niwibive2
02.11.2006, 14:17
Hallo,
meine Schwester (verheiratet, 2 Kinder, Mann berufstätig) hat folgendes Problem.
Sie hat vom 01.08.2005 bis Juli gearbeitet, geringfügig, zum 31.07.2006 hat sie die ordentliche Kündigung bekommen,
zum 23.07.2006 die fristlose.
Bei Arbeitslosmeldung am 23.07.06 wurde ihr ein ALG I Antrag ausgehändigt, den hat sie abgegeben,
nach 4 Wochen hat sie nachgefragt, da hieß es der Antrag wäre nicht da, sie war also einen neuen holen,
als sie den dann abgeben wollte sagte man sie müsse doch ALG II beantragen, den Antrag hat sie ausgefüllt,
die Unterlagen zusammengetragen und wollte den abgeben.
Aber, oh Wunder, es hieß: sie müssen doch ALG I beantragen!!!
Also hat sie den wieder ausgefüllt und da es schon 3 Monate her ist seit Meldung und ihr das Geld ausgeht war ich heute
mit ihr beim AA, wegen Vorschuß und mal fragen was das soll. Dabei habe ich dann erstmal festgestellt daß sie den Antrag
verkehrt ausgefüllt hat (sie ist nicht besonders helle, Legasthenikerin...) und wir wollten dann eine Zweitschrift.
So, die Dame an der Info beim AA, bzw der ARGE sagte dann daß Vorschuß nur bei laufenden Zahlungen
gewährt werden kann und das sie da nichts machen könne.
Ich hab dann erstmal gesagt daß wir eine Zweitschrift brauchen und uns dann mit dem Sachbearbeiter über den Vorschuß unterhalten.
Sie musste also warten und ich war kurz etwas anderes erledigen, als mein Kram fertig war war sie aber auch schon fertig.
Ich hab dann gefragt ob sie den Antrag hat, da sagt:
der liegt schon die ganze Zeit bei mir zuhause, ich muss doch wieder ALG II beantragen!!!
Leider wars schon nach 12 und wir kamen nirgendwo mehr rein, also müssen wir morgen nochmal hin und jetzt meine Fragen:
mit welcher Begründung verlangen wir Vorschuß (§42 SGB I ist klar, aber das ist doch nur eine "kann" Vorschrift, oder?)
bei wem beantragen wir den Vorschuß, zu wem wollen wir wenn uns an der Info nicht geholfen wird?
WO KANN ICH MICH BESCHWEREN UND ORDENTLICH AUF DEN PUTZ HAUEN?,
Leiter des AA, oder Leiter der ARGE?
Sie wird wohl definitiv ALG II bekommen weil ihr zu den 12 Monaten ja ein paar Tage fehlen wegen der fristlosen Kündigung.
Ich hoffe jemand macht sich die Mühe und liest das hier auch wenn es wieder kompliziert dargestellt ist.
mfg
Thomas
Danke fürs formatieren, könnte man es vielleicht noch ins richtige Forum verschieben?
meine Schwester (verheiratet, 2 Kinder, Mann berufstätig) hat folgendes Problem.
Sie hat vom 01.08.2005 bis Juli gearbeitet, geringfügig, zum 31.07.2006 hat sie die ordentliche Kündigung bekommen,
zum 23.07.2006 die fristlose.
Bei Arbeitslosmeldung am 23.07.06 wurde ihr ein ALG I Antrag ausgehändigt, den hat sie abgegeben,
nach 4 Wochen hat sie nachgefragt, da hieß es der Antrag wäre nicht da, sie war also einen neuen holen,
als sie den dann abgeben wollte sagte man sie müsse doch ALG II beantragen, den Antrag hat sie ausgefüllt,
die Unterlagen zusammengetragen und wollte den abgeben.
Aber, oh Wunder, es hieß: sie müssen doch ALG I beantragen!!!
Also hat sie den wieder ausgefüllt und da es schon 3 Monate her ist seit Meldung und ihr das Geld ausgeht war ich heute
mit ihr beim AA, wegen Vorschuß und mal fragen was das soll. Dabei habe ich dann erstmal festgestellt daß sie den Antrag
verkehrt ausgefüllt hat (sie ist nicht besonders helle, Legasthenikerin...) und wir wollten dann eine Zweitschrift.
So, die Dame an der Info beim AA, bzw der ARGE sagte dann daß Vorschuß nur bei laufenden Zahlungen
gewährt werden kann und das sie da nichts machen könne.
Ich hab dann erstmal gesagt daß wir eine Zweitschrift brauchen und uns dann mit dem Sachbearbeiter über den Vorschuß unterhalten.
Sie musste also warten und ich war kurz etwas anderes erledigen, als mein Kram fertig war war sie aber auch schon fertig.
Ich hab dann gefragt ob sie den Antrag hat, da sagt:
der liegt schon die ganze Zeit bei mir zuhause, ich muss doch wieder ALG II beantragen!!!
Leider wars schon nach 12 und wir kamen nirgendwo mehr rein, also müssen wir morgen nochmal hin und jetzt meine Fragen:
mit welcher Begründung verlangen wir Vorschuß (§42 SGB I ist klar, aber das ist doch nur eine "kann" Vorschrift, oder?)
bei wem beantragen wir den Vorschuß, zu wem wollen wir wenn uns an der Info nicht geholfen wird?
WO KANN ICH MICH BESCHWEREN UND ORDENTLICH AUF DEN PUTZ HAUEN?,
Leiter des AA, oder Leiter der ARGE?
Sie wird wohl definitiv ALG II bekommen weil ihr zu den 12 Monaten ja ein paar Tage fehlen wegen der fristlosen Kündigung.
Ich hoffe jemand macht sich die Mühe und liest das hier auch wenn es wieder kompliziert dargestellt ist.
mfg
Thomas
Danke fürs formatieren, könnte man es vielleicht noch ins richtige Forum verschieben?