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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich kündige - neuer Job wird gekündigt - Sperrfrist ?


pitapat
03.12.2010, 21:04
Hallo allerseits,

Ich habe folgende Frage:

Ich arbeite seit rund 7 Jahren bei einer Firma (unbefristeter Vertrag). Vor etwa einem Jahr bin ich umgezogen (bedingt durch Lebenspartnerschaft – und im Juli 2010 Heirat), wodurch sich mein Arbeitsweg um 100 km (eine Strecke) verlängert hat.

Jetzt habe ich mich nach einer neuen Arbeit in meiner Region umgeschaut und eine Stelle in Aussicht. Problem: Ein neuer Arbeitsvertrag ist natürlich erstmal mit einer Probezeit versehen (3 oder 6 Monate). In dieser Zeit kann mir der neue Arbeitgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Meine Frage ist nun: Was passiert seitens des AA, wenn mir innerhalb dieser Probezeit beispielsweise nach einem Monat oder drei Monaten der neue Arbeitgeber kündigt? Bekomme ich dann eine Sperrfrist durch das AA, wenn ich mich dann arbeitslos melden muss? Immerhin habe ich ja eine sichere Stelle aufgegeben…??

Weiß jemand, wie das beim AA „gesetzregelt“ ist?

Danke für die Infos im Voraus!
:danke:

Lopo01
03.12.2010, 23:53
Hi

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben, dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt und für Ihr Verhalten keinen wichtigen Grund haben.

Sperrzeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Sperrzeit-Nav.html)

Eine Kündigung durch den AG die du nicht verschuldet hast (vertragswidriges Verhalten), führt auch nicht zu einer Sperrzeit.

Das neue Arbeitsverhältnis darf aber nicht befristet sein.

Sollte die neue Beschäftigung befristet abgeschlossen werden, wird die Eigenkündigung der vorherigen unbefristeten Beschäftigung sperr zeit relevant sein.

(http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Sperrzeit-Nav.html)

Helga40
04.12.2010, 00:21
Nicht unbedingt. Es kommt auf die Gründe an:

http://lexetius.com/2006,2412

Und hier dürfte die Heirat durchaus ein wichtiger Grund sein...

Helga

ratsuchende
04.12.2010, 06:37
Hallo,
das steht alles in den DA (Durchführungsanweisungen) auf der Seite der Arbeitsagentur.

Heirat und damit verbundener Umzug stellt einen wichtigen Grund dar, es muß allerdings der zeitliche Zusammenhang gewahrt bleiben. Unabhängig davon ist auch eine Kündigung einer unbefristeten Stelle zu gunsten einer befristeten erlaubt, wenn die Befristung nicht zu kurz ist und sich bei der neuen Stelle Vorteile ergeben (mehr Verdienst, berufliches Fortkommen, günstigere Arbeitszeiten, weniger Pendelzeit etc.).

Eine Sperrzeit wird geprüft, sollte aber bei geeigneter Argumentation nicht eintreten.

Seebarsch
04.12.2010, 13:21
Der Eintritt einer Sperrzeit ist immer an dem sperrzeitauslösenden Ereignis zu prüfen.
Auslösendes Ereignis wäre hier, die Kündigung innerhalb der Probezeit durch den letzten Arbeitgeber. Wenn diese betriebsbedingt, also ohne zutun des Arbeitsnehmers erfolgt, kann auch keine Sperrzeit eintreten!
:razz:

pitapat
04.12.2010, 16:35
Vielen lieben Dank für Eure Kommentare! Hat mir sehr geholfen. Werde so mit gutem Bauchgefühl die neue Stelle annehmen. :)
DANKE!