Libelle
04.12.2010, 11:56
Hallo,
ich bin seit januar 2010 arbeitslos. Seit Mai 2010 bin ich krank geschrieben und habe zum ALG im Januar Wohngeld hinzubeantragt. Seitdem erhalte 47,- € Wohngeld im Monat.
Ich würde gerne ab Januar 2011 wieder in das Berufsleben zurückkehren wollen. Das ALG würde dann sicherlich mit der Restlaufzeit weiterlaufen. Ich möchte dann aber aus gesundheitlichen Gründen "nur" Teilzeit" in einen neuen Job starten und würde dann das ALG I von der ARGE gekürzt bekommen.
Dann sagte man mir, dass ich dann ALG II HARZ IV hinzu beantragen könnte. Muss ich dann erneut Wohngeld beantragen oder läuft das dann nur noch über HARZ IV/ALG II ?
Vielleicht kann mir hier jemand in dieser Frage weiterhelfen.
Lieben Dank.
Gruss Libelle
ich bin seit januar 2010 arbeitslos. Seit Mai 2010 bin ich krank geschrieben und habe zum ALG im Januar Wohngeld hinzubeantragt. Seitdem erhalte 47,- € Wohngeld im Monat.
Ich würde gerne ab Januar 2011 wieder in das Berufsleben zurückkehren wollen. Das ALG würde dann sicherlich mit der Restlaufzeit weiterlaufen. Ich möchte dann aber aus gesundheitlichen Gründen "nur" Teilzeit" in einen neuen Job starten und würde dann das ALG I von der ARGE gekürzt bekommen.
Dann sagte man mir, dass ich dann ALG II HARZ IV hinzu beantragen könnte. Muss ich dann erneut Wohngeld beantragen oder läuft das dann nur noch über HARZ IV/ALG II ?
Vielleicht kann mir hier jemand in dieser Frage weiterhelfen.
Lieben Dank.
Gruss Libelle