Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbung, Vorstellungsgespräch etc. Anspruch Kindergeld
Von A nach B
30.11.2010, 16:04
Hi,
kurz zur Sache.
Ich hab am 25.September.10 eine Bewerbung geschrieben und darauf hin eine Einladung zum Gespräch bekommen, das am 29.Oktober.10 stattgefunden hatDesweiteren hatte ich am 21.September.10 eine Bewerbung geschrieben und hatte dafür das Gespräch am 2.November.10
Bekomme ich denn das für die 3 Monate Kindergeld oder zählt nur der Bewerbungsmonat?
Wär nett wenn jemand eine hilfreiche Antwort hat.
Liebe Grüße! :)
spaceman
30.11.2010, 19:36
Bist überhaupt ausbildungssuchend gemeldet?
Von A nach B
30.11.2010, 19:37
Ja bin arbeitssuchend gemeldet..
spaceman
30.11.2010, 20:38
Damit man KG bekommt muss man aber normalerweise Ausbildungssuchend gemeldet sein, da es über 21 nur bis 24 gezahlt wird wenn man ausbildungssuchend ist.
Von A nach B
30.11.2010, 20:56
Naja bin ich ja, dass hat schon alles seine Richtigkeit.
Hab ja vor kurzem auch noch KG bekommen.
Darum gehts ja jetzt auch gar nicht.
Worum gehts dir denn dann? Kindergeld kannst du als U25jähriger ohne Ausbildung am einfachsten erhalten, wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist.
Helga
spaceman
30.11.2010, 21:02
Und auch hier muss man mittlerweile EBs nachweisen und da dürfte das aufgeführte wohl zu wenig sein.
Von A nach B
30.11.2010, 21:13
Ich hab bis vor 3 Monaten noch Kindergeld bekommen.
Bin da zur Abendschule gegangen hatte aber sonst Hartz4
Jetzt bekomm ich Kindergeld wenn ich halt Bewerbungen schreibe.
Von der Anzahl her passt das schon.
Ich möchte nur wissen ob der Bewerbungsmonat zählt oder halt auch wann dir die Gespräche hatte usw..
Wenn du ein Freiwilligenjahr machst (wovon aufgrund deines anderen Threads auszugehen ist), kannst du doch schon allein deswegen Kindergeld bekommen...
Helga
Von A nach B
30.11.2010, 21:18
Ja aber das fängt erst im Januar an.
Ich möchte ja wissen ob ich für die 3 Monate jetzt das Kindergeld kriegen würde.
2 Bewerbungen werden dafür kaum reichen.
Helga
Von A nach B
30.11.2010, 21:24
Doch tun sie.
Dass weiß ich von meiner Schwester.
Die bekam auch Kindergeld auch wenn sie nur eine Bewerbung eingereicht hat.
Aber damit ist meine Frage nicht beantwortet.
Die Anspruchsvoraussetzungen werden monatlich festgestellt. Wenn du nur im September Bewerbungen geschrieben hast, dann gibt es auch nur für September Kindergeld.
Helga
Von A nach B
30.11.2010, 21:36
Na aber ich hatte doch im Oktober und im November Vorstellungsgespräche.
Und was ist hiermit? Oder zählt das Freiwilligenjahr nicht als Ausbildungsabschnitt? Und warum schreibst du so wenig Bewerbungen? Wenn es doch nur um eine höhe Anzahl handelt, dann schreib doch einfach noch ein paar mehr.
Es zählen auch die Bewerbungen, für die kein Vorstellungsgespräch vereinbart wird.
Zeit zwischen zwei Ausbildungen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Zeit-zwischen-zwei-Ausbildungen.html)
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.
spaceman
30.11.2010, 21:38
Wenn du alles besser weißt warum fragst du dann noch nach?
Von A nach B
30.11.2010, 21:44
Wenn du alles besser weißt warum fragst du dann noch nach?
Wenn ich alles besser wüsste würde ich nicht fragen.
Und da ich ja noch Frage scheints mir ja noch nicht klar zu sein
Und wenn du keine Antwort auf meine Frage weißt, musst du ja auch nicht antworten.
Ich hab mich da halt beworben weil die eine Stelle kurzfristig besetzt werden sollte und das FSJ wollte ich sowieso machen.
Ich werde mich in der Zeit noch öfter bewerben.
Darum gehts ja jetzt auch gar nicht.
Naja ich werds ja dann sehen..
Von A nach B
30.11.2010, 21:49
Und was ist hiermit? Oder zählt das Freiwilligenjahr nicht als Ausbildungsabschnitt?
Und ich finde es super toll dass sich jemand hier die Mühe macht und antwortet [auch wenns nicht immer sehr hilfreich ist oder vom Thema abschweift] aber dann sollte man sich auch alles durchlesen.
Ich habe geschrieben dass das FSJ erst im Januar beginnt.
Da ich dafür aber noch kein Vertrag oder sonstiges habe kann ich das nicht bei der Kindergeldstelle angeben.
Ela, stimmt, daran hab ich nicht gedacht. Ist ja auch Scheiße, wenn man sich die dürftigen Infos aus 2 Threads zusammensuchen muss.
Liest du hier Von A nach B: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Zeit-zwischen-zwei-Ausbildungen.html
And btw: die Art deiner Fragestellung gefällt mir nicht. Da mühen sich Leute ab, dir zu antworten, denen du ab und zu mal ein Körnchen Infos hinschmeißt und als Danke kommt: "Meine Frage ist immer noch nicht beantwortet." oder "Doch tun sie."
