbildung aufkommen müssen (incl. Einkommensnachweise der Eltern...).
Wenn ich meine Ausbildung erfolgreich abschließen werde, aber keinen Job für danach finde, bekomme ich dann Alg 2, ohne dass die Eltern berücksichtigt werden bzw. das Einkommen derer überpüft wird?
Falls ich die Abschlussprüfung nicht bestehen sollte, habe ich dann Anspruch oder gelten die Eltern dann immer noch als unterhaltspflichtig?
Oder wie sieht es aus, wenn ich eine zweite, darauf aufbauenede Ausbildung machen möchte zur Erzieherin (wo man auch kein Geld bekommt). Müssen die Eltern dafür aufkommen (bei Bafög ist das nämlich so)
Im Falle, dass ich nichts nach meiner Ausbildung finde und die wollen, dass ich wieder nach Hause ziehe, hätte ich genug "Bewweise" von Therapeuten, dass dieses unzumutbar wäre...
Wird die Arge bzw. Agentur für Arbeit in den eben benannten Fällen, sich an die Eltern wenden bzw. Einkommensnachweise verlangen? (beim Bafög sind sie deshalb wieder mal ausgerastet). Deshalb möchte ich sowas unbedingt vermeiden und weiß nicht, ob ich demnach einen Antrag nach der Ausbildung stellen soll oder lieber nicht.
Man hört ja auch immer von Geschichten, dass die Arge rechtswiedrige Wege gehen soll, um den anspuchsberechtigten Antragstelle um sein Geld zu bringen...
Das Verhältnis zu meinen Eltern ist ziemlich schlecht und darf mir auch immer Vorwürfe von den anhören, dass ich denen was koste und gerade ach deshalb kann ich mich von denen nicht "trennen". Solange ich von den noch abhängig bin, bin ich absolut "greifbar für sie, und möchte gerne meine Vergangenheit aus meinem Kopf löschen.
Die oben gestellten Fragen möchte ich auch nochmal auf Sozialhilfe übetragen bzw, welche Unterschiede gibt es (Anspruch, Höhe des Geldes).
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten;)
Oder was wenn die mich fragen "wenn deine Eltern bisher deine Miete gezahlt haben, werden die sicherlich auch weiterhin für dich (aus finazieller Sicht) aufkommen können.. besteht insofern auch das Risiko, dass sie deshalb Einkommensnachweise verlangen?
im Juli diesen Jahres habe ich den schul. Teil der Fachhochschulreife erworben und mache jetzt eine schul. Ausbildung zur Sozialassistentin (womit ich ja dann auch die FHR erhalte).
Momentan habe ich ja noch keinen Anspruch, weil die Eltern für die erste Ausbildung aufkommen müssen (incl. Einkommensnachweise der Eltern...).
Wenn ich meine Ausbildung erfolgreich abschließen werde, aber keinen Job für danach finde, bekomme ich dann Alg 2, ohne dass die Eltern berücksichtigt werden bzw. das Einkommen derer überpüft wird?
Falls ich die Abschlussprüfung nicht bestehen sollte, habe ich dann Anspruch oder gelten die Eltern dann immer noch als unterhaltspflichtig?
Oder wie sieht es aus, wenn ich eine zweite, darauf aufbauenede Ausbildung machen möchte zur Erzieherin (wo man auch kein Geld bekommt). Müssen die Eltern dafür aufkommen (bei Bafög ist das nämlich so)
Im Falle, dass ich nichts nach meiner Ausbildung finde und die wollen, dass ich wieder nach Hause ziehe, hätte ich genug "Bewweise" von Therapeuten, dass dieses unzumutbar wäre...
Wird die Arge bzw. Agentur für Arbeit in den eben benannten Fällen, sich an die Eltern wenden bzw. Einkommensnachweise verlangen? (beim Bafög sind sie deshalb wieder mal ausgerastet). Deshalb möchte ich sowas unbedingt vermeiden und weiß nicht, ob ich demnach einen Antrag nach der Ausbildung stellen soll oder lieber nicht.
Man hört ja auch immer von Geschichten, dass die Arge rechtswiedrige Wege gehen soll, um den anspuchsberechtigten Antragstelle um sein Geld zu bringen...
Das Verhältnis zu meinen Eltern ist ziemlich schlecht und darf mir auch immer Vorwürfe von den anhören, dass ich denen was koste und gerade ach deshalb kann ich mich von denen nicht "trennen". Solange ich von den noch abhängig bin, bin ich absolut "greifbar für sie, und möchte gerne meine Vergangenheit aus meinem Kopf löschen.
Die oben gestellten Fragen möchte ich auch nochmal auf Sozialhilfe übetragen bzw, welche Unterschiede gibt es (Anspruch, Höhe des Geldes).
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten;)
Oder was wenn die mich fragen "wenn deine Eltern bisher deine Miete gezahlt haben, werden die sicherlich auch weiterhin für dich (aus finazieller Sicht) aufkommen können.. besteht insofern auch das Risiko, dass sie deshalb Einkommensnachweise verlangen?