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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verpflichtung zu Vollzeit-Jobs trotz Aufsichtspflicht für 11


Yanna
02.11.2006, 16:28
Hallo Zusammen!



Ich bin Mutter einer 11jährigen Tochter, und allein erziehend. Ich bekomme da mein Exmann keinen Unterhalt zahlt AlG 2 und für das Kind Geld von der Unterhaltsvorschußkasse.
Ich bewerbe mich laufend, für die Vormittagszeiten von 8.00-13.00 Uhr da ich am Nachmittag für das Kind da sein möchte. Welches ich noch nicht allein lassen möchte/kann, da dieses fast die Wohnung unter Wasser setzte oder auch die Wohnungstür versehendlich offen lässt so das plötzlich fremde Leute in der Wohnung stehen.
Ich bewerbe mich sogar in meinem alten Beruf obwohl ich Rückenprobleme hab (Bandscheibenvorfall) und eigentlich diesen Job nicht mehr ausführen könnte, nur um aus der "Hartz4" Mühle heraus zu kommen. Da habe ich nächste Woche auch wieder ein Gespräch da das Ergebnis vom Arzt des Arbeitsamtes vorliegt zu dem ich nie war...
Nun werden ihr vom Arbeitsamt "Vermittlungsvorschläge" zugesendet, welche entweder 400 Km weit entfernt sind oder ich soll im Schichtdienst und an den Wochenenden arbeiten. Nun frage ich mich ob ich diese Vorschläge annehmen muss, und ob es richtig ist das ich mich nur für die Vormittagsstunden bewerbe, oder ich mich Vollzeit bewerben muss. Denn bedauerlicher Weise habe ich keine Betreuung für mein Kind, und möchte es auch nicht zu einer Tagesmutter geben. Da ich neulich erst meine Bewerbungsunterlagen einreichen musste weil mir vorgewurfen wurde ich würde mich nicht bewerben, sieht das für mich etwas nach "Schikane" aus...oder irre ich mich?

Über eine Auskunft würde ich mich freuen.

Vielen Dank

Die Ägypter
02.11.2006, 18:11
Hallo Yanna,

du musst bei deiner ArGe einen Antrag auf Kinderbetreuung mit Kostenübernahme stellen (Schriftform und mit Nachweis!), darin solltest du explizit darstellen, dass du wegen deiner Aufsichtspflicht deinem Kind gegenüber andernfalls nicht Vollzeit tätig werden kannst; dein Kind einer besonderen Betreuung bedarf (Beispiele anführen). Auch sollte darin dein Eigenbemühen deutlich werden, dass du eben keine außerhäusige Unterbringung für dein Kind bekommen konntest (wo jeweils wie angefragt) bzw. die Kosten dafür nicht tragen kannst.

Einfach zu sagen, ich kann nicht Vollzeit arbeiten und ich möchte keine Tagesmutter, wird hingegen Schwierigkeiten ggf. Sanktionen nach sich ziehen.

Seebarsch
02.11.2006, 18:34
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass ......
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb08xinhalt.htm) oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
Aus § 10 SGB II.
Zur Verdeutlichung, warum Sie sich aktiv bemühen sollten einen Platz in einer Tageseinrichtung zu finden und das auch nachweisen zu können.

Yanna
02.11.2006, 21:59
Vielen Dank:)

Grüße

Yanna