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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorschuß und Beschwerde


niwibive2
02.11.2006, 14:17
Hallo,

meine Schwester (verheiratet, 2 Kinder, Mann berufstätig) hat folgendes Problem.
Sie hat vom 01.08.2005 bis Juli gearbeitet, geringfügig, zum 31.07.2006 hat sie die ordentliche Kündigung bekommen,
zum 23.07.2006 die fristlose.

Bei Arbeitslosmeldung am 23.07.06 wurde ihr ein ALG I Antrag ausgehändigt, den hat sie abgegeben,
nach 4 Wochen hat sie nachgefragt, da hieß es der Antrag wäre nicht da, sie war also einen neuen holen,
als sie den dann abgeben wollte sagte man sie müsse doch ALG II beantragen, den Antrag hat sie ausgefüllt,
die Unterlagen zusammengetragen und wollte den abgeben.

Aber, oh Wunder, es hieß: sie müssen doch ALG I beantragen!!!
Also hat sie den wieder ausgefüllt und da es schon 3 Monate her ist seit Meldung und ihr das Geld ausgeht war ich heute
mit ihr beim AA, wegen Vorschuß und mal fragen was das soll. Dabei habe ich dann erstmal festgestellt daß sie den Antrag
verkehrt ausgefüllt hat (sie ist nicht besonders helle, Legasthenikerin...) und wir wollten dann eine Zweitschrift.

So, die Dame an der Info beim AA, bzw der ARGE sagte dann daß Vorschuß nur bei laufenden Zahlungen
gewährt werden kann und das sie da nichts machen könne.
Ich hab dann erstmal gesagt daß wir eine Zweitschrift brauchen und uns dann mit dem Sachbearbeiter über den Vorschuß unterhalten.
Sie musste also warten und ich war kurz etwas anderes erledigen, als mein Kram fertig war war sie aber auch schon fertig.

Ich hab dann gefragt ob sie den Antrag hat, da sagt:
der liegt schon die ganze Zeit bei mir zuhause, ich muss doch wieder ALG II beantragen!!!
Leider wars schon nach 12 und wir kamen nirgendwo mehr rein, also müssen wir morgen nochmal hin und jetzt meine Fragen:
mit welcher Begründung verlangen wir Vorschuß (§42 SGB I ist klar, aber das ist doch nur eine "kann" Vorschrift, oder?)
bei wem beantragen wir den Vorschuß, zu wem wollen wir wenn uns an der Info nicht geholfen wird?

WO KANN ICH MICH BESCHWEREN UND ORDENTLICH AUF DEN PUTZ HAUEN?,
Leiter des AA, oder Leiter der ARGE?
Sie wird wohl definitiv ALG II bekommen weil ihr zu den 12 Monaten ja ein paar Tage fehlen wegen der fristlosen Kündigung.
Ich hoffe jemand macht sich die Mühe und liest das hier auch wenn es wieder kompliziert dargestellt ist.

mfg
Thomas

Danke fürs formatieren, könnte man es vielleicht noch ins richtige Forum verschieben?

Seebarsch
02.11.2006, 17:01
Also irgendwie bekomme ich bei der Schilderung auch einen Knoten im Kopf.
Nach dem was ich da lese, besteht selbst wenn es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung vom 01.08.2005 - 23.07.2006 handelt, kein Anspruch auf Alg 1 weil eben nur 357 Kalendertage einer eventuell versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgewiesen wurden.
Es sei denn, in den letzten 2 Jahren liegen noch irgendwo versicherungspflichtige Tage vor, die hier aber nicht benannt wurden.
Mithin kann für Alg 1 kein Vorschuss beantragt werden !

Ganz schlau werde ich noch nicht daraus, ob der Antrag auf Alg 2 schon abgegeben wurde.
Ein Antrag auf Vorschuss kann nur dann gestellt werden, wenn auch ein Anspruch festgestellt wurde. Das geht nur, wenn dem SB der Antrag vorliegt und dieser geprüft wurde !

niwibive2
02.11.2006, 17:34
Also irgendwie bekomme ich bei der Schilderung auch einen Knoten im Kopf.
Nach dem was ich da lese, besteht selbst wenn es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung vom 01.08.2005 - 23.07.2006 handelt, kein Anspruch auf Alg 1 weil eben nur 357 Kalendertage einer eventuell versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgewiesen wurden.
Es sei denn, in den letzten 2 Jahren liegen noch irgendwo versicherungspflichtige Tage vor, die hier aber nicht benannt wurden.
Mithin kann für Alg 1 kein Vorschuss beantragt werden !





Ganz schlau werde ich noch nicht daraus, ob der Antrag auf Alg 2 schon abgegeben wurde.
Ein Antrag auf Vorschuss kann nur dann gestellt werden, wenn auch ein Anspruch festgestellt wurde. Das geht nur, wenn dem SB der Antrag vorliegt und dieser geprüft wurde !


zu 1, ja, hab ja schon geschrieben daß es ALG II wird wegen der fehlenden Tage

zu 2, nein, wurde er noch nicht, da ja erst heute morgen wieder festgestellt wurde daß ihr 7 Tage fehlen, den fertigen Antrag hatte sie noch zuhause und den werden wir morgen abgeben, der Anspruch kann also noch gar nicht geprüft sein, aber eben nicht aus Gründen die sie zu verantworten hätte sondern die ganz klar beim AA, bzw der ARGE liegen.
Ich hab mich eben nochmal mit ihr unterhalten (wir haben kein gutes Verhältnis) und da sagte sie, nach dem ersten ALG I Antrag hat sie einen Bescheid bekommen, aber das Geld kam nicht. Auf Nachfrage sollte sie den Bescheid wieder abgeben (hat sie dummerweise getan) und es hieß sie braucht ALG II.
Bei der Antragsabgabe hat man dann wieder gesagt, nein, nein, Sie müssen ALG I beantragen und heute morgen hieß es dann wieder ALG II, was ja auch klar ist wegen der fehlenden Tage.
Nun ist sie ja unverschuldet in Not geraten, deshalb die Frage nach dem Vorschuß.
Und auf den Putz hauen will ich wegen der elenden Arbeit die hier abgeliefert wurde, ein Mitarbeiter im AA, ARGE muß doch spätestens beim zweiten Mal wissen was sie beantragen muss.
Ist halt kompliziert und auch ein gutes Stück mitverschuldet aber trotzdem...

mfg
Thomas

niwibive2
03.11.2006, 12:49
Hallo,

Thema kann geschlossen werden, ich kämpfe mich selber durch, wenn Interesse besteht kann ich ja mal das Beschwerdeschreiben ans Amt hier einstellen, damit alle was zu lachen haben.

Thomas