Schon allein die erste Fragestellung nach "die 3 Monate" war sowas von unklar. Welche 3 Monate (wenn man nicht den Zusammenhang zum anderen Thread und FSJ erkannt hat) usw.
Also frag dich mal bitte, ob du deine Fragestellung nicht hättest besser gestalten können, dann hätte es der oben zitierten - und reichlich vorlauten - Aussagen nicht bedurft.
:-?
Helga
Von A nach B
30.11.2010, 21:53
Ela, stimmt, daran hab ich nicht gedacht. Ist ja auch Scheiße, wenn man sich die dürftigen Infos aus 2 Threads zusammensuchen muss.
Liest du hier Von A nach B: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Zeit-zwischen-zwei-Ausbildungen.html
And btw: die Art deiner Fragestellung gefällt mir nicht. Da mühen sich Leute ab, dir zu antworten, denen du ab und zu mal ein Körnchen Infos hinschmeißt und als Danke kommt: "Meine Frage ist immer noch nicht beantwortet." oder "Doch tun sie."
Schon allein die erste Fragestellung nach "die 3 Monate" war sowas von unklar. Welche 3 Monate (wenn man nicht den Zusammenhang zum anderen Thread und FSJ erkannt hat) usw.
Also frag dich mal bitte, ob du deine Fragestellung nicht hättest besser gestalten können, dann hätte es der oben zitierten - und reichlich vorlauten - Aussagen nicht bedurft.
:-?
Helga
Was hat denn der eine mit dem anderen Thread zu tun?
Ich weiß dass ich während des FSJ Kindergeld bekomme, da es aber erst im Januar beginnt ist das doch gar nicht relevant.
Und um welche Monate es sich handelt hab ich doch ganz klar geschrieben.
ABER WIR NICHT! Woher sollten wir aus dem ersten Beitrag heraus wissen, was du mit "3 Monaten" meinst und wieso nur 3 Monate usw?! Du bist vielleicht lustig!
Du siehst doch schon allein an der Antwort (nämlich dass 5 Monate zwischen 2 Ausbildungabschnitten unschädlich sind), dass die Info, dass du ab Januar wegen FSJ auf alle Fälle einen KG-Anspruch hast superwichtig gewesen wäre! Genauso wie die Info, dass du vorher zur Schule gegangen bist. Das hätte alles in den ersten Beitrag reingemusst.
Wobei ich gerade meine Zweifel habe, dass das mit den 5 Monaten klappt. Bis welchen Monat hast du Kindergeld erhalten (wobei ich eigentlich gar keinen Bock mehr habe, dir zu antworten, weil ich deine Antworten irgendwie anmaßend und unverschämt finde, denn sie machen Leute runter, die helfen wollen)?
Helga
Von A nach B
30.11.2010, 22:10
Ich habe im Juli die Schule beendet.
Da es aber noch gar nicht klar war ob ich eine Stelle bekomme für das FSJ [hab mich sehr kurzfristig dafür beworben] wär das mit dem Kindergeld gar nicht gegangen.
Außerdem wusst ich bis eben von so einer Regellung gar nichts.
Die Frage mit dem FSJ hab ich unabhängig von diesem Thread hier gestellt [ekennt man an der Fragestellung]
Und wenn man sich einige Antworten genauer durchliest habe die auch nicht den richtigen Ton getroffen, schon bevor ich überhaupt mehr geschrieben habe.
Es ging mit lediglich um die 3 Monate für die Bewerbungen, nicht was vorher war. nicht was danach kommt.
Gut, dann bleibt es dabei. Deine Bewerbungen sind nur von September, also hast du nur für den September Anspruch. Die Vorstellungsgespräche zählen nicht, das sind ja keine extra Bewerbungen.
Helga
Von A nach B
30.11.2010, 22:18
Gut.
Dann bedank ich mich für deine Antwort.
Schönen Abend!
Und ich finde es super toll dass sich jemand hier die Mühe macht und antwortet [auch wenns nicht immer sehr hilfreich ist oder vom Thema abschweift] aber dann sollte man sich auch alles durchlesen.
Ich habe geschrieben dass das FSJ erst im Januar beginnt.
Da ich dafür aber noch kein Vertrag oder sonstiges habe kann ich das nicht bei der Kindergeldstelle angeben.
Wenn jemand schreibt, dass er die Schule beendet hat und im Januar das FSJ beginnt, liegen zwischen beiden Tätigkeiten drei Monate.
Daher mein Hinweis auf die vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Warum du jetzt dem Arbeitsamt deine Absicht nicht mitteilst, kann ich ja nicht wissen.
Aber damit du dich nicht weiterhin mit unnützen HInweisen befassen musst, werde ich mich jetzt hier ausklinken.
Von A nach B
30.11.2010, 23:10
Naja hab ich vielleicht bisschen doof geschrieben, dachte wäre klar dass Abendschule genauso gehandhabt wird wie normale Schule halt.
Die beginnt im Ende August/ Anfang September und endet im Juli.
Das mit dem FSJ hab ich nicht berücksichtigt weil für mich in diesem Thread gar kein Thema war.
Warum auch, das was ich wissen wollte hab ich ganz klar zum Ausdruck gebracht.
Ich freue mich über Hilfe, finde es aber sch**ße dass ich hier ins schlechte Licht gerückt werde nur weil Leute hier zwei Themen zusammen mischen und nicht das behandeln was gefragt wird.
Anschließende Tipps sind immer gut.
Möcht jetzt auch nicht weiter rumzicken, weil das nicht meine Absicht war als ich mich entschlossen hatte hier meín Anliegen kundzugeben :engel:
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