Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten für Eigenheim
roger9001
22.09.2005, 11:13
Seit Januar diesen Jahres beziehe ich nun auch Hartz 4. Nach einem Wiederholungsantrag im September wurde mir mitgeteilt, dass die Kosten
für mein Eigenheim zu hoch sind und ich mich Wohnunssuchend melden soll, da die Kosten vom Regionalzentrum nicht mehr oder nur zu einem geringen Teil übernommen werden.
Meine Frage ist, ob die Zinsen für das Eigenheim bei 4 Personen nur in Höhe von 378 Euro übernommen werden müssen, wie bei einer Mietwohnung, als Miete üblich?
Es wäre schön wenn mir jemand antworten würde, ich weis einfach nicht wie es sonst weitegehen soll.
Viele Grüße
Roger9001
Betroffener
23.09.2005, 01:01
:welcome: Roger,
dieses Thema hatten wir schon. Hier findest Du die Antworten (und vielleicht noch etwas mehr):
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=15801#15801
roger9001
23.09.2005, 11:03
Ja, vielen Dank. Was ist aber ein angemessenes Eigenheim?
Bei den qm ist alles klar aber wie hoch dürfen die Zinsen sein?
Ist das wie bei Mietwohnungen? Also in meinem Fall würden mir bei 4 Personen 430 Euro Miete zustehen oder muß das Regionalzentrum die tatsächlichen Zinsaufwendungen bezahlen?
Das Regionalzentrum hat mir jetzt geschrieben, dass sie nur noch bis Januar die vollen Zinsen bezahlen, bis dahin müsste ich in eine angemessene Mietwohnung umziehen. Muss ich jetzt mein Haus mit großem Verlust verkaufen und mehrere 10 Tausen Euro Schulden in Kauf nehmen?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.
Roger9001
Betroffener
23.09.2005, 11:46
Hallo Roger,
da der Begriff "angemessene" Schuldzinsen dehnbar ist und das natürlich wieder regional unterschiedlich ist, würde ich doch empfehlen, sich hier lokalen oder überregionalen Rat bei den entsprechenden Vereinigungen zu holen - wie z.B. direkt beim Siedlerbund.
Hier geht es natürlich auch um das Thema der Wirtschaftlichkeit des Verkaufes auch unter Hinblick auf das Thema "Altersvorsorge".
Wenn das Haus mittel- und langfristig eh nicht gehalten werden kann unter ALG II Bedingungen und sich am Arbeitsmarkt parallel keine Erholung abzeichnet, wäre es möglicherweise wirklich günstiger, sich jetzt auch unter (geplantem) Verlust davon zu trennen.
